Vorfahrtsregelung im nördlichen Bereich der Hauptstraße in Illerzell;
Anfrage von Herrn Notz
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 24.09.2009
Beratungsreihenfolge
Diskussionsverlauf
Herr Notz trägt vor, dass in der Hauptstraße zwischen der Heustraße und der Straße „Zum Sportplatz“ auf deren Ostseite seines Erachtens die „Rechts-vor-Links-Regelung“ gelte, während auf deren Westseite eine Vorfahrtsregelung durch Beschilderung verbindlich sei. Er bittet um Auskunft, weswegen in diesem Abschnitt der Hauptstraße in Fahrtrichtung Norden der Verkehr auf der Hauptstraße wartepflichtig sei, während in Fahrtrichtung Süden der Verkehr auf der Hauptstraße vorfahrtsberechtigt sei.
Bürgermeister Janson sichert eine Überprüfung und Beantwortung im Protokoll zu.
Anmerkung der Verwaltung:
Die zugesicherte Überprüfung vor Ort ergab, dass im gegenständlichen Bereich der Hauptstraße in Fahrtrichtung Norden eine Vorfahrtsregelung aufgrund der Tatsache, dass der Enzianweg sowie der Edelweißweg jeweils „Verkehrsberuhigte Zonen“ seien und der aus verkehrsberuhigten Zonen kommende Verkehr stets wartepflichtig sei, gelte, während der Verkehr in Fahrtrichtung Süden aufgrund entsprechender Beschilderung vorfahrtsberechtigt sei.