Kommunale Förderung von Photovoltaikanlagen/Balkonkraftwerken


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 23.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 06.11.2023 ö Vorberatung 6
Stadtrat Stadtratssitzung 23.11.2023 ö Beschließend 8

Sachverhalt

Im Oktober 2022 wurde mit dem Beschluss des Klimaschutzkonzeptes das Ziel ausgegeben die installierte Leistung der Dachflächenphotovoltaik in Vöhringen bis 2030 in etwa zu verdoppeln. Balkonkraftwerke zählen zwar nicht klassisch zur Dachphotovoltaik, jedoch kann die installierte Leistung dieser vereinfacht zugeschrieben werden, da keine neue Fläche versiegelt wird.
Durch ein Förderprogramm für Photovoltaik können verschiedene Investitionsanreize gesetzt werden. Bei dem Förderprogramm soll darauf geachtet werden, dass im besten Fall die komplett zur Verfügung stehende Dachfläche für den Ausbau von Photovoltaik ausgenutzt wird. Ausgenommen ist der Neubau, da hier ohnehin gesetzliche Regelungen gelten.
Bei einem typischen Balkonkraftwerk (600W) ist mit Kosten von ca. 650 € zu rechnen (Stand Oktober 2023). Je nach Verbrauch amortisieren sich Balkonkraftwerke bereits nach 5-6 Jahren. Für eine genauere Betrachtung empfiehlt sich beispielsweise die Simulation über den Stecker-Solar-Simulator von der Forschungsgruppe Solarspeichersysteme der HTW Berlin:
Es gilt zu bedenken, dass Balkonkraftwerke speziell mit Photovoltaikanlagen < 5 kWp konkurrieren. Durch ein Förderprogramm soll kein Fehlanreiz gegen eine Installation von Dachphotovoltaik bei Hauseigentümern entstehen. Besonders interessant sind Balkonkraftwerke hingegen bei Mietwohnungen.
Aus Sicht des Klimaschutzmanagers ist eine allgemeine Förderung von Photovoltaikanlagen mit Fokus auf kleine Photovoltaikanlagen empfehlenswert. Grund hierfür ist, dass bei kleineren Photovoltaikanlagen die kWp-Preise auf Grund des geringen Skaleneffekts höher ausfallen. Aus diesem Grund sollten speziell die ersten kWp überproportional gefördert werden. Das Förderprogramm sollte außerdem mit einem Ziel verknüpft werden, bspw. „50-Dächerprogramm“. Aus haushaltsrechtlichen Gründen wird das Förderprogramm auf 30.000 € Gesamtfördersumme begrenzt. 

Empfehlung

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ein Förderprogramm für Photovoltaikanlagen entweder nach Modell 1,2 oder 3 mit oder ohne Stromspeicherzuschuss zu entwickeln.


Modell 1: Zuschussprogramm nur für Balkonkraftwerke
Zuschuss Balkonkraftwerk:100 € pro Haushalt.


Modell 2: Zuschussprogramm für Photovoltaikanlagen (1-10 kWp)
Zuschuss für Photovoltaikanlagen nach Anlagengröße:
Zuschuss 1 - 2 kWp: 350 €
Zuschuss 2 - 3 kWp: 550 €
Zuschuss 3 - 4 kWp: 650 €
Zuschuss 4 - 5 kWp: 700 €

Für PV-Anlagen von 5 - 10 kWp soll ein pauschalter Zuschuss von 400 € gewährt werden.
Optionale Speicherförderung:
Pauschaler Zuschuss für Batteriespeichersystem ab 3 kWh: 400 €

Modell 3: Zuschussprogramm für Balkonkraftwerke und 
Photovoltaikanlagen (1-10 kWp)
Zuschuss Balkonkraftwerk: 100 € pro Haushalt.

Zuschuss für Photovoltaikanlagen nach Anlagengröße:
Zuschuss 1 - 2 kWp: 350 €
Zuschuss 2 - 3 kWp: 550 €
Zuschuss 3 - 4 kWp: 650 €
Zuschuss 4 - 5 kWp: 700 €

Für PV-Anlagen von 5 - 10 kWp soll ein pauschalter Zuschuss von 400 € gewährt werden.
Optionale Speicherförderung:
Pauschaler Zuschuss für Batteriespeichersystem ab 3 kWh: 400 €

Diskussionsverlauf

Ohne Diskussion ergeht folgender

Beschluss

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ein Förderprogramm für Photovoltaikanlagen nach Modell 1 ohne Stromspeicherzuschuss zu entwickeln.
Modell 1: Zuschussprogramm nur für Balkonkraftwerke
Zuschuss Balkonkraftwerk:100 € pro Haushalt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.01.2024 14:32 Uhr