Aufnahme der Stadt Vöhringen in ein Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm; Vorstellung und Billigung; Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 07.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 07.12.2022 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 22.12.2022 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Im kommenden Jahr 2023 würde die Stadtverwaltung gerne mit der Planung für die
Umgestaltung der Poliere, Bahnhofstraße und Bahnhofsumfeld beginnen.
In der Anlage finden Sie den dazugehörigen Umgriff der Planung.
Aufgrund der Größe des Projekts und den damit einhergehenden hohen Kosten empfiehlt es sich hier auf Fördermittel der Städtebauförderung zurückzugreifen.

Bei einem gemeinsamen Gespräch mit der hierfür zuständigen Stelle bei der Regierung von
Schwaben wurde das Vorhaben erläutert. Grundsätzlich erscheint das Projekt als förderfähig.

Wie bereits mit dem Gremium des Stadtrates abgestimmt, soll im Vorfeld der Planungen eine
ausführliche Machbarkeitsuntersuchung zur zukünftigen Befahrung oder Nichtbefahrung der
Poliere durchgeführt werden. Erst nach dieser Entscheidung kann ein städtebaulicher Wettbewerb für die Umgestaltung des Areals in Angriff genommen werden.
Diese Vorgehensweise unterstützt auch das Sachgebiet Städtebauförderung der Regierung von Schwaben.

Bei dem ersten gemeinsamen Gespräch mit der Regierung wurde uns neben der Förderung der Machbarkeitsuntersuchung und den weiteren planerischen und baulichen Maßnahmen um die Poliere, Bahnhofstraße und Bahnhofsareal auch die grundsätzliche Förderfähigkeit der Sanierung des Wieland Rentnerheimes signalisiert.

Die Gemeinde ist im Bayerischen Städtebauförderprogramm. Dabei wird über den Landtag dem Bauministerium und der Regierung jedes Jahr ein gewisses Budget zugeteilt und auf die Maßnahmen aller Gemeinden im Regierungsbezirk Schwaben verteilt. Das Budget im Bayerischen Städtebauförderungsprogramm ist so ausgelegt, dass die Mittel eher für einzelne und im Umfang kleinere Projekte einer Gemeinde ausreichen. Die anstehenden Maßnahmen, insbesondere die baulichen Maßnahmen unserer Gemeinde sind umfangreich. Um sie zu finanzieren sind auch maximale Zuschüsse aus der Städtebauförderung notwendig. Diese können in dem erforderlichen Umfang aller Voraussicht nach nicht aus dem Bayerisches Programm bedient werden. 

Um die Finanzierung durch die Städtebauförderung zu sichern, müsste die Gemeinde in ein Bund- Länder Städtebauförderprogramm aufgenommen werden, dort stehen der Regierung deutlich mehr Mittel zur Verfügung.  Der Fördersatz von 60% bleibt gleich. 

Voraussetzung für die Aufnahme in ein Bund- Länder Programm ist ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept. Dieses wurde im Jahr 2007 aktualisiert, zusammen mit den Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB und der Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadtkern“ von 1997 (vgl. Anlage 2).

Inwiefern diese Unterlagen (ISEK, VU) einer Aktualisierung bedürfen, wird in Abstimmung mit der Regierung momentan geprüft. Eventuell ist eine Aktualisierung wegen der in der Zwischenzeit bereits erfolgten Maßnahmen, der neu hinzugekommenen Ziele und der aktuellen Belange der Stadtentwicklung (insbesondere Klimaschutz und Klimafolgenanpassung) notwendig. Diese Fortschreibung würde nach Aussage der Regierung von Schwaben ebenfalls mit Mitteln der Städtebauförderung unterstützt werden. Die Städtebauförderung kann im Rahmen ihrer Förderrichtlinien nur Maßnahmen und Projekte unterstützen, die den städtebaulichen Zielen des Entwicklungskonzepts entsprechen.

Um vom Bayerischen Programm in ein Bund- Länder Programm zu wechseln, muss noch in diesem Jahr ein formeller Antrag bei Regierung gestellt und entsprechender Beschluss gefasst werden. Ein Antrag auf Programmwechsel ist immer nur zum Jahresende mit Einreichung der Bedarfsmitteilung für das folgende Jahr möglich. Erst mit Programmaufnahme, die dann im Laufe des Jahres 2023 erfolgen würde, kann auf die deutlich besser ausgestatteten Fördermittel der Bund- Länder Programme zurückgegriffen werden. 

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen beschließt, einen Antrag auf Aufnahme in ein Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm zu stellen.

Diskussionsverlauf

Herr Söhner führt kurz in die Thematik ein und erläutert dabei u. a., dass seitens der Regierung von Schwaben die Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie für den Bereich „Alte Poliere“, Bahnhofstraße und Bahnhofumfeld positiv gesehen würde und beispielsweise auch eine zeitnahe Zusammenarbeit mit der Regierung von Schwaben bezüglich des im ehemaligen Wieland-Rentnerheimes vorgesehenen Kiosks/Gastronomie möglich erscheint. 

Auf entsprechende Nachfrage erläutert Bürgermeister Neher, dass die Stadt Vöhringen mangels geeigneter Projekte faktisch nicht mehr im Bayerischen Förderprogramm geführt wird, weswegen es nicht sein kann, dass die Stadt Vöhringen in das Bund-Länder-Programm nicht aufgenommen wird und ungewollt nachteilhaft aus dem Bayerischen Förderprogramm herausfällt. 

Beschluss

„Die Stadt Vöhringen beschließt, einen Antrag auf Aufnahme in ein Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm zu stellen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.12.2022 07:58 Uhr