Daten angezeigt aus Sitzung:
Stadtratssitzung, 20.04.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Stadtratssitzung vom 24.09.2020 wurde auf Antrag von Herrn Georg Thalhofer beschlossen, dass die Stadtverwaltung beauftragt wird, die Aufstellung eines Gewässerentwicklungskonzeptes zu prüfen und erforderliche Haushaltsmittel vorzusehen.
Am 14.12.2021 wurde der Stadtrat darüber informiert, dass der Auftrag für das Gewässerentwicklungskonzept (GEK) für Gewässer III. Ordnung sowie ein Umsetzungskonzept (UK) für den Landgraben an das Ingenieurbüro Kling Consult GmbH vergeben wurde. Die Konzepterstellung wird mit 75 % vom Wasserwirtschaftsamt Donauwörth gefördert.
Das GEK wurde auf Grundlage der Gewässerstrukturkarte des Bayerischen Landesamtes für Umwelt sowie unter Berücksichtigung der LfU-Merkblätter erarbeitet. Die mit Fachbehörden abgestimmten Konzepte liegen der Stadtverwaltung inzwischen vor.
Das Gewässerentwicklungskonzept für Gewässer III. Ordnung ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 und das hydromorphologische Umsetzungskonzept als Anlage 2 beigefügt. Zur schnellen Übersicht können in Anlage 3 aus den Tabellen des Gewässerentwicklungskonzeptes die Defizite sowie Ziele und Maßnahmenvorschläge entnommen werden. Alle Pläne können in Originalgröße im Bauamt eingesehen werden.
Das Gewässerentwicklungskonzept für Gewässer III. Ordnung sowie das Umsetzungskonzept für den Landgraben wird dem Stadtrat durch die Mitarbeiter des Ingenieurbüros Kling Consult GmbH vorgestellt werden.
Die Stadtverwaltung schlägt vor, dass die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen am Landgraben geprüft und nach Möglichkeit angegangen werden sollen.
Viele Ufergrundstücke mit großem Potenzial für Verbesserungen stehen nicht im Eigentum der Stadt Vöhringen, so dass hier auf die betroffenen Grundstückseigentümer zu gegangen werden soll.
Dort, wo auf bereits eigenen Grundstücken Verbesserungen der Gewässerstruktur vorgenommen werden können, sollen Ausführungsplanungen in Auftrag gegeben werden.
Nur wenige Maßnahmen (z.B. Bepflanzung an der Böschungskante) sind ohne eine Genehmigung zulässig. Alle Maßnahmen die den Wasserlauf beeinflussen, müssen vom Wasserwirtschaftsamt genehmigt werden.
Die dem Ausbau für eine naturnahe Entwicklung und Gestaltung von Gewässern dienenden Maßnahmen, können ebenfalls mit bis zu 75 % gefördert werden. Alternativ ist es möglich, unter Verzicht auf Förderungen die Maßnahmen als Ausgleichsmaßnahmen für Bauvorhaben anrechnen zu lassen.
Grundsätzlich würde die Stadtverwaltung die Anrechnung als Ausgleichsmaßnahme dann bevorzugen, wenn es sich um größere Maßnahmen auf einem Grundstück handelt.
Empfehlung
- Der Stadtrat nimmt das Gewässerentwicklungskonzept für Gewässer III. Ordnung und das hydromorphologische Umsetzungskonzept für den Landgraben der Stadt Vöhringen vom 13. März 2023 zur Kenntnis und erkennt die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Verbesserung bzw. Wiederherstellung des ökologischen Zustands der Gewässer III. Ordnung in Vöhringen an.
- Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, aktiv auf Grundstückseigentümer zuzugehen und einen Erwerb von Gewässerrandstreifen entlang des Landgrabens für die Umsetzung der im hydromorphologischen Umsetzungskonzept empfohlenen Maßnahmen anzustreben.
- Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, zu prüfen, welche Maßnahmen für die Verbesserung eines ökologischen Zustandes des Landgrabens auf bereits stadteigenen Flächen oder in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Neu-Ulm oder Freistaat Bayern umgesetzt werden können und entsprechende Ausführungsplanungen zu beauftragen.
- Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, in den kommenden Jahren regelmäßig Haushaltsmittel für den Erwerb von Grundstücken sowie für die Umsetzung der im hydromorphologischen Umsetzungskonzept empfohlenen Maßnahmen anzumelden.
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Neher begrüßt zum vorliegenden Tagesordnungspunkt die Herren Wolpert und Böhm vom Büro Kling Consult GmbH.
Herr Böhm geht auf die Beauftragung, welche Ende des Jahres 2021 erfolgt ist und der im Frühjahr 2022 beginnenden Gewässerstrukturkartierung sowie der Bestandsaufnahme anhand einer ausführlichen Präsentation ein. Dabei sind Abschnitte mit einem Umfang von 71 Hektar betreffend fünf Kilometer Flussabschnitt des Landgrabens sowie 13 km weitere Gewässerabschnitte umfasst.
Auszugsweise werden aus dem Ziele- und Maßnahmenplan Möglichkeiten aufgezeigt, welche dem Grundwasserstand und der Fließgeschwindigkeit zugutekommen. Beispielhaft kann durch Pflanzung von Büschen, Bäumen und Sträuchern zur Beschattung des Gewässers und durch die Anlage von kleinflächigen Ausuferungen die Fließgeschwindigkeit reduziert werden.
Durch Beachtung der durchgängigen Struktur des Konzeptes auch über die Stadtgrenzen hinweg, sei eine Kooperation mit den nördlich und südlich angrenzenden Kommunen sinnvoll. Teilweise können Maßnahmen auf städtischen Grundstücken, teils über abzuschließende Pflegeverträge umgesetzt werden und anderweitig seien auch benötigte Grundstücke zu erwerben.
Abschließend führt Herr Böhm aus, habe man mit dem Konzept ein Instrument an der Hand Wertvolles zu erhalten, zu ergänzen und zu verbinden.
Bürgermeister Neher bedankt sich für die umfangreichen Unterlagen und die sehr informative und interessante Vorstellung.
Ein Ratsmitglied erkundigt sich nach Fördermöglichkeiten im Rahmen der Umsetzung einzelner Maßnahmen. Weiterhin wird auf die Auslegung der Gräben um Illerberg Bezug genommen, welche solseitig mit Gittersteinen belegt wären und so bereits ohne zu tätigen Grunderwerb einzelne Punkte aufgewertet werden könnten.
Herr Wolpert geht darauf ein, dass Maßnahmen auch im Rahmen der Bauleitplanung als Ausgleichsflächen umsetzbar wären, hierfür dann jedoch keine Fördermöglichkeit bestehe. Im Umkehrschluss bestehe die Möglichkeit für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan per Durchführungsvertrag die Finanzierung zu regeln. Aufgrund der bestehenden Flächenkonkurrenz sei es wichtig, Flächen im Gewässerbereich sinnvoll zu nutzen und nicht auf landwirtschaftliche Flächen zurückzugreifen.
Auf die aufgeworfene Frage seitens eines Ratsmitgliedes, bezüglich der mangelnden Durchlässigkeit im Bereich des Dorfplatzes Thal teilt Herr Böhm mit, dass dies in Siedlungsbereichen häufig schwierig umsetzbar sei. Die Restriktionen zum Hochwasserschutz bzw. mögliche Umsetzungsmaßnahmen seien sinnvollerweise vorab mit dem Wasserwirtschaftsamt abzustimmen. Weiterhin gelte auch für die übrigen Maßnahmen, eine Abstimmung im Wege der Ausführungsplanung mit den betroffenen Behörden.
Seitens eines weiteren Gremiumsmitgliedes wird auf die angesprochene Wiedervernässung der Wasenlöcher eingegangen und auf die Hitzeperiode im Zeitpunkt der Bestandsaufnahme.
Hierauf erläutert Herr Böhm, dass ein Verschlechterungsverbot gelte und demnach naturschutzrechtlich ein besonderes Augenmerk auf solche ökologisch wertvollen Flächen zu legen sei.
Nach Abschluss der Diskussion fasst das Gremium nachstehenden
Beschluss
- Der Stadtrat nimmt das Gewässerentwicklungskonzept für Gewässer III. Ordnung und das hydromorphologische Umsetzungskonzept für den Landgraben der Stadt Vöhringen vom 13. März 2023 zur Kenntnis und erkennt die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Verbesserung bzw. Wiederherstellung des ökologischen Zustands der Gewässer III. Ordnung in Vöhringen an.
- Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, aktiv auf Grundstückseigentümer zuzugehen und einen Erwerb von Gewässerrandstreifen entlang des Landgrabens für die Umsetzung der im hydromorphologischen Umsetzungskonzept empfohlenen Maßnahmen anzustreben.
- Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, zu prüfen, welche Maßnahmen für die Verbesserung eines ökologischen Zustandes des Landgrabens auf bereits stadteigenen Flächen oder in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Neu-Ulm oder Freistaat Bayern umgesetzt werden können und entsprechende Ausführungsplanungen zu beauftragen.
- Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, in den kommenden Jahren regelmäßig Haushaltsmittel für den Erwerb von Grundstücken sowie für die Umsetzung der im hydromorphologischen Umsetzungskonzept empfohlenen Maßnahmen anzumelden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.06.2023 12:04 Uhr