Sportverein Illerzell 1929 e.V.; Sanierung der Flutlichtanlage auf dem Sportgelände; Gewährung eines Investitionskostenzuschusses auf Grundlage der Städtischen Vereinsförderrichtlinien


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 05.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 05.12.2022 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Mit E-Mail vom 03.11.2022 stellt der Sportverein Illerzell 1929 e.V. einen Antrag auf Gewährung eines Investitionskostenzuschusses für die Sanierung der Flutlichtanalage auf dem Sportgelände des Vereins.
Wortlaut des Antrages:
„Hiermit beantrage ich für die Umrüstung unserer alten Flutlichtanlage in eine energiesparende 
LED-Flutlichtanlage am Sportgelände Illerzell einen Investitionszuschuss von 10% der zu erwartenden Kosten von 27792,31 €. Das Angebot sowie die Freigaben der Dachverbände 
BLSV und Bund für Wirtschaft und Klimaschutz sind im Anhang hinterlegt. Ich würde mich 
freuen, wenn der Antrag zeitnah in einer der kommenden Haupt- und Umweltausschusssitzungen vorgestellt wird. Mit freundlichen Grüßen Jürgen Lackner, 1.Vorstand SV Illerzell 1929 e.V.“

Auf Grundlage von Ziff. 6 der aktuell geltenden Vereinsförderrichtlinien der Stadt Vöhringen handelt es sich hierbei um eine Maßnahme, für die die Stadt Vöhringen grundsätzlich einen Zuschuss in Höhe von 10 % der zuschussfähigen, tatsächlich angefallenen Kosten gewährt.
Die Entscheidung hierüber trifft nach Ziff. 6.2 der der Haupt- und Umweltausschuss als zuständiges Gremium.
Die vorliegende Kostenschätzung für die Umsetzung der Maßnahme beläuft sich auf 27.792,31 € und der 10-prozentige Investitionskostenzuschuss somit auf 2.779,23 €.
Ebenfalls nach Ziff. 6.2 der Anspruchsgrundlagen steht darüber hinaus jeder Investitionskosten-zuschuss ebenfalls grundsätzlich auch unter der Bedingung, dass sich der Dachverband an der Maßnahme beteiligt. Diese liegt vor.

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen stimmt dem Antrag des Sportverein Illerzell 1929 e.V. vom 03.11.2022 
auf Bezuschussung der Sanierung der Flutlichtanlage auf dem Sportgelände zu und gewährt 
nach Ziff. 6 der geltenden Vereinsförderrichtlinien der Stadt Vöhringen einen Investitions-kostenzuschuss in Höhe von 10 % der zuschussfähigen, tatsächlich angefallenen Kosten 
in Höhe von 2.779,23 €.
Die entsprechenden Mittel sind im Haushaltsjahr 2023 zu veranschlagen

Diskussionsverlauf

Ohne weitere Aussprache ergeht folgender

Beschluss

Die Stadt Vöhringen stimmt dem Antrag des Sportverein Illerzell 1929 e.V. vom 03.11.2022 auf Bezuschussung der Sanierung der Flutlichtanlage auf dem Sportgelände zu und gewährt nach Ziff. 6 der geltenden Vereinsförderrichtlinien der Stadt Vöhringen einen Investitions-kostenzuschuss in Höhe von 10 % der zuschussfähigen, tatsächlich angefallenen Kosten in Höhe von 2.779,23 €. 

Die entsprechenden Mittel sind im Haushaltsjahr 2023 zu veranschlagen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.12.2022 07:56 Uhr