Frau Lisa Kirschke hat im Sommer 2015 die Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten mit Erfolg beendet.
Seit Februar 2022 war sie im Bürgerbüro der Stadt Vöhringen beschäftigt und ist aufgrund des internen Wechsels von Frau Eckel in die Kämmerei im Dezember 2022 in das Standesamt und Ordnungsamt gewechselt. Seit Dezember 2022 wird Frau Kirschke im Standesamt eingearbeitet.
Zum Standesbeamten darf nur bestellt werden, wer die Bestellungsvoraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) erfüllt. Diese lauten:
Zum Standesbeamten oder zur Standesbeamtin darf nur bestellt werden, wer
1. zum Rechtsträger des Standesamts in einem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis steht,
2. als Beamter oder Beamtin die Qualifikationsprüfung für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst (Leistungslaufbahngesetz – LlbG vom 05. August 2010) bestanden oder als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin die Fachprüfung des Angestelltenlehrgangs II der Bayerischen Verwaltungsschule mit Erfolg abgelegt hat,
3. an einem Einführungslehrgang für Standesbeamte mit Erfolg teilgenommen hat und
4. mindestens drei Monate bei einem Standesamt entweder als Sachbearbeiter oder Sachbearbeiterin oder zur Einweisung tätig gewesen ist.
Nachdem Frau Kirschke zwischenzeitlich den Einführungslehrgang für Standesbeamte erfolgreich abgeschlossen hat, seit über drei Monaten im Standesamt tätig gewesen ist und vom Landratsamt Neu-Ulm eine Ausnahmegenehmigung vom Erfordernis des Nachweises der Fachprüfung II als Angestellte erhalten hat, kann nunmehr die Bestellung zur Standesbeamtin mit Wirkung ab 01.10.2023 erfolgen.
Eine weitere Standesbeamtin ist notwendig, um personellen Engpässen vorzubeugen.
Die Standesbeamten Frau Jana Laible, Frau Julia Eckel und Herr Dominik Mennel sind alle in anderen Abteilungen beschäftigt und stehen so dem Standesamt nicht mehr dauerhaft zur Verfügung.
Empfehlung:
Aufgrund der §§ 1, 2 und 4 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) wird Frau Lisa Kirschke mit Wirkung vom 01. Oktober 2023 zur Standesbeamtin bestellt.
Die Bestellung erfolgt in stets widerruflicher Weise. Mit der Bestellung zur Standesbeamtin ist eine Bestellungsurkunde auszuhändigen.