Freiflächenphotovoltaik - Ausbaustrategie


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 25.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.05.2023 ö Beschließend 4

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung am 24.11.2022 wurde die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes der Stadt Vöhringen mit dem Zusatz beschlossen, dass das in Punkt 8 „Zusammenfassende Klimaschutzziele der Stadt Vöhringen“ beschriebene Ausbauziel für Freiflächen Photovoltaik noch gesondert zu bestimmen ist. Das aktuell vom Klimaschutzmanager vorgeschlagene Ausbauziel soll entsprechend ersetzt werden.

Aktuell liegt der Anteil erneuerbarer Energien am elektrischen Endenergieverbrauch in Vöhringen bei 11% (38 GWh von 354 GWh). Die Ziele für Bayern (70% bis 2025) und des Bundes (65% bis 2030) sind auf Grund der Sonderstellung des Industriesektors in Vöhringen gesondert zu betrachten. Durch die im Klimaschutzkonzept beschriebenen Ausbauziele im Bereich der Freiflächen- und Dachphotovoltaik soll ein Wert zwischen 20-25% erreicht werden. Mit Erreichen dieser Ziele wäre Vöhringen aus Sicht des Klimaschutzmanagers positiv an einer erfolgreichen Energiewende vor Ort beteiligt!
Das aktuell im Klimaschutzkonzept vorgeschlagene Ausbauziel für Freiflächenphotovoltaik liegt bei 47,5 MWp, wodurch ca. 52,8 GWh Strom pro Jahr erzeugt werden könnten. Zur Realisierung wird in etwa eine Fläche von 50 ha benötigt.

Ursprünglich wurden im Klimaschutzkonzept 16 Flächen als Potenzialflächen für den Ausbau der Freiflächenphotovoltaik vorgeschlagen. Diese wurden anhand verschiedener Kriterien in einer GIS-Analyse und einer Begutachtung vor Ort ermittelt. Detaillierte Informationen sind dem Klimaschutzkonzept Kapitel 3, 4 und 8 zu entnehmen. Zusätzlich hatte der Stadtrat noch die Möglichkeit weitere Flächen dem Klimaschutzmanager zur Prüfung vorzuschlagen. Die Anzahl der abzustimmenden Flächen beträgt inklusive der Vorschläge der Fraktionen 33.
Ein wichtiger Punkt beim Ausbau der Freiflächenphotovoltaik ist die regionale Wertschöpfung und Akzeptanz in der Bevölkerung. Die Bürgerinnen und Bürger sollen von der Stromerzeugung vor Ort profitieren, ob direkt oder indirekt über die Stadt. Im Zusammenhang mit der Akzeptanz war es dem Stadtrat außerdem wichtig, dass vor der Abstimmung über potenzielle Flächen eine Informationsveranstaltung zum Klimaschutzkonzept stattfindet. Diese erfolgte am 18.04.2023. Die Informationsveranstaltung wurde mit ca. 50 Teilnehmern gut angenommen. Beim Thema Freiflächenphotovoltaik gab es kein einheitliches Stimmungsbild. Wichtig war den Teilnehmern, dass man den Ausbau der Dachphotovoltaik priorisiere, insbesondere auf Industriegebäuden. Außerdem wurde auf die Flächenkonkurrenz mit der Landwirtschaft verwiesen. 

Ausblick:
Nach der Abstimmung bzgl. der in Frage kommenden Flächen geht die Verwaltung auf die Eigentümer der Grundstücke zu. Die Stadtverwaltung wird sich bemühen, die Flächen zu erwerben oder langfristige Pachtverträge zu verhandeln. Ziel ist es die Flächen zu sichern, sodass die Stadt Freiflächenphotovoltaikprojekte proaktiv gestalten kann. Die Ergebnisse der Gespräche sollen im weiteren Verlauf dem Stadtrat mitgeteilt werden. Die nächsten Schritte können erst sinnvoll nach den Ergebnissen der Eigentümergespräche bestimmt werden, beispielsweise eine Priorisierung der möglichen Projekte.
Anmerkung: 
Aufgrund der Doppelzuständigkeit der Ausschüsse wird das Thema direkt im Stadtrat ohne Vorberatung in den zuständigen Gremien (Bauausschuss, Haupt- und Umweltausschuss) behandelt.

Empfehlung

Der Stadtrat beschließt, dass folgende Flächen der Potenzialanalyse grundsätzlich für Freiflächenphotovoltaikprojekte geeignet sind:
1, 2, 3, 5, 6, 8, 9, 10, 11, 15, 16
Bei den Freiflächenphotovoltaikprojekten ist jeweils auf die regionale Wertschöpfung zu achten. Weiterhin ist für jedes Freiflächenphotovoltaikprojekt eine gesonderte Entscheidung zu treffen.
Die Flächen 4, 12, 13, 14 sollen priorisiert zum Ausbau des Gewerbegebiets genutzt werden. Die versiegelten Flächen sollen weitmöglichst zur Stromerzeugung mit Photovoltaik genutzt werden. Dies gilt insbesondere für Dachflächen und Parkplätze. 
(Mitgeltende Dokumente: Tabelle „Potenzialanalyse_PV_Freiflächen“; Karte „Potenzialanalyse_PV_Freiflächen“)

Diskussionsverlauf

Herr Jung stellt die Flächenauswahl nach diversen Kriterien, wie die Einsehbarkeit, Mindestgröße, Wirtschaftlichkeit und das Vorliegen eines EEG-Korridors vor. Weiterhin erläutert er die farbliche Kategorisierung zur besseren Verständlichkeit.

Dabei seien insbesondere größere Dachflächen und Parkplätze nicht als Freiflächenanlagen kategorisierbar. Auch Flächen im Bereich von Überschwemmungsgebieten oder welche durch Überspannungsleitungen beeinträchtigt seien, werden als problematisch eingestuft.

Aufgrund von Rückfragen aus dem Gremium inwieweit nicht priorisierte Flächen gar nicht verfolgt werden, teilt Herr Bürgermeister Neher klarstellend mit, dass im Falle einer Anfrage eines Investors ein Ausbau seitens der Stadt nicht negativ gesehen werden würde.
Vielmehr diene die Einstufung als Anhaltspunkt, wo priorisiert im Sinne eines Fahrplanes weiter geplant werden könne.

Seitens des Gremiums werden auch die im Bereich des Müllkraftwerkes zur Gemarkung Weißenhorn angrenzend als problematisch angesehen, da diese vielmehr als Gewerbeflächen dienen sollten.

Dementsprechend tendiert das Gremium dazu, die Flächen im Bereich der Autobahnzubringer (23, 23b sowie 24) mit aufzunehmen.

Im Wege der Aussprache werden weitere Flächen thematisiert und von Herrn Jung beleuchtet. Insbesondere mögliche Gewerbeflächen, welche aus städteplanerischer Sicht erst noch beurteilt werden müssten. Auch mögliche Preissteigerungen der Pacht bzw. eine Steigerung des Grundstückswertes, welche nach einer Festlegung der Vorrangflächen erfolgen könnten, werden erörtert.

Seitens eines Ratsmitgliedes wird angeregt, als weiteres Kriterium, die Akzeptanz der Bevölkerung zu einzelnen Flächen mit aufzunehmen. Ebenso solle nach Möglichkeit auf die Einbeziehung von Grünflächen verzichtet bzw. diese geschont werden.

Ebenso wird seitens eines Gremiumsmitgliedes auf das Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 24.02.2023 hingewiesen, wonach sonstige öffentlich-rechtliche Belange der Stromerzeugung mittels Photovoltaikanlagen hintenanstehen müssten.

Nachdem einige Ratsmitglieder Agri-PV-Anlagen als probates Mittel ansehen, erwidert Herr Jung, dass die Wirtschaftlichkeit dieser Anlagen von verschiedenen Landwirten als nicht so hoch angesehen werde. Im Falle eines beabsichtigten Ausbaus, müsste demnach die Berechnung pro KWp bzw. MWp zwischen einer herkömmlichen Fotovoltaikanlage und einer Agri-PV-Anlage verglichen werden.

Das Gremium stimmt dem Vorschlag eines Ratsmitgliedes zu, die Flächen 23, 23b sowie 24 zusätzlich in die Abstimmung mit aufzunehmen.

Sodann ergeht folgender ergänzter 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, dass folgende Flächen der Potenzialanalyse grundsätzlich für Freiflächenphotovoltaikprojekte geeignet sind:
1, 2, 3, 5, 6, 8, 9, 10, 11, 15, 16 sowie 23, 23b und 24
Bei den Freiflächenphotovoltaikprojekten ist jeweils auf die regionale Wertschöpfung zu achten. Weiterhin ist für jedes Freiflächenphotovoltaikprojekt eine gesonderte Entscheidung zu treffen.
Die Flächen 4, 12, 13, 14 sollen priorisiert zum Ausbau des Gewerbegebiets genutzt werden. Die versiegelten Flächen sollen weitmöglichst zur Stromerzeugung mit Photovoltaik genutzt werden. Dies gilt insbesondere für Dachflächen und Parkplätze. 
(Mitgeltende Dokumente: Tabelle „Potenzialanalyse_PV_Freiflächen“; Karte „Potenzialanalyse_PV_Freiflächen“)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 2

Datenstand vom 06.07.2023 06:42 Uhr