Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg"; - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB; - Vorstellung und Billigung des Bebauungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" ; - Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg"; Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 09.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.11.2023 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 23.11.2023 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 29.06.2023 den Beschluss zur öffentlichen Auslegung sowie zur Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange des Bebauungsplans "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" sowie der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich gefasst. 
Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, auf einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche neben der Bundesautobahn A7 im Bereich des Stadtteils Illerberg die Errichtung und den Betrieb einer PV-Freiflächenanlage durch einen Vorhabenträger zu ermöglichen. Durch die Lage im Streifen von 400 m neben der Autobahn gilt die Fläche als besonders geeignet dafür. 
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit der PV-Anlage ist die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Photovoltaikanlage" nach § 11 BauNVO erforderlich, da PV-Anlagen außerhalb des 200 m Bereichs von Autobahnen und Bahntrassen nicht zu den gem. § 35 Abs. 1 BauGB privilegierten Vorhaben im Außenbereich zählen. Es ist daher für das betreffende Gebiet ein Bebauungsplan zu erstellen, ebenso ist der städtische Flächennutzungsplan zu ändern. Gegenstand der Änderung ist der gesamte Bereich, der für die geplanten Solarmodule vorgesehen ist, sowie ringsum Grünflächen zur Eingrünung der Baumaßnahmen.
Damit ermöglicht der nun in Aufstellung befindliche Bebauungsplan nach Abschluss des Verfahrens die Errichtung der geplanten PV-Anlagen. Neben der Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Photovoltaikanlage" nach § 11 BauNVO werden im Bebauungsplan Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen im Randbereich des Areals zur Einbindung der geplanten Anlage in die Landschaft festgesetzt 
Der Entwurf der Planung i.d.F. vom 29.06.2023 wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 29.06.2023 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf i.d.F. vom 29.06.2023 wurde mit Schreiben vom 03.08.2023 im Zeitraum bis 20.09.2023 durchgeführt. 
Die Beteiligung der Öffentlichkeit für die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 07.08.2023 bis 20.09.2023 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra", dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, vom 29.07.2023 hingewiesen. 
Die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit für die Aufstellung des Bebauungsplanes können der Anlage 1 entnommen werden. Die Anlage 1 wird auch Bestandteil des Beschlusses. Aus der Anlage 1 ergeben sich auch die einzelnen Abwägungsvorschläge zu den vorgebrachten Belangen. 
Die eingegangenen Stellungnahmen zur beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes bedingen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange keine grundsätzlichen Änderungen der Planungsabsicht der Stadt Vöhringen. Soweit erforderlich werden entsprechend der Abwägungsvorschläge in der jeweiligen Anlage 1 einzelne Ergänzungen in die Planung eingearbeitet. Beim Bebauungsplan betrifft dies insbesondere:
  • Ergänzung eines Blendschutzzauns im südwestlichen Bereich des sonstigen Sondergebiets auf einer Länge von 100 m
  • Ergänzung der artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahme 2 (V2) im Bezug auf das im Norden angrenzende Feldgehölz

Für die Planung liegt der Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" in der Fassung vom 23.11.2023, ausgearbeitet vom Büro für Stadtplanung Zint & Häußler, Neu-Ulm vor (Anlagen 1 - 4). 
Auf Grundlage der Planfassung soll das Aufstellungsverfahren fortgesetzt und der Satzungsbeschluss gefasst werden.
Anlagen:
Anlage 1        Aufstellung des Bebauungsplans "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg"
Abwägungen und Beschlüsse zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Stellungnahmen der Öffentlichkeit aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2 / § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg"
Anlage 2        Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg", Planzeichnung, Satzung und Begründung, Entwurf i.d.F. vom 23.11.2023
Anlage 3        Gutachterliche Kurzstellungnahme, DEKRA von 25.05.2023
Anlage 4        Naturschutzfachliche Angaben zur artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) – 13.10.2023

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" in der Fassung vom 29.06.2023 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" einschließlich seiner Begründung in der Fassung vom 23.11.2023.

3.        Der Stadtrat beschließt, den Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" in der Fassung vom 23.11.2023 als Satzung.

Diskussionsverlauf

Herr Häußler stellt die wesentlichen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie die jeweiligen Abwägungsvorschläge zu dem angestrebten Bebauungsplan vor und beantwortet die wenigen Fragen der Gremiumsmitglieder.

Beschluss 1

„1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" in der Fassung vom 29.06.2023 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

„2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" einschließlich seiner Begründung in der Fassung vom 23.11.2023.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 3

„3.        Der Stadtrat beschließt, den Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" in der Fassung vom 23.11.2023 als Satzung.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Dokumente
Anlage 1 - PV Sandberg Illerberg_Bplan Abwägung Auslegung (.pdf)
Anlage 2 - PV Sandberg Illerberg_Bplan+Begründung+UB_20231123 (.pdf)
Anlage 3 - Gutachterliche Kurzstellungnahme DEKRA vom 25.05.2023 (.pdf)
Anlage 4 - Naturschutzfachliche Angaben zur artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)- 13.10.2023 (.pdf)

Datenstand vom 11.01.2024 14:29 Uhr