Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Gemarkung Thal; Widmungen, Aufstufungen bzw. Einziehungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 15.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 15.06.2023 ö Beschließend 11

Sachverhalt

Im Zuge der Überarbeitung des Bestandsverzeichnisses für die Feld- und Waldwege in der Gemarkung Thal werden folgende Widmungen, Aufstufungen bzw. Einziehungen empfohlen.

Die Widmungen sind geboten, um den Wegeabschnitten die Eigenschaft eines öffentlichen Weges bzw. einer öffentlichen Straße zu geben, die Aufstufungen sind geboten, um den öffentlichen Weg der konkreten Kategorie zuzuordnen und die Einziehung ist geboten, weil der Weg bereits als Geh- und Radweg gewidmet ist. 

Im Einzelnen sind dies in der Gemarkung Thal folgende Wegeabschnitte:


Widmung als Ortsstraße (Aufstufung) 

1.        Der öffentliche Feld- und Waldweg Flur-Nr. 491 Tlfl. der Gemarkung Thal beginnend an der Einmündung in den Weg Flur-Nr. 977/1 der Gemarkung Illerberg und endend an der Westgrenze des Grundstückes Flur-Nr. 493 der Gemarkung Thal, wird aufgrund seiner Verkehrsbedeutung aufgestuft zur Ortsstraße „Illerzeller Weg“. 
       (siehe Lageplan Anlage 1)
       
2.        Der öffentliche Feld- und Waldweg Flur-Nr. 487/2 der Gemarkung Thal beginnend an der Einmündung des Feld- und Waldweges Flur-Nr. 491 der Gemarkung Thal und endend an der Einmündung des Feld- und Waldweges Flur-Nr. 483 der Gemarkung Thal wird aufgrund seiner Verkehrsbedeutung aufgestuft zur Ortsstraße „Im Birkach“. 
       (siehe Lageplan Anlage 1)
       
3.        Der öffentliche Feld- und Waldweg Flur-Nr. 483 Tlfl. der Gemarkung Thal, beginnend an der Einmündung des öffentlichen Feld- und Waldweges Flur-Nr. 487/1 der Gemarkung Thal und endend an der Einmündung in die Staatsstraße 2031 wird aufgrund seiner Verkehrsbedeutung aufgestuft zur Ortsstraße „Im Birkach“. 
       (siehe Lageplan Anlage 1)

4.        Der öffentliche Feld- und Waldweg Flur-Nr. 445/1 Tlfl. der Gemarkung Thal, beginnend an der Einmündung in die Ortsstraße „Untere Hauptstraße“ und endend an der Einmündung der Ortsstraße „Im Brühl“ bzw. Übergang in den Feldweg Flur-Nr. 445/1 der Gemarkung Thal wird aufgestuft bzw. gewidmet zur Ortsstraße „Untere Hauptstraße“ – Teilstrecke IV. 
       (siehe Lageplan Anlage 2)


Widmung als Feld- und Waldweg (bzw. Einziehung)

Durch den Bau der Staatsstraße 2031 neu und der Kreisstraße NU 14 neu wurden die nachfolgenden Widmungen bzw. Einziehung von öffentlichen Feld- und Waldwegen notwendig. 


5.        Der Weg Flur-Nr. 437/10 der Gemarkung Thal, beginnend an der Einmündung in die Gemeindeverbindungsstraße „Illerberger Straße“ und endend an der Einmündung in den Feld- und Waldweg Flur-Nr. 445 der Gemarkung Thal, wird als Feld- und Waldweg gewidmet. 
       (siehe Lageplan Anlage 3)

6.        Die Wege Flur-Nr. 426/3, 426/4 und 383/3 jeweils der Gemarkung Thal, beginnend an der Einmündung in den Feld- und Waldweg Flur-Nr. 433 der Gemarkung Thal und endend an der Einmündung in die Gemeindeverbindungsstraße „Riedhofstraße“, werden als Feld- und Waldwege gewidmet. 
       (siehe Lageplan Anlage 4)

7.        Der Weg Flur-Nr. 507/3 der Gemarkung Thal, beginnend an der Einmündung in den Feld-und Waldweg Flur-Nr. 445 der Gemarkung Thal und endend an der Einmündung in den Feld- und Waldweg Flur-Nr. 478 der Gemarkung Thal, wird als Feld- und Waldweg gewidmet. 
       (siehe Lageplan Anlage 5)

8.        Der bisherige Feld- und Waldweg Flur-Nr. 426/1 der Gemarkung Thal ist entfallen durch den Bau der St 2031 (er wurde als Geh- und Radweg gewidmet) und soll deshalb eingezogen werden. 
       Der neu angelegte Weg Flur-Nr. 426/1 Tlfl. der Gemarkung Thal, beginnend an der Südgrenze des Grundstückes Flur-Nr. 427/1 der Gemarkung Thal (Einmündung in den Geh- und Radweg Flur-Nr. 426/1 der Gemarkung Thal entlang der Kreisstraße NU 14) und endend an der Einmündung in die Gemeindeverbindungsstraße „Untere Hauptstraße“, wird als Feld- und Waldweg gewidmet. 
       (siehe Lageplan Anlage 6)

9.        Der Weg Flur-Nr. 145/2, 290 Tlfl. und 352 Tlfl. jeweils Gemarkung Thal, beginnend an der Einmündung in die Gemeindeverbindungsstraße „Riedhofstraße“ und endend in den Feld- und Waldweg Flur-Nr. 276 der Gemarkung Thal, wird als Feld- und Waldweg gewidmet. 
       (siehe Lageplan Anlage 7)

10.        Der Weg Flur-Nr. 404 der Gemarkung Thal, beginnend an der Einmündung in den Feld- und Waldweg Flur-Nr. 413 der Gemarkung Thal und endend an der Westgrenze des Grundstückes Flur-Nr. 364 der Gemarkung Thal, wird als Feld- und Waldweg gewidmet. 
       (siehe Lageplan Anlage 8)

11.        Der Weg Flur-Nr. 67/1 Tlfl. der Gemarkung Thal, beginnend an der Einmündung in die Ortsstraße „Untere Weiherstraße“ und endend in den Feld- und Waldweg Flur-Nr. 71 der Gemarkung Thal, wird als Feld- und Waldweg gewidmet. 
       (siehe Lageplan Anlage 9)

Empfehlung

Widmung als Ortsstraße (Aufstufung) 

1.        Der öffentliche Feld- und Waldweg Flur-Nr. 491 Tlfl. der Gemarkung Thal beginnend an der Einmündung in den Weg Flur-Nr. 977/1 der Gemarkung Illerberg und endend an der Westgrenze des Grundstückes Flur-Nr. 493 der Gemarkung Thal, wird aufgrund seiner Verkehrsbedeutung aufgestuft zur Ortsstraße „Illerzeller Weg“. Das Straßenteilstück hat eine Länge von 291 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. Widmungsbeschränkungen: keine.
       (siehe Lageplan Anlage 1)

2.        Der öffentliche Feld- und Waldweg Flur-Nr. 487/2 der Gemarkung Thal beginnend an der Einmündung des Feld- und Waldweges Flur-Nr. 491 der Gemarkung Thal und endend an der Einmündung des Feld- und Waldweges Flur-Nr. 483 der Gemarkung Thal wird aufgrund seiner Verkehrsbedeutung aufgestuft zur Ortsstraße „Im Birkach“. Das Straßenteilstück hat eine Länge von 400 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. Widmungsbeschränkungen: keine.
       (siehe Lageplan Anlage 1)
       
3.        Der öffentliche Feld- und Waldweg Flur-Nr. 483 Tlfl. der Gemarkung Thal, beginnend an der Einmündung des Feld- und Waldweges Flur-Nr. 487/1 der Gemarkung Thal und endend an der Einmündung in die Staatsstraße 2031 wird aufgrund seiner Verkehrsbedeutung aufgestuft zur Ortsstraße „Im Birkach“. Das Straßenteilstück hat eine Länge von 164 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. Widmungsbeschränkungen: keine.
       (siehe Lageplan Anlage 1)

4.        Der öffentliche Feld- und Waldweg Flur-Nr. 445/1 Tlfl. der Gemarkung Thal, beginnend an der Einmündung in die Ortsstraße „Untere Hauptstraße“ und endend an der Einmündung der Ortsstraße „Im Brühl“ bzw. Übergang in den Feldweg Flur-Nr. 445/1 der Gemarkung Thal wird aufgestuft bzw. gewidmet als Ortsstraße „Untere Hauptstraße“ – Teilstrecke IV. Das Straßenteilstück hat eine Länge von 52 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. Widmungsbeschränkungen: keine.
       (siehe Lageplan Anlage 2)

Widmung als Feld- und Waldweg (bzw. Einziehung)

5.        Der Weg Flur-Nr. 437/10 der Gemarkung Thal, beginnend an der Einmündung in die Gemeindeverbindungsstraße „Illerberger Straße“ und endend an der Einmündung in den Feld- und Waldweg Flur-Nr. 445 der Gemarkung Thal, wird als Feld- und Waldweg gewidmet. Das Straßenteilstück hat eine Länge von 264 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. Widmungsbeschränkungen: keine.
       (siehe Lageplan Anlage 3)

6.        Der Weg Flur-Nr. 426/3 der Gemarkung Thal, beginnend an der Einmündung des Feld- und Waldweges Flur-Nr. 433 der Gemarkung Thal und endend an der Einmündung in den Feld- und Waldweg Flur-Nr. 413 der Gemarkung Thal wird als Feld- und Waldweg gewidmet, Das Straßenteilstück hat eine Länge von 171 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. Widmungsbeschränkungen: keine. 
       (siehe Lageplan Anlage 4)

Der Weg Flur-Nr. 426/4 der Gemarkung Thal, beginnend an der Einmündung des Feld- und Waldweges Flur-Nr. 413 der Gemarkung Thal und endend an der Einmündung in den Feld- und Waldweg Flur-Nr. 391 der Gemarkung Thal wird als Feld- und Waldweg gewidmet, Das Straßenteilstück hat eine Länge von 164 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. Widmungsbeschränkungen: keine. 
       (siehe Lageplan Anlage 4)

Der Weg Flur-Nr. 383/3 der Gemarkung Thal, beginnend an der Einmündung des Feld- und Waldweges Flur-Nr. 391 der Gemarkung Thal und endend an der Einmündung in die Gemeindeverbindungsstraße „Riedhofstraße “ wird als Feld- und Waldweg gewidmet. Das Straßenteilstück hat eine Länge von 291 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. Widmungsbeschränkungen: keine. 
       (siehe Lageplan Anlage 4)

7.        Der Weg Flur-Nr. 507/3 der Gemarkung Thal, beginnend an der Einmündung in den Feld-und Waldweg Flur-Nr. 445 der Gemarkung Thal und endend an der Einmündung in den Feld- und Waldweg Flur-Nr. 478 der Gemarkung Thal, wird als Feld- und Waldweg gewidmet. Das Straßenteilstück hat eine Länge von 348 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. Widmungsbeschränkungen: keine.
       (siehe Lageplan Anlage 5)

8.        Der bisherige Feld- und Waldweg Flur-Nr. 426/1 der Gemarkung Thal, beginnend am Feldweg Flur-Nr. 433 der Gemarkung Thal (neu St 2031 – Flur-Nr. 433/1) und endend am Feldweg Flur-Nr. 413 der Gemarkung Thal (neu Flur-Nr. 413/1 Gemarkung Thal), ist entfallen durch den Bau der St 2031 und wird deshalb eingezogen.
       
Der neu angelegte Weg Flur-Nr. 426/1 Tlfl. der Gemarkung Thal, beginnend an der Südgrenze des Grundstückes Flur-Nr. 427/1 der Gemarkung Thal (Einmündung in den Geh- und Radweg Flur-Nr. 426/1 der Gemarkung Thal entlang der Kreisstraße NU 14) und endend an der Einmündung in die Gemeindeverbindungsstraße „Untere Hauptstraße“, wird als Feld- und Waldweg gewidmet. Das Straßenteilstück hat eine Länge von 508 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. Widmungsbeschränkungen: keine.
       (siehe Lageplan Anlage 6)

9.        Der Weg Flur-Nr. 145/2, 290 Tlfl. und 352 Tlfl. jeweils Gemarkung Thal, beginnend an der Einmündung in die Gemeindeverbindungsstraße „Riedhofstraße“ und endend in den Feld- und Waldweg Flur-Nr. 276 der Gemarkung Thal, wird als Feld- und Waldweg gewidmet. 
       Das Straßenteilstück hat eine Länge von 76 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. Widmungsbeschränkungen: keine.
       (siehe Lageplan Anlage 7)

10.        Der Weg Flur-Nr. 404 der Gemarkung Thal, beginnend an der Einmündung in den Feld- und Waldweg Flur-Nr. 413 der Gemarkung Thal und endend an der Westgrenze des Grundstückes Flur-Nr. 364 der Gemarkung Thal, wird als Feld- und Waldweg gewidmet. Das Straßenteilstück hat eine Länge von 123 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. Widmungsbeschränkungen: keine.
       (siehe Lageplan Anlage 8)

11.        Der Weg Flur-Nr. 67/1 Tlfl. der Gemarkung Thal, beginnend an der Einmündung in die Ortsstraße „Untere Weiherstraße“ und endend in den Feld- und Waldweg Flur-Nr. 71 der Gemarkung Thal, wird als Feld- und Waldweg gewidmet. Das Straßenteilstück hat eine Länge von 218 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. Widmungsbeschränkungen: keine.
       (siehe Lageplan Anlage 9)

Beschluss

Widmung als Ortsstraße (Aufstufung) 

1.        Der öffentliche Feld- und Waldweg Flur-Nr. 491 Tlfl. der Gemarkung Thal beginnend an der Einmündung in den Weg Flur-Nr. 977/1 der Gemarkung Illerberg und endend an der Westgrenze des Grundstückes Flur-Nr. 493 der Gemarkung Thal, wird aufgrund seiner Verkehrsbedeutung aufgestuft zur Ortsstraße „Illerzeller Weg“. Das Straßenteilstück hat eine Länge von 291 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. Widmungsbeschränkungen: keine.
       (siehe Lageplan Anlage 1)

2.        Der öffentliche Feld- und Waldweg Flur-Nr. 487/2 der Gemarkung Thal beginnend an der Einmündung des Feld- und Waldweges Flur-Nr. 491 der Gemarkung Thal und endend an der Einmündung des Feld- und Waldweges Flur-Nr. 483 der Gemarkung Thal wird aufgrund seiner Verkehrsbedeutung aufgestuft zur Ortsstraße „Im Birkach“. Das Straßenteilstück hat eine Länge von 400 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. Widmungsbeschränkungen: keine.
       (siehe Lageplan Anlage 1)
       
3.        Der öffentliche Feld- und Waldweg Flur-Nr. 483 Tlfl. der Gemarkung Thal, beginnend an der Einmündung des Feld- und Waldweges Flur-Nr. 487/1 der Gemarkung Thal und endend an der Einmündung in die Staatsstraße 2031 wird aufgrund seiner Verkehrsbedeutung aufgestuft zur Ortsstraße „Im Birkach“. Das Straßenteilstück hat eine Länge von 164 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. Widmungsbeschränkungen: keine.
       (siehe Lageplan Anlage 1)

4.        Der öffentliche Feld- und Waldweg Flur-Nr. 445/1 Tlfl. der Gemarkung Thal, beginnend an der Einmündung in die Ortsstraße „Untere Hauptstraße“ und endend an der Einmündung der Ortsstraße „Im Brühl“ bzw. Übergang in den Feldweg Flur-Nr. 445/1 der Gemarkung Thal wird aufgestuft bzw. gewidmet als Ortsstraße „Untere Hauptstraße“ – Teilstrecke IV. Das Straßenteilstück hat eine Länge von 52 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. Widmungsbeschränkungen: keine.
       (siehe Lageplan Anlage 2)

Widmung als Feld- und Waldweg (bzw. Einziehung)

5.        Der Weg Flur-Nr. 437/10 der Gemarkung Thal, beginnend an der Einmündung in die Gemeindeverbindungsstraße „Illerberger Straße“ und endend an der Einmündung in den Feld- und Waldweg Flur-Nr. 445 der Gemarkung Thal, wird als Feld- und Waldweg gewidmet. Das Straßenteilstück hat eine Länge von 264 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. Widmungsbeschränkungen: keine.
       (siehe Lageplan Anlage 3)

6.        Der Weg Flur-Nr. 426/3 der Gemarkung Thal, beginnend an der Einmündung des Feld- und Waldweges Flur-Nr. 433 der Gemarkung Thal und endend an der Einmündung in den Feld- und Waldweg Flur-Nr. 413 der Gemarkung Thal wird als Feld- und Waldweg gewidmet, Das Straßenteilstück hat eine Länge von 171 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. Widmungsbeschränkungen: keine. 
       (siehe Lageplan Anlage 4)

Der Weg Flur-Nr. 426/4 der Gemarkung Thal, beginnend an der Einmündung des Feld- und Waldweges Flur-Nr. 413 der Gemarkung Thal und endend an der Einmündung in den Feld- und Waldweg Flur-Nr. 391 der Gemarkung Thal wird als Feld- und Waldweg gewidmet, Das Straßenteilstück hat eine Länge von 164 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. Widmungsbeschränkungen: keine. 
       (siehe Lageplan Anlage 4)

Der Weg Flur-Nr. 383/3 der Gemarkung Thal, beginnend an der Einmündung des Feld- und Waldweges Flur-Nr. 391 der Gemarkung Thal und endend an der Einmündung in die Gemeindeverbindungsstraße „Riedhofstraße “ wird als Feld- und Waldweg gewidmet. Das Straßenteilstück hat eine Länge von 291 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. Widmungsbeschränkungen: keine. 
       (siehe Lageplan Anlage 4)

7.        Der Weg Flur-Nr. 507/3 der Gemarkung Thal, beginnend an der Einmündung in den Feld-und Waldweg Flur-Nr. 445 der Gemarkung Thal und endend an der Einmündung in den Feld- und Waldweg Flur-Nr. 478 der Gemarkung Thal, wird als Feld- und Waldweg gewidmet. Das Straßenteilstück hat eine Länge von 348 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. Widmungsbeschränkungen: keine.
       (siehe Lageplan Anlage 5)

8.        Der bisherige Feld- und Waldweg Flur-Nr. 426/1 der Gemarkung Thal, beginnend am Feldweg Flur-Nr. 433 der Gemarkung Thal (neu St 2031 – Flur-Nr. 433/1) und endend am Feldweg Flur-Nr. 413 der Gemarkung Thal (neu Flur-Nr. 413/1 Gemarkung Thal), ist entfallen durch den Bau der St 2031 und wird deshalb eingezogen.
       
Der neu angelegte Weg Flur-Nr. 426/1 Tlfl. der Gemarkung Thal, beginnend an der Südgrenze des Grundstückes Flur-Nr. 427/1 der Gemarkung Thal (Einmündung in den Geh- und Radweg Flur-Nr. 426/1 der Gemarkung Thal entlang der Kreisstraße NU 14) und endend an der Einmündung in die Gemeindeverbindungsstraße „Untere Hauptstraße“, wird als Feld- und Waldweg gewidmet. Das Straßenteilstück hat eine Länge von 508 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. Widmungsbeschränkungen: keine.
       (siehe Lageplan Anlage 6)

9.        Der Weg Flur-Nr. 145/2, 290 Tlfl. und 352 Tlfl. jeweils Gemarkung Thal, beginnend an der Einmündung in die Gemeindeverbindungsstraße „Riedhofstraße“ und endend in den Feld- und Waldweg Flur-Nr. 276 der Gemarkung Thal, wird als Feld- und Waldweg gewidmet. 
       Das Straßenteilstück hat eine Länge von 76 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. Widmungsbeschränkungen: keine.
       (siehe Lageplan Anlage 7)

10.        Der Weg Flur-Nr. 404 der Gemarkung Thal, beginnend an der Einmündung in den Feld- und Waldweg Flur-Nr. 413 der Gemarkung Thal und endend an der Westgrenze des Grundstückes Flur-Nr. 364 der Gemarkung Thal, wird als Feld- und Waldweg gewidmet. Das Straßenteilstück hat eine Länge von 123 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. Widmungsbeschränkungen: keine.
       (siehe Lageplan Anlage 8)

11.        Der Weg Flur-Nr. 67/1 Tlfl. der Gemarkung Thal, beginnend an der Einmündung in die Ortsstraße „Untere Weiherstraße“ und endend in den Feld- und Waldweg Flur-Nr. 71 der Gemarkung Thal, wird als Feld- und Waldweg gewidmet. Das Straßenteilstück hat eine Länge von 218 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. Widmungsbeschränkungen: keine.
       (siehe Lageplan Anlage 9)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.08.2023 08:10 Uhr