Bauvoranfrage für die Errichtung einer Doppelgarage; Bauort: "Ulrichstraße 17" in Vöhringen (Flur-Nr. 43/1)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 07.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 07.12.2022 ö Beschließend 1.2

Diskussionsverlauf

Im Anschluss an die Vorstellung des Baugesuchs mit der Empfehlung, zwischen der Straßenhinterkante und dem geplanten Bauwerk aus städtebaulichen Gründen entgegen der Planung einen Abstand von (lediglich) 2 m verlangen zu wollen ergibt sich eine kurze Aussprache die zeigt, dass jedenfalls einige Gremiumsmitglieder sich angesichts der konkreten Örtlichkeit eine Zustimmung zu der vorliegenden Bauabsicht vorstellen könnten.

Bürgermeister Neher verweist auf die langjährige Praxis, aus städtebaulichen Gründen grundsätzlich einen Abstand von 3 m zwischen Straßenhinterkante und Bauwerk zu fordern, sieht hier aber ebenfalls einen Sonderfall durch die Zufahrt quasi lediglich zu einem Garagenhof und könnte sich insofern doch eine Ausnahme vorstellen. 

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Es wird festgestellt, dass eine Abweichung von der üblichen Praxis der Freihaltung eines Bereichs mit 3 m Tiefe zwischen Straßenhinterkante und Bauwerk möglich ist, da die öffentliche Straße über die direkte Erschließungsfunktion hinaus keine Bedeutung hat und städtebaulich kaum wahrnehmbar ist.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.12.2022 07:58 Uhr