Erhöhung der Wahlhelferentschädigung für die kommenden Wahlen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 10.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 10.07.2023 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Am 08. Oktober 2023 finden in allen Kommunen im Freistaat Bayern die Landtags- und Bezirkswahlen statt. 
Es folgen voraussichtlich im Juni 2024 die Europawahl, im Herbst 2025 die Bundestagswahl und im Frühjahr 2026 die Kommunalwahl. 
Ohne eine große Zahl ehrenamtlicher Wahlhelfer wäre es nicht möglich, diese Wahlen durchzuführen. 
Lebendige Demokratie lebt von der Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger.
Ein Wahlehrenamt übernehmen zu können, ist daher für alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger eine ehrenvolle Aufgabe.
Zur Durchführung von Wahlen sind vor allem ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unerlässlich. Sie bilden das Fundament der Selbstorganisation der Wahl durch das Volk.

Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten hierfür üblicherweise auch eine Aufwandsentschädigung.
Diese Entschädigung wurde in Vöhringen mit Ausnahme der letzten Kommunalwahl schon seit längerem nicht mehr erhöht und lag bei den letzten Wahlen bei 50,00 Euro pro Wahlhelfer. Eine adäquate Erhöhung der Aufwandsentschädigung erscheint daher angemessen. 
Die Erhöhung der bisherigen Entschädigung ist auch ein Zeichen der Anerkennung für die ehrenamtliche Arbeit der Bürgerinnen und Bürger, die durch ihren Einsatz die Durchführung demokratischer Wahlen in unserer Stadt Vöhringen mit ermöglichen. 
Berücksichtigt werden sollte hierbei künftig auch der unterschiedliche zeitliche Aufwand und das unterschiedliche Maß an Verantwortung zwischen Wahlvorsteher/Schriftführer, deren Stellvertretern und Beisitzern. 
Der Wahlvorsteher und der Schriftführer tragen am Wahltag die Verantwortung für ihren Wahlvorstand und den ordnungsgemäßen Ablauf der gesamten Wahlhandlung in ihrem Wahlbezirk. Zudem nehmen sie üblicherweise auch im Vorfeld der Wahl an einer Wahlschulung teil und erhalten vorab die Wahlanweisung, die vorbereitet werden sollte. Es wäre daher angemessen, diese Positionen im Wahlvorstand auch finanziell etwas höher zu entschädigen.  
Zudem sollte auch der unterschiedliche Zeitaufwand der verschiedenen Wahlen berücksichtigt werden. Das Auszählen einer Bundestagswahl und einer Europawahl benötigt deutlich weniger Zeit als das einer Landtags- und Bezirkswahl oder einer Kommunalwahl.  
Seitens der Verwaltung wird daher folgende Staffelung vorgeschlagen:
  • Aufwandsentschädigung bei zeitlich „kleineren“ Wahlen (BTW, Europawahl, Bürgerentscheid u.ä.)
Wahlvorsteher/Schriftführer                         80 Euro
Stellv. Wahlvorsteher/stellv. Schriftführer         70 Euro
Beisitzer                                         60 Euro
  • Aufwandsentschädigung Landtags- und Bezirkswahl
Wahlvorsteher/Schriftführer                         100 Euro
Stellv. Wahlvorsteher/stellv. Schriftführer           80 Euro
Beisitzer                                           70 Euro
  • Kommunalwahl
Wahlvorsteher/Schriftführer                         130 Euro
Stellv. Wahlvorsteher/stellv. Schriftführer         110 Euro
Beisitzer                                           90 Euro

Es wird daher vorgeschlagen, die Wahlhelferentschädigung für die kommenden Wahlen auf die genannten Sätze zu erhöhen. 

Empfehlung

Die Aufwandsentschädigung für die Wahlhelfer wird für die kommenden Wahlen wie vorgeschlagen erhöht.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher erläutert einleitend, dass der seitens des Gremiums angeregten Prüfung der Entschädigungssätze für Wahlhelfer nachgekommen worden sei. Insofern habe die Stadtverwaltung anhand der vorliegenden Sitzungsvorlage einen Vorschlag unterbreitet, über welchen in der Höhe der Sätze durchaus diskutiert werden könne.

Frau Zanker-Maaß ergänzt, dass alleine mit städtischen Beschäftigten die teils umfangreichen Wahlen nicht bewältigt werden können. In der Ausarbeitung sei sowohl die zeitliche Inanspruchnahme der unterschiedlichen Wahlarten berücksichtigt worden als auch bezüglich der Verantwortung und zeitlichen Bindung der eingesetzten Vorstandsposten.

Im Rahmen der sich anschließenden Aussprache wird die Frage inwieweit sich die Entschädigungssätze aufsummieren, sollten mehrere Wahlen auf einen Tag fallen verneint.
Laut Frau Zanker-Maaß sei dies sicher dann erneut zu diskutieren, sollten zusätzlich beispielsweise mehrere Bürgerentscheide auf einen regulären Wahltag fallen.

Ein Gremiumsmitglied zeigt sich mit den vorgeschlagenen Sätzen zufrieden, auch wenn andere Bundesländer noch höhere Erfrischungsgelder gewähren würde.

Auf die Frage zur Staffelung zwischen Briefwahl- und Urnenwahllokalen wird eine Differenzierung aktuell nicht für notwendig erachtet.

Das Gremium fasst ohne weitere Diskussion folgenden

Beschluss

Die Aufwandsentschädigung für die Wahlhelfer wird für die kommenden Wahlen wie vorgeschlagen erhöht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.08.2023 08:18 Uhr