Kommunale Wärmeplanung; Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 06.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 06.11.2023 ö Vorberatung 5
Stadtrat Stadtratssitzung 23.11.2023 ö Beschließend 9

Sachverhalt

Das Bundeskabinett hat im August 2023 den Gesetzentwurf für eine einheitliche Wärmeplanung in Kommunen beschlossen. Für Kommunen bedeutet dies, die zukünftige Wärmeversorgung muss geplant und die Wärme klimafreundlich eingespeist werden.
Ein herausragendes Ziel der Wärmeplanung ist es, den vor Ort besten und kosteneffizientesten Weg zu einer klimafreundlichen und fortschrittlichen Wärmeversorgung zu ermitteln. Der Bund unterstützt finanziell und beratend bei der Erstellung der Wärmepläne. Voraussetzung für den Förderantrag ist ein positiver Beschluss vom Stadtrat. 

Die Verwaltung schlägt vor, in Kooperation mit der Nachbarstadt Senden den Förderantrag und, soweit erforderlich, die Planung durchzuführen.

Empfehlung

Der Stadtrat beschließt die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung mit der Stadt Senden und beauftragt die Verwaltung, alle dafür erforderlichen Maßnahmen durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher erläutert die vorgestellte Maßnahme einleitend damit, dass diese für eine fristwahrende Antragstellung im Hinblick auf den Erhalt von Fördermitteln notwendig werde.

Herr Jung ergänzt in seinen weiteren Ausführungen, dass im Falle einer Antragstellung noch in diesem Jahr anstelle von 60% Förderung, mit 90% gerechnet werden könne.
Nachdem weiterhin beabsichtigt sei, die Abwärme des Müllheizkraftwerkes in Weißenhorn zu nutzen, werde die Notwendigkeit der Antragstellung ohnehin fraglich.
Weiterhin ist in Vöhringen bereits im Jahr 2016 ein Energienutzungsplan erstellt und daraus zwei Phasen umgesetzt worden. Über die in die Wärmeplanung einfließenden, bereits vorhandenen Studien, könne vermutlich auch eine Kosteneinsparung erreicht werden.

Um eine weitere Kostenreduzierung zu erreichen sei vorgesehen, das Projekt gemeinsam mit der Stadt Senden anzustoßen.

Aus dem Gremium wird der Einwand möglicher Einschränkungen für die Bevölkerung vorgebracht. Dies relativiert Herr Jung dahingehend, dass möglicherweise gewisse Heizarten in der Ausweisung künftig ausgeschlossen seien, aktuell jedoch aufgrund mangelnder Ausführungen seitens der Regierung eine nähere Betrachtung nicht möglich sei.

Ein weiteres Gremiumsmitglied führt aus, dass vermutlich auch gewisse Bestandsschutzregelungen vorgesehen werden müssten, wenn physikalisch gewisse Heizarten nicht sinnvoll umgesetzt werden können.

Ohne weitere Diskussion fasst das Gremium folgenden 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung mit der Stadt Senden und beauftragt die Verwaltung, alle dafür erforderlichen Maßnahmen durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.01.2024 14:27 Uhr