In der Sitzung des Stadtrates am 24.02.2022 wurde das Anliegen der Firma intipia GmbH, ZOO ANIMAL FOOD, ihren Betrieb von Langenargen (Bodensee) in die Nähe des Wohnortes des Geschäftsführers in Reutti zu verlagern, grundsätzlich behandelt.
Es war damals schon beabsichtigt, den Betrieb an den nördlichen Ortsrand von Vöhringen auf dem Gemarkungsgebiet von Wullenstetten und damit in der Stadt Senden zu situieren – siehe nachf. Lageplan:
Nach eingehender Diskussion wurde damals mit Stimmenverhältnis 11:10 folgender Beschluss gefasst:
„Der Stadtrat nimmt das Vorhaben eines privaten Investors, auf den Grundstücken Flur-Nrn. 587 bis 592 der Gemarkung Wullenstetten ein Gewerbegebiet entwickeln zu wollen, dem Grunde nach positiv zur Kenntnis.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, das Vorhaben hinsichtlich der notwendigen Erschließung der Grundstücke weiter zu begleiten, sollte sich die Stadt Senden abschließend zu einer entsprechenden Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zu einer Aufstellung eines Bebauungsplanes entschließen.
Folgende Vorgaben wären dabei zu beachten:
- Der Stadt Vöhringen dürfen im Ergebnis keine Kosten für den Bau der Erschließungsanlagen (Ersterschließung Wasser, Kanal, Straße) verbleiben, auch dann nicht, wenn ihr bereits Kosten entstanden sind und die Bauleitplanverfahren aus welchen Gründen auch immer eingestellt werden.
- Die Stadt Senden schließt unter dem Vorhalt einer entsprechenden Bauleitplanung mit der Stadt Vöhringen eine Vereinbarung nach dem Gesetz über die Kommunale Zusammenarbeit ab, nach der die Stadt Vöhringen für die Ver- und Entsorgung der in Betracht gezogenen Grundstücke zu sorgen hat und auch die daraus resultierenden Einnahmen bei sich behält.
- Mit der Stadt Senden ist gegebenenfalls eine jährliche Entschädigung zu vereinbaren, weil insbesondere an den öffentlichen Verkehrswegen Kosten für Verkehrssicherung und Unterhalt entstehen, welche anderweitig nicht gedeckt werden können.
Sollten sich im Laufe der Entwicklung des Vorhabens (Bauleitplanverfahren, Erschließungsplanung usw.) Aspekte ergeben, die sich auf die Interessen der Stadt Vöhringen negativ auswirken, behält sich die Stadt Vöhringen vor, die Verhandlungen zum Abschluss von Vereinbarungen mit der Stadt Senden und dem Investor zu beenden.“
Mittlerweile konnte mit der intipia GmbH, ZOO ANIMAL FOOD, in Person ihres Geschäftsführers Herrn Ludwig, und der Stadt Senden Einigkeit darüber erzielt werden, dass die notwendigen Wasser- und Abwasserleitungen als private Anschlussleitungen, die im Unterhalt der GmbH verbleiben sollen, komplett auf Kosten der GmbH gebaut und eben auch unterhalten werden sollen, damit der Stadt Vöhringen keine Kosten entstehen.
Weiter wurde der Entwurf einer entsprechenden Vereinbarung nach dem Gesetz über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) erarbeitet, die dieser Sitzungsvorlage als Anlage I beigefügt ist.
Der Abschluss dieser Vereinbarung ist zwingende Voraussetzung für die Ver- und Entsorgung des Betriebes – ggf. auch weiter zur Ansiedlung in diesem Gebiet anstehender Betriebe.
Ob mit der Stadt Senden eine jährliche Entschädigung vereinbart werden kann (z.B. Anteil an der jeweils zu entrichtenden Gewerbesteuer) wurde von unserer Kämmerei als fraglich angesehen.
Die Stadt Vöhringen wird jedoch mit der Firma intipia GmbH, ZOO ANIMAL FOOD, einen sog. Wegenutzungsvertrag, der dieser erlaubt, ihre privaten Leitungen in den städtischen öffentlichen Straßenraum zu verlegen, als Voraussetzung für diese Verlegung abschließen und hier ein Nutzungsentgelt entweder einmalig oder laufend festsetzen.
Gleichzeitig ist anzuführen, dass nach der Übertragung der Aufgaben hinsichtlich der Wasserver- und Abwasserentsorgung durch den Abschluss dieser Vereinbarung nach KommZG sämtliche zu erhebenden Herstellungsbeiträge der Stadt Vöhringen zustehen werden.
Ergänzung zum TOP 6 der Sitzung des Stadtrates der Stadt Vöhringen am 23.03.2023
Gewerbegebiet "Am Kieswerk" der Stadt Senden;
Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Übertragung der Wasserver- und Abwasserentsorgung für das Gewerbegebiet „Am Kieswerk“, Gemarkung Wullenstetten
Notwendige Änderungen in der Zweckvereinbarung zur Übertragung der Wasserver- und Abwasserentsorgung für das Gewerbegebiet „Am Kieswerk“, Gemarkung Wullenstetten
Sachdarstellung:
Auf Hinweis des Landratsamtes Neu-Ulm sind in der genannten Zweckvereinbarung mittlerweile noch Änderungen vorzunehmen gewesen.
Diese betrifft den § 9 der Vereinbarung zum Punkt „Inkrafttreten“.
Ebenso war in § 7 dieser Vereinbarung noch eine redaktionelle Änderung nötig.
Die geänderte Fassung der Zweckvereinbarung ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage und dem zu fassenden Beschluss als wesentlicher Bestandteil beigefügt.
Die Anlagen 1 (Bebauungsplan) und 2 (Lageplan) zu dieser Zweckvereinbarung bleiben unverändert.