Sportverein Illerzell 1929 e.V.; Sanierung der Flutlichtanlage auf dem Sportgelände; Gewährung eines Investitionskostenzuschusses auf Grundlage der Städtischen Vereinsförderrichtlinien
Daten angezeigt aus Sitzung: Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 05.12.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Haupt- und Umweltausschuss | Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung | 05.12.2022 | ö | Beschließend | 3 |
Sachverhalt
LED-Flutlichtanlage am Sportgelände Illerzell einen Investitionszuschuss von 10% der zu erwartenden Kosten von 27792,31 €. Das Angebot sowie die Freigaben der Dachverbände
BLSV und Bund für Wirtschaft und Klimaschutz sind im Anhang hinterlegt. Ich würde mich
freuen, wenn der Antrag zeitnah in einer der kommenden Haupt- und Umweltausschusssitzungen vorgestellt wird. Mit freundlichen Grüßen Jürgen Lackner, 1.Vorstand SV Illerzell 1929 e.V.“
Die Entscheidung hierüber trifft nach Ziff. 6.2 der der Haupt- und Umweltausschuss als zuständiges Gremium.
Die vorliegende Kostenschätzung für die Umsetzung der Maßnahme beläuft sich auf 27.792,31 € und der 10-prozentige Investitionskostenzuschuss somit auf 2.779,23 €.
Empfehlung
auf Bezuschussung der Sanierung der Flutlichtanlage auf dem Sportgelände zu und gewährt
nach Ziff. 6 der geltenden Vereinsförderrichtlinien der Stadt Vöhringen einen Investitions-kostenzuschuss in Höhe von 10 % der zuschussfähigen, tatsächlich angefallenen Kosten
in Höhe von 2.779,23 €.
Die entsprechenden Mittel sind im Haushaltsjahr 2023 zu veranschlagen
Diskussionsverlauf
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0