Daten angezeigt aus Sitzung:
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 15.06.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Im Zuge der Überarbeitung des Bestandsverzeichnisses für die Feld- und Waldwege in der Gemarkung Illerzell werden folgende Widmung bzw. Einziehungen empfohlen.
Die Widmung ist geboten, um dem Wegeabschnitt die Eigenschaft eines öffentlichen Weges zu geben, die Einziehung ist geboten, wenn insbesondere die gewidmeten Wege nicht mehr existieren oder ihre Verkehrsbedeutung verloren haben.
Im Einzelnen sind dies in der Gemarkung Illerzell folgende Wegeabschnitte:
Widmung als beschränkt-öffentlicher Weg
1. Der Weg Flur-Nr. 211/3 Tlfl., Gemarkung Illerzell, wird als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet.
(siehe Lageplan Anlage 1)
Einziehung als Feld- und Waldweg
2. Der öffentliche Feld- und Waldweg Flur-Nr. 199 der Gemarkung Illerzell hat seine Existenz bzw. Verkehrsbedeutung mit dem Bau des Hochwasserschutzdammes und des neuen Weges auf den Grundstücken Flur-Nr. 203/1, 203/2, 198 Tlfl. und 210 Tlfl. jeweils der Gemarkung Illerzell verloren und soll deshalb eingezogen werden.
(siehe Lageplan Anlage 2)
3. Der öffentliche Feld- und Waldweg Flur-Nr. 193 der Gemarkung Illerzell hat seine Existenz bzw. Verkehrsbedeutung mit dem Bau des Hochwasserschutzdammes und des neuen Weges auf dem Grundstück Flur-Nr. 210 Tlfl. der Gemarkung Illerzell verloren und soll deshalb eingezogen werden.
(siehe Lageplan Anlage 3)
Empfehlung
Widmung als beschränkt-öffentlicher Weg
1. Der Weg Flur-Nr. 211/3 Tlfl., Gemarkung Illerzell, beginnend an der Einmündung in den Weg Flur-Nr. 917 der Gemarkung Wullenstetten und endend an der Gemarkungsgrenze Illerzell/Senden, wird als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet. Der Weg hat eine Länge von 222 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. Widmungsbeschränkungen: keine.
(siehe Lageplan Anlage 1)
Einziehung als Feld- und Waldweg
2. Der öffentliche Feld- und Waldweg Flur-Nr. 199 der Gemarkung Illerzell, beginnend am Endpunkt der Dammstraße Flur-Nr. 187/2 der Gemarkung Illerzell und endend im Bereich des Grundstückes Flur-Nr. 195 der Gemarkung Illerzell hat seine Funktion mit dem Bau des Hochwasserschutzdammes (und des neuen Weges auf den Grundstücken Flur-Nr. 203/1, 203/2, 198 Tlfl. und 210 Tlfl. jeweils der Gemarkung Illerzell) verloren und wird deshalb eingezogen werden.
(siehe Lageplan Anlage 2)
3. Der öffentliche Feld- und Waldweg Flur-Nr. 193 der Gemarkung Illerzell, beginnend an der Ostseite Mitte des Grundstückes Flur-Nr. 195 der Gemarkung Illerzell und endend an der Nordgrenze des Grundstückes Flur-Nr. 191 der Gemarkung Illerzell hat seine Funktion mit dem Bau des Hochwasserschutzdammes (und des neuen Weges auf dem Grundstück Flur-Nr. 210 Tlfl. der Gemarkung Illerzell) verloren und wird deshalb eingezogen werden.
(siehe Lageplan Anlage 3)
Beschluss 1
Widmung als beschränkt-öffentlicher Weg
1. Der Weg Flur-Nr. 211/3 Tlfl., Gemarkung Illerzell, beginnend an der Einmündung in den Weg Flur-Nr. 917 der Gemarkung Wullenstetten und endend an der Gemarkungsgrenze Illerzell/Senden, wird als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet. Der Weg hat eine Länge von 222 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. Widmungsbeschränkungen: keine.
(siehe Lageplan Anlage 1)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Beschluss 2
Einziehung als Feld- und Waldweg
2. Der öffentliche Feld- und Waldweg Flur-Nr. 199 der Gemarkung Illerzell, beginnend am Endpunkt der Dammstraße Flur-Nr. 187/2 der Gemarkung Illerzell und endend im Bereich des Grundstückes Flur-Nr. 195 der Gemarkung Illerzell hat seine Funktion mit dem Bau des Hochwasserschutzdammes (und des neuen Weges auf den Grundstücken Flur-Nr. 203/1, 203/2, 198 Tlfl. und 210 Tlfl. jeweils der Gemarkung Illerzell) verloren und wird deshalb eingezogen werden.
(siehe Lageplan Anlage 2)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Beschluss 3
Einziehung als Feld- und Waldweg
3. Der öffentliche Feld- und Waldweg Flur-Nr. 193 der Gemarkung Illerzell, beginnend an der Ostseite Mitte des Grundstückes Flur-Nr. 195 der Gemarkung Illerzell und endend an der Nordgrenze des Grundstückes Flur-Nr. 191 der Gemarkung Illerzell hat seine Funktion mit dem Bau des Hochwasserschutzdammes (und des neuen Weges auf dem Grundstück Flur-Nr. 210 Tlfl. der Gemarkung Illerzell) verloren und wird deshalb eingezogen werden.
(siehe Lageplan Anlage 3)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.08.2023 08:10 Uhr