Widmung als Ortsstraße (Aufstufung)
1. Der öffentliche Feld- und Waldweg Flur-Nr. 491 Tlfl. der Gemarkung Thal beginnend an der Einmündung in den Weg Flur-Nr. 977/1 der Gemarkung Illerberg und endend an der Westgrenze des Grundstückes Flur-Nr. 493 der Gemarkung Thal, wird aufgrund seiner Verkehrsbedeutung aufgestuft zur Ortsstraße „Illerzeller Weg“. Das Straßenteilstück hat eine Länge von 291 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. Widmungsbeschränkungen: keine.
(siehe Lageplan Anlage 1)
2. Der öffentliche Feld- und Waldweg Flur-Nr. 487/2 der Gemarkung Thal beginnend an der Einmündung des Feld- und Waldweges Flur-Nr. 491 der Gemarkung Thal und endend an der Einmündung des Feld- und Waldweges Flur-Nr. 483 der Gemarkung Thal wird aufgrund seiner Verkehrsbedeutung aufgestuft zur Ortsstraße „Im Birkach“. Das Straßenteilstück hat eine Länge von 400 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. Widmungsbeschränkungen: keine.
(siehe Lageplan Anlage 1)
3. Der öffentliche Feld- und Waldweg Flur-Nr. 483 Tlfl. der Gemarkung Thal, beginnend an der Einmündung des Feld- und Waldweges Flur-Nr. 487/1 der Gemarkung Thal und endend an der Einmündung in die Staatsstraße 2031 wird aufgrund seiner Verkehrsbedeutung aufgestuft zur Ortsstraße „Im Birkach“. Das Straßenteilstück hat eine Länge von 164 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. Widmungsbeschränkungen: keine.
(siehe Lageplan Anlage 1)
4. Der öffentliche Feld- und Waldweg Flur-Nr. 445/1 Tlfl. der Gemarkung Thal, beginnend an der Einmündung in die Ortsstraße „Untere Hauptstraße“ und endend an der Einmündung der Ortsstraße „Im Brühl“ bzw. Übergang in den Feldweg Flur-Nr. 445/1 der Gemarkung Thal wird aufgestuft bzw. gewidmet als Ortsstraße „Untere Hauptstraße“ – Teilstrecke IV. Das Straßenteilstück hat eine Länge von 52 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. Widmungsbeschränkungen: keine.
(siehe Lageplan Anlage 2)
Widmung als Feld- und Waldweg (bzw. Einziehung)
5. Der Weg Flur-Nr. 437/10 der Gemarkung Thal, beginnend an der Einmündung in die Gemeindeverbindungsstraße „Illerberger Straße“ und endend an der Einmündung in den Feld- und Waldweg Flur-Nr. 445 der Gemarkung Thal, wird als Feld- und Waldweg gewidmet. Das Straßenteilstück hat eine Länge von 264 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. Widmungsbeschränkungen: keine.
(siehe Lageplan Anlage 3)
6. Der Weg Flur-Nr. 426/3 der Gemarkung Thal, beginnend an der Einmündung des Feld- und Waldweges Flur-Nr. 433 der Gemarkung Thal und endend an der Einmündung in den Feld- und Waldweg Flur-Nr. 413 der Gemarkung Thal wird als Feld- und Waldweg gewidmet, Das Straßenteilstück hat eine Länge von 171 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. Widmungsbeschränkungen: keine.
(siehe Lageplan Anlage 4)
Der Weg Flur-Nr. 426/4 der Gemarkung Thal, beginnend an der Einmündung des Feld- und Waldweges Flur-Nr. 413 der Gemarkung Thal und endend an der Einmündung in den Feld- und Waldweg Flur-Nr. 391 der Gemarkung Thal wird als Feld- und Waldweg gewidmet, Das Straßenteilstück hat eine Länge von 164 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. Widmungsbeschränkungen: keine.
(siehe Lageplan Anlage 4)
Der Weg Flur-Nr. 383/3 der Gemarkung Thal, beginnend an der Einmündung des Feld- und Waldweges Flur-Nr. 391 der Gemarkung Thal und endend an der Einmündung in die Gemeindeverbindungsstraße „Riedhofstraße “ wird als Feld- und Waldweg gewidmet. Das Straßenteilstück hat eine Länge von 291 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. Widmungsbeschränkungen: keine.
(siehe Lageplan Anlage 4)
7. Der Weg Flur-Nr. 507/3 der Gemarkung Thal, beginnend an der Einmündung in den Feld-und Waldweg Flur-Nr. 445 der Gemarkung Thal und endend an der Einmündung in den Feld- und Waldweg Flur-Nr. 478 der Gemarkung Thal, wird als Feld- und Waldweg gewidmet. Das Straßenteilstück hat eine Länge von 348 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. Widmungsbeschränkungen: keine.
(siehe Lageplan Anlage 5)
8. Der bisherige Feld- und Waldweg Flur-Nr. 426/1 der Gemarkung Thal, beginnend am Feldweg Flur-Nr. 433 der Gemarkung Thal (neu St 2031 – Flur-Nr. 433/1) und endend am Feldweg Flur-Nr. 413 der Gemarkung Thal (neu Flur-Nr. 413/1 Gemarkung Thal), ist entfallen durch den Bau der St 2031 und wird deshalb eingezogen.
Der neu angelegte Weg Flur-Nr. 426/1 Tlfl. der Gemarkung Thal, beginnend an der Südgrenze des Grundstückes Flur-Nr. 427/1 der Gemarkung Thal (Einmündung in den Geh- und Radweg Flur-Nr. 426/1 der Gemarkung Thal entlang der Kreisstraße NU 14) und endend an der Einmündung in die Gemeindeverbindungsstraße „Untere Hauptstraße“, wird als Feld- und Waldweg gewidmet. Das Straßenteilstück hat eine Länge von 508 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. Widmungsbeschränkungen: keine.
(siehe Lageplan Anlage 6)
9. Der Weg Flur-Nr. 145/2, 290 Tlfl. und 352 Tlfl. jeweils Gemarkung Thal, beginnend an der Einmündung in die Gemeindeverbindungsstraße „Riedhofstraße“ und endend in den Feld- und Waldweg Flur-Nr. 276 der Gemarkung Thal, wird als Feld- und Waldweg gewidmet.
Das Straßenteilstück hat eine Länge von 76 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. Widmungsbeschränkungen: keine.
(siehe Lageplan Anlage 7)
10. Der Weg Flur-Nr. 404 der Gemarkung Thal, beginnend an der Einmündung in den Feld- und Waldweg Flur-Nr. 413 der Gemarkung Thal und endend an der Westgrenze des Grundstückes Flur-Nr. 364 der Gemarkung Thal, wird als Feld- und Waldweg gewidmet. Das Straßenteilstück hat eine Länge von 123 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. Widmungsbeschränkungen: keine.
(siehe Lageplan Anlage 8)
11. Der Weg Flur-Nr. 67/1 Tlfl. der Gemarkung Thal, beginnend an der Einmündung in die Ortsstraße „Untere Weiherstraße“ und endend in den Feld- und Waldweg Flur-Nr. 71 der Gemarkung Thal, wird als Feld- und Waldweg gewidmet. Das Straßenteilstück hat eine Länge von 218 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. Widmungsbeschränkungen: keine.
(siehe Lageplan Anlage 9)