Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 17. Flächennutzungsplanänderung "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg"; - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB; - Vorstellung und Billigung der 17. Flächennutzungsplanänderung "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg"; - Feststellungsbeschluss der 17. Flächennutzungsplanänderung "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg; Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 09.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.11.2023 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 23.11.2023 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 29.06.2023 den Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung sowie zur Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange des Bebauungsplans "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" sowie der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich gefasst. 
Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, auf einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche neben der Bundesautobahn A7 im Bereich des Stadtteils Illerberg die Errichtung und den Betrieb einer PV-Freiflächenanlage durch einen Vorhabenträger zu ermöglichen. Durch die Lage im Streifen von 400 m neben der Autobahn gilt die Fläche als besonders geeignet dafür. 
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit der PV-Anlage ist die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Photovoltaikanlage" nach § 11 BauNVO erforderlich, da PV-Anlagen außerhalb des 200 m Bereichs von Autobahnen und Bahntrassen nicht zu den gem. § 35 Abs. 1 BauGB privilegierten Vorhaben im Außenbereich zählen. Es ist daher für das betreffende Gebiet ein Bebauungsplan zu erstellen, ebenso ist der städtische Flächennutzungsplan zu ändern. Gegenstand der Änderung ist der gesamte Bereich, der für die geplanten Solarmodule vorgesehen ist, sowie umlaufend Grünflächen zur Eingrünung der Baumaßnahmen.
Damit ermöglicht der nun in Aufstellung befindliche Bebauungsplan mit paralleler Flächennutzungsplanänderung nach Abschluss des Verfahrens die Errichtung der geplanten PV-Anlagen. Neben der Darstellung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung "Photovoltaik" werden im Flächennutzungsplan eine private Grünfläche sowie Busch- und Baumgruppen im Randbereich des Areals zur Einbindung der geplanten Anlage in die Landschaft dargestellt.
Der Entwurf der Planung i.d.F. vom 29.06.2023 wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 29.06.2023 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf i.d.F. vom 29.06.2023 wurde mit Schreiben vom 03.08.2023 im Zeitraum bis 20.09.2023 durchgeführt. 
Die Beteiligung der Öffentlichkeit für die angestrebte 17. Änderung des Flächennutzungsplanes fand in der Zeit vom 07.08.2023 bis 20.09.2023 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra", dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, vom 29.07.2023 hingewiesen.
Die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit für die 17. Änderung des Flächennutzungsplans können der Anlage 1 entnommen werden. Die Anlage 1 wird auch Bestandteil des Beschlusses. Aus der Anlage 1 ergeben sich auch die einzelnen Abwägungs-vorschläge zu den vorgebrachten Belangen. 
Die eingegangenen Stellungnahmen zur angestrebten 17. Änderung des Flächennutzungsplanes bedingen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange keine Änderungen der Planungsabsicht der Stadt Vöhringen. 
Für die Planung liegt die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" in der Fassung vom 23.11.2023, ausgearbeitet vom Büro für Stadtplanung Zint & Häußler, Neu-Ulm vor (Anlagen 1 bis 3). 
Auf Grundlage der Planfassung soll das Aufstellungsverfahren fortgesetzt und der Feststellungsbeschluss gefasst werden.
Anlagen:
Anlage 1        Aufstellung der 17. Flächennutzungsplanänderung "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg"
Abwägungen und Beschlüsse zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen der Öffentlichkeit aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2 / § 3 Abs. 2 BauGB zur 17. Flächennutzungsplanänderung "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg"
Anlage 2        17. Flächennutzungsplanänderung "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg", Planzeichnung und Begründung vom 23.11.2023
Anlage 3        Naturschutzfachliche Angaben zur artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) – 13.10.2023

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 17. Flächennutzungsplanänderung "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" in der Fassung vom 29.06.2023 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt die 17. Änderung des Flächennutzungsplans "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" einschließlich seiner Begründung in der Fassung vom 23.11.2023.

3.        Der Stadtrat beschließt die Feststellung der 17. Änderung des Flächennutzungsplans "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" in der Fassung vom 23.11.2023

Diskussionsverlauf

2. Bürgermeister Walk begrüßt zu diesem sowie dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt Herrn Häußler vom Büro für Stadtplanung, Zint und Häußler GmbH, der sodann mangels Flächennutzungsplanspezifischer Stellungnahmen lediglich kurz nochmals die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes vorstellt.

Anmerkung der Verwaltung
Zu der von Frau Dr. Bilmayer-Frank angesprochenen Informationsveranstaltung im Zusammenhang mit den Klimaschutzbestrebungen der Stadt Vöhringen kann nach Rücksprache mit dem städtischen Klimaschutzmanager, Herrn Marcus Jung, ausgeführt werden, dass die Gründung eines Klimabeirates zwar im Raum steht, allerdings noch keine konkreten Überlegungen beispielsweise über eine mögliche Ausgestaltung angestellt wurden. Die Verwaltung wird die Gremiumsmitglieder informieren, sobald es hierzu Neues zu berichten gibt.

Beschluss 1

„1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 17. Flächennutzungsplanänderung "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" in der Fassung vom 29.06.2023 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

„2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt die 17. Änderung des Flächennutzungsplans "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" einschließlich seiner Begründung in der Fassung vom 23.11.2023.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 3

„3.        Der Stadtrat beschließt die Feststellung der 17. Änderung des Flächennutzungsplans "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" in der Fassung vom 23.11.2023.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Dokumente
Anlage 1 - PV Sandberg Illerberg_FNP Abwägung Auslegung (.pdf)
Anlage 2 - PV Sandberg Illerberg_FNP+Begründung+UB_Rev2 (.pdf)
Anlage 3 - Naturschutzfachliche Angaben zur artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)- 13.10.2023 (.pdf)

Datenstand vom 11.01.2024 14:29 Uhr