Abschluss zweier Stromlieferungsverträge für die städtischen Einrichtungen der Stadt Vöhringen für das Jahr 2023; Information


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 22.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 22.12.2022 ö 7.1

Sachverhalt

In der Stadtrastsitzung am 27.10.2022 wurde Herr 1. Bürgermeister Michael Neher ermächtigt, Angebote von Stromlieferanten einzuholen und einen Stromlieferungsvertrag für den Zeitraum von einem Jahr mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebot abzuschließen.
Zudem wurde beschlossen, dass über das Ergebnis des Stromlieferungsvertrages im Stadtrat berichtet wird.

In der Zwischenzeit hat die Stadtverwaltung vier interessierte und mögliche Stromlieferanten angeschrieben und zu einer Angebotsabgabe am 01.12.2022, 11:00 Uhr und 11:30 Uhr aufgefordert.

Es wurden zwei Abgabetermine vereinbart, nachdem die Angebotspakete in zwei Bereiche der Einrichtungen aufgeteilt wurde und zwar:

  1. Große Einrichtungen mit einer viertelstündlichen Leistungsmessung (rLM)
  2. Sonstige Einrichtungen mit einer Standardmessung (SLP)

Für das erste Stromversorgungspakete haben die vier angeschriebenen Stromlieferungs-Unternehmen jeweils ein Angebot abgegeben.
Die Angebote haben sich darin unterschieden, dass zwei Firmen ein Angebot nach dem Spotmarktpreis (variabler Preis nach der Preisentwicklung an der Strombörse) und zwei Firmen Festpreisangebote, also Cent/kWh, abgegeben haben.

Die Verwaltung hat sich für die Variante mit dem variablen Preis entschieden, nachdem derzeit mit sinkenden Strompreisen im nächsten Jahr gerechnet werden kann.

Die günstigste Bieterin war die Lechwerke AG (LEW) aus Augsburg, die den Auftrag über die Lieferung von Strom für die leistungsgemessenen Einrichtungen (Kläranlage, Pumpwerk Illergries, Uli-Wieland-Schule, Grundschule Nord und dem Karl-Eychmüller-Sportpark) erhalten hat.
Der zu zahlende Preis für die vorgenannten Einrichtungen setzt sich aus dem variablen Spotmarktpreis und einem Aufschlag von ca. 1,6 Cent/kWh sowie einem Grundpreis von ca. 100,-- €/Monat zusammen. 
Dazu kommen die Steuern und das Netznutzungsentgelt.

Für das zweite Stromversorgungspaket haben drei der angeschriebenen Stromlieferungs-Unternehmen jeweils ein Angebot abgegeben.
Für diese Einrichtungen wurden nur Festpreisangebote eingereicht.

Die günstigste Bieterin war die Erdgas Südwest GmbH, aus 89597 Munderkingen, die den Auftrag über die Lieferung von Strom für die Standard-Einrichtungen erhalten hat.
Der zu zahlende Preis für die nicht leistungsgemessenen Einrichtungen beträgt ca. 42 Cent/kWh zuzüglich eines Grundpreises von ca. 5,5 €/Monat.

Rechnet man die momentan gültigen Steuern und die Netznutzungsgebühr hinzu, kommt man auf einen Bruttopreis von ca. 55 Cent/kWh.

Wie sich die „Strompreisbremse“ oder der „Strompreisdeckel“ preismindernd auf die vorgenannten Preise auswirkt, kann derzeit noch nicht konkret gesagt werden.
Hier muss das Gesetzgebungsverfahren abgewartet werden.

Mit beiden Aufträgen konnten günstigere Zuschläge im Verhältnis zur Bündelausschreibung, die zu einer Hochpreisphase erfolgte, erzielt werden.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher bedankt sich einleitend bei Herrn Hieber für die souveräne Abwicklung der Angebotseinholung und -vergabe nach der Absage durch die Bündelausschreibung. Ergänzend wird auf die Sachdarstellung in der Sitzungsvorlage verwiesen.

Datenstand vom 27.01.2023 10:53 Uhr