Feststellung der Jahresrechnung 2021 und Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 25.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.05.2023 ö Beschließend 5

Sachverhalt

Die Jahresrechnung der Stadt Vöhringen wurde im November 2022 im Rahmen der Örtlichen Rechnungsprüfung überprüft. Die Niederschrift hierzu ebenso wie das Protokoll über Beanstandungen der Prüfer wird dem Stadtrat als Anlage 1 und Anlage 2 dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
Der Stadtrat beschließt gemäß Art. 103 GO über die Feststellung der Jahresrechnung 2021. Hierzu sind die Anlagen „Rechenschaftsbericht“, „Rechnungsquerschnitt“ und „Gruppierungsübersicht“ anbei. 
Gemäß Art. 102 Absatz 3 GO  soll dem Bürgermeister die Entlastung erteilt werden.

Empfehlung

1. Die Niederschrift bzw. der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021 der Stadt Vöhringen sowie der von ihr verwalteten, rechtlich selbständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und der „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Jahresrechnung 2021 der Stadt Vöhringen sowie der von ihr verwalteten, rechtlich selbständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und der „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird gemäß Art. 103 Abs. 3 GO festgestellt.
3. Für das Rechnungsjahr 2021 wird dem Bürgermeister gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher nimmt Bezug auf die allen Stadtratsmitgliedern zugestellten Sitzungsunterlagen und übergibt die Sitzungsleitung Herrn 2. Bürgermeister Walk.

Herr 2. Bürgermeister Walk verweist auf die vorgenommene öffentliche Rechnungsprüfung und die dem Gremium vorliegende Niederschrift.

Hierauf Bezug nehmend merkt ein Gremiumsmitglied seitens der SPD-Stadtratsfraktion kritische Punkte an. Insbesondere die festgestellten Mieten, welche anzupassen wären, seien offenbar nicht erhöht worden. In diesem Zusammenhang wird beispielsweise das Gebäude Ulmer Straße 21 angeführt, wonach zu klären wäre, ob im Hinblick auf den mehrjährigen Vertrag die Investitionen des Mieters erst kürzlich getätigt wurden oder bereits länger zurückliegen.

Herr Kämmerer Maaß führt aus, dass nicht eine pauschale Mieterhöhung um einen gewissen Prozentsatz erfolgen könne. Im vorgenannten Fall sei der Ausgangswert sehr niedrig angesetzt worden. Die Investition liege bereits länger zurück. Grundsätzlich werden jedoch die städtischen Mieten in vertretbarem Maße sukzessive angepasst. Einige Mietverträge seien bereits angeglichen worden. Wiederum lägen anderen Mietkonditionen entsprechende Gremienentscheidungen zugrunde.

Herr 2. Bürgermeister Walk führt aus, dass die Mieten künftig in regelmäßigem Turnus, so alle drei bis vier Jahre auf den Prüfstand zu stellen seien. Hierüber habe man auch in der Haushaltsberatung entsprechend Beschluss gefasst.

Auf Antrag von Herrn Barth, fasst das Gremium den einstimmigen Beschluss, die Nicht-Öffentlichkeit vorübergehend herzustellen.

Nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit ergeht folgender

Beschluss 1

1. Die Niederschrift bzw. der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021 der Stadt Vöhringen sowie der von ihr verwalteten, rechtlich selbständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und der „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Die Jahresrechnung 2021 der Stadt Vöhringen sowie der von ihr verwalteten, rechtlich selbständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und der „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird gemäß Art. 103 Abs. 3 GO festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 3

3. Für das Rechnungsjahr 2021 wird dem Bürgermeister gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.07.2023 06:42 Uhr