Bauvoranfrage zum Anbau eines Gebäudes mit Errichtung einer Leitstelle im Erdgeschoss, Wohnungen im 1. und 2. Obergeschoss sowie einer Einliegerwohnung im Untergeschoss; Errichtung von 9 Stellplätzen; hier: erneute Entscheidung nach schriftlicher Stellungnahme des Landratsamtes Neu-Ulm zur Bauvoranfrage; Bauort: „Brucknerstraße 22“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1076/4)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 19.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 19.01.2023 ö Beschließend 1.7

Beschluss

„Die Stadt Vöhringen hat das diesbezügliche Schreiben des Landratsamtes Neu-Ulm vom 08.12.2022 zur Kenntnis genommen. 

Die Stadt Vöhringen bleibt gleichwohl bei der Verweigerung des städtebaulichen Einvernehmens aus den im Beschluss des Bau- und Verkehrsausschusses vom 16.09.2021 unter TOP Nr. 1.16 genannten Gründen (insbesondere mangelndes Einfügen sowie Beeinträchtigung des Ortsbildes). 

Im Übrigen können die schon durch den Bauwerber als erforderlich angesehenen (lediglich) neun Stellplätze nach Ansicht der Stadt Vöhringen auf dem Baugrundstück nicht allesamt funktionsgerecht angelegt werden, jedenfalls u. a. nicht ohne die Funktionsfähigkeit des Bestandsgebäudes sehr relevant einzuschränken (insbesondere Eingangsbereich).“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.01.2023 11:09 Uhr