Anfrage der CSU-Stadtratsfraktion zur Behandlung in der nächsten Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
Herr Bürgermeister Janson,
werte Kolleginnen und Kollegen,
die CSU-Stadtratsfraktion beantragt folgenden Sachverhalt auf Machbarkeit zu prüfen:
Aufstellung eines Touristischen Hinweisschildes im Bereich der Autobahnanschlussstelle Vöhringen.
Ein Touristisches Hinweisschild ist ein Verkehrszeichen, dass Verkehrsteilnehmer auf touristische Ziele, wie etwa Baudenkmäler, besondere Landschaften und Kulturstätten, hinweisen soll. International werden hierfür weitgehend braune Schilder mit weißer Schrift bzw. weißen Piktogrammen verwendet.
Das Zeichen wird gem. VwV-StVO zu Zeichen 386 Touristischer Hinweis in drei Formen und Funktionen verwendet:
? als Hinweiszeichen im Nahbereich touristisch bedeutsamer Ziele mit
wegweisender Funktion außerhalb der Autobahn,
? als Kennzeichnung von Touristikstraßen außerhalb der Autobahnen,
? als Unterrichtungstafel über Landschaften und Sehenswürdigkeiten entlang der Autobahnen
Hier eine beispielhafte Darstellung als Unterrichtungstafel über Landschaften und Sehenswürdigkeiten entlang der Autobahnen
An der vorgeschlagenen Stelle im Verlauf der BAB A7 käme u. E. Zeichen 386 Touristischer Hinweis als Unterrichtungstafel über Landschaften und Sehenswürdigkeiten entlang der Autobahnen, wie es schon in 3 Ausführungen Bestand hat
? Fuggerstadt Weißenhorn
? Wallfahrtskirche Witzighausen
? Kloster Roggenburg
in Frage.
Unser Vorschlag wäre:
Vöhringer Illerauen mit einem entsprechend stilisierten Bild.
Mit freundlichen Grüßen
im Namen der CSU-Fraktion
Herbert Walk
Stellungnahme der Stadtverwaltung
Für die Genehmigung entsprechender Hinweisschilder ist die Autobahndirektion Südbayern in Kempten zuständig.
Nach telefonischer Auskunft von Herrn Roth, Tel. 0831/5243 (03) oder –520, wird auf touristischen Hinweisschildern in der Regel auf weithin sichtbare, allgemein bekannte Sehenswürdigkeiten, hingewiesen.
Die Sehenswürdigkeiten müssen nach Art und Bedeutung den dafür erarbeiteten Richtlinien entsprechen, die bei der Autobahndirektion Südbayern vorliegen.
Vor einer entsprechenden Genehmigung durch die Autobahndirektion Südbayern werden
- Tourismusverbände,
- die Polizeiinspektion,
- die Regierung von Schwaben,
- Vertreter öffentlicher Belange usw.,
gehört.
Außerdem ist zu gewährleisten, dass eine informative Folgebeschilderung angebracht wird.
Wie bereits ausgeführt, wäre bei einer Beschilderung an der Autobahn
„Vöhringer Illerauen mit stilisiertem Bild“ ein entsprechender Antrag bei der Autobahndirektion Südbayern in Kempten zu stellen.
Der Antrag wäre entsprechend zu begründen und ein detaillierter Sachverhalt vorzutragen.
Herr Roth ist jedoch der Auffassung, dass eine entsprechende Beschilderung, aufgrund der wohl nicht überörtlichen Bedeutung der „Vöhringer Illerauen“, zu weit hergeholt sei.
Außerdem müsse von der Autobahndirektion Südbayern darauf geachtet werden, dass eine „Überbeschilderung“ an der Autobahn vermieden wird.