Herr Maaß stellt den Sachverhalt vor und erläutert, dass im Rahmen der Vorsorgemaßnahmen beschlossen worden sei, auch den Löschzug Illerzell mit einer Notstromversorgung auszustatten. Von der ursprünglich vorgesehenen stationären Lösung sei man inzwischen abgerückt.
Für die vorgesehene mobile Lösung, liegen inzwischen drei Angebote vor.
Seitens eines Gremiumsmitgliedes wird die grundsätzliche Beschaffung im Rahmen der Daseinsvorsorge durchaus begrüßt.
Im Vorfeld seien jedoch noch weitere Fragen zu klären, beispielsweise ob der Anhänger lediglich als einsatztaktisches Mittel am jeweiligen Einsatzort oder auch zur Sicherstellung der Stromversorgung des Feuerwehrgerätehauses in Illerzell diene.
Weiterhin müsse die Unterbringung des Anhängers geklärt werden. Damit im Zusammenhang stelle sich auch die Frage, ob für einen mehrtägigen oder dauerhaften Betrieb der Standort im Hinblick auf Abgase, Frischluft, Betankung, Geräusche und Brandgefahr geeignet sei.
Aufgrund der Erfahrungen in der technischen Ausgestaltung der Anbindung an das Feuerwehrgerätehaus in Illerberg, sei jedoch zu sagen, dass hierfür eine mobile Lösung nicht praktikabel sei.
Insbesondere sei die Einspeisemöglichkeit in das Gerätehaus und die Tauglichkeit der vorhandenen Installation oder Möglichkeit der Netztrennung zu prüfen. Hierfür fallen ggfs. weitere Kosten an.
Darüber hinaus seien offenbar Zubehörteile wie Verlängerungskabel, Verteiler etc. separat zu erwerben.
Im kürzlich erfolgten Einsatzfall habe sich in der Praxis gezeigt, dass 400 Volt Kabeltrommeln, 230 Volt Kabeltrommeln, Elektroverteiler sowohl für Dreh- als auch Wechselstrom, Stative, Lichtbrücken mit Flutlichtstrahlern, Feuerlöscher und Ersatzkanister notwendig seien.
Je nach Einsatzfall ersetze ein solches Aggregat teilweise auch nicht die optionale Einsetzbarkeit von mehreren kleinen Geräten.
Herr Maaß erläutert, dass ein Anforderungsprofil für den möglichen Fall eines Blackouts vorgegeben gewesen sei und mit dem Kommandanten abgestimmt wurde. Auch werde ggfs. im Krisenfall die Versorgung einer sogenannten Wärmeinsel mit dem vorgesehen Notstromaggregat erforderlich.
Ein weiteres Ratsmitglied führt an, dass die Beschaffung durchaus wichtig sei, jedoch auch für einen möglichen Einsatzfall ein entsprechender Notfallplan ausgearbeitet sei und die Einsatzmöglichkeiten geprüft worden sind.
Bürgermeister Neher erläutert abschließend, dass die grundsätzliche Zuständigkeit des Katastrophenschutzes beim Landratsamt Neu-Ulm liege, jedoch die Stadt Vöhringen für das zu beschaffende Gerät im Wege einer einsetzbaren Insellösung nun noch Hausaufgaben zu machen habe.
Ohne weitere Diskussion ergeht folgender