Zweckvereinbarung über die Finanzierung einer sozialen Beratung in den Notunterkünften zwischen den Städten Illertissen, Vöhringen und Weißenhorn
Daten angezeigt aus Sitzung:
Stadtratssitzung, 28.09.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Im Jahr 2021 ist die ökumenische Wohnungslosenhilfe unter der gemeinsamen Trägerschaft des Diakonischen Werkes im Evang.-Luth. Dekanatsbezirk Neu-Ulm e.V. und dem Caritasverband für die Region Günzburg und Neu-Ulm e.V auf die Städte Illertissen, Vöhringen und Weißenhorn mit der Bitte zugekommen, eine soziale Beratung in den Notunterkünften der jeweils beteiligten Städte zu ermöglichen. Dem hat der Haupt- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 04.10.2021 zugestimmt.
In der Sitzung des Stadtrates vom 28.04.2022 wurde insofern über die weitere unbefristete Finanzierung und Etablierung der genannten Projektstelle beraten und diese auch beschlossen.
Insofern war ein Vertrag zwischen den beteiligten Kommunen und der ökumenischen Wohnungslosenhilfe, wie auch eine entsprechende Zweckvereinbarung zwischen den beteiligten Städten abzuschließen.
Die Stadt Illertissen hat inzwischen diese Zweckvereinbarung der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Neu-Ulm zur Genehmigung vorgelegt.
Auf einen erfolgten Hinweis seitens des Landratsamtes, ist seitens der Stadt Vöhringen noch ein Beschluss des zuständigen Gremiums herbeizuführen, nachdem in der vorgenannten Sitzung die endgültige (unbefristete) Fassung der Zweckvereinbarung in ihrem finalen Wortlaut noch nicht zur Verfügung gestanden hat. Diese ist als Bestandteil dem Beschluss beizufügen.
Empfehlung
Die Stadt Vöhringen beschließt die diesem Beschluss als wesentlicher Bestandteil beigefügte Zweckvereinbarung über die Finanzierung einer sozialen Beratung in den Notunterkünften.
Diskussionsverlauf
Ein Ratsmitglied erkundigt sich nach den jährlichen Kosten für die Stadt Vöhringen sowie der Anzahl derzeit in Betreuung und Unterbringung befindlichen Personen.
Herr Mennel teilt mit, dass die genau Anzahl der Personen kurzfristig nicht in Erfahrung zu bringen war. Die jährlichen Kosten belaufen sich jedoch für alle drei Kommunen auf ca. 18.000 Euro. Die Stadt Vöhringen zieht einen großen Nutzen aus der Betreuungsleistung, welche in Form dieser Beratungsstelle erbracht wird.
Demnach ergeht folgender
Beschluss
Die Stadt Vöhringen beschließt die diesem Beschluss als wesentlicher Bestandteil beigefügte Zweckvereinbarung über die Finanzierung einer sozialen Beratung in den Notunterkünften.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Dokumente
Zweckvereinbarung über die Finanzierung einer sozialen Beratung in den Notunterkünften 2023 (.pdf)
Datenstand vom 21.11.2023 08:24 Uhr