Vollzug der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO); a.) Bestellung von Herrn Walter Schlecker zum Kassenverwalter rückwirkend zum 14.05.2011 b.) Bestellung von Herrn Andreas Öfner zum stellvertretenden Kassenverwalter rückwirkend zum 03.10.2016


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 23.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 23.11.2023 ö Beschließend 11

Sachverhalt

Bei der derzeitigen überörtlichen Prüfung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband wurde darauf hingewiesen, dass der Kassenverwalter und sein Stellvertreter durch Beschluss des zuständigen Gremiums zu bestellen sind.

Dies wurde bislang lediglich durch Bestellung des seinerzeit im Amt befindlichen ersten Bürgermeisters vorgenommen.

Laut Art. 100 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) obliegt dem Stadtrat die Ernennung/Bestellung des Kassenverwalters und des Stellvertreters.

Die Verwaltung schlägt daher vor, die im Dienst befindlichen Mitarbeiter in ihrer Funktion zu bestätigen und die Bestellung formal nachzuholen.

Empfehlung

1. Herr Walter Schlecker wird rückwirkend zum 14.05.2011 zum Kassenverwalter bestellt.
2. Herr Andreas Öfner wird rückwirkend zum 03.10.2016 zum stellvertretenden Kassenverwalter bestellt.

Diskussionsverlauf

Herr Maaß führt aus, weswegen dieser Beschluss so spät erfolgte. 
Sodann ergehen folgende Beschlüsse:

Beschluss 1

Herr Walter Schlecker wird rückwirkend zum 14.05.2011 zum Kassenverwalter bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Beschluss 2

Herr Andreas Öfner wird rückwirkend zum 03.10.2016 zum stellvertretenden Kassenverwalter 
bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.01.2024 14:32 Uhr