Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat Vöhringen sowie der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts in der Stadt Vöhringen zum Personalgremium


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 04.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 04.12.2023 ö Vorberatung 1
Stadtrat Stadtratssitzung 21.12.2023 ö Beschließend 5

Sachverhalt

Herr Stadtrat Georg Thalhofer hat mit E-Mail vom 24.10.2023 beantragt, die Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Vöhringen bezüglich der Regelung zum sogenannten Personalgremium der Rechtsaufsichtsbehörde zur Prüfung vorzulegen. Die E-Mail ist der Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügt.

Der Linksunterzeichner hat den Sachverhalt anlässlich eines Treffens im Landratsamt mit dem Fachbereichsleiter der Kommunalaufsicht, Herrn Hatzelmann, besprochen, welcher Zweifel an der Wirksamkeit der Regelung bekräftigte. Insoweit ist jedoch hervorzuheben, dass die Geschäftsordnung zu Beginn der Legislaturperiode bereits zur Prüfung vorgelegt wurde und in diesem Punkt nicht beanstandet wurde.

Beanstandet wird u.a., dass
  1. der Haupt- und Umweltausschuss bzw. der Stadtrat für die Einstellung der dort genannten Personen zuständig sei,
  2. das Gremium nicht die Mehrheitsverhältnisse im Stadtrat widerspiegele, die Zugehörigkeit der weiteren Vertreter des Bürgermeisters gegen die Spiegelbildlichkeit des Gremiums spreche,
  3. keine Protokolle über die Sitzungen geführt würden.

Nach dem Gespräch mit der Rechtsaufsicht dürften gegen die Bestellung eines Gremiums zur Einstellung von Mitarbeitern keine grundsätzlichen Bedenken bestehen. Dies wird auch in anderen Kommunen so praktiziert.

Bezüglich der Zugehörigkeit der zweiten und dritten Bürgermeister wird eine Änderung vorgenommen.

Auch werden seit den letzten beiden Gremiumssitzungen Protokolle gefertigt, die vom Stadtrat in der Folgesitzung genehmigt werden.

Demgemäß soll § 2 Nr. 18 geändert werden. Dieser lautet bisher wie folgt:

§ 2
Aufgabenbereich des Stadtrats

Der Stadtrat ist insbesondere für folgende Angelegenheiten zuständig: 


18.        die Entscheidung über Ernennung, Beförderung, Abordnung, Versetzung, Ruhestandsversetzung, Altersteilzeit und Entlassung der Beamten ab Besoldungsgruppe A 12 und die Entscheidung über Einstellung, Höhergruppierung, Altersteilzeit und Entlassung der vergleichbaren Arbeitnehmer ab Entgeltgruppe 12 TVöD, soweit diese Befugnisse nicht auf einen Ausschuss oder dem Bürgermeister übertragen sind. 
Die Entscheidung über die Einstellung von Beamten und Beschäftigten, die in der 
Zuständigkeit des Stadtrates bzw. des Haupt- und Umweltausschusses (vgl. § 9 Ziff. 1.1.3) liegen, werden einem Gremium übertragen, das aus dem 1., 2. und 3. Bürgermeister und jeweils einem Vertreter aus den Stadtratsfraktionen besteht.

Dieser soll neu wie folgt lauten:
§ 2
Aufgabenbereich des Stadtrats

Der Stadtrat ist insbesondere für folgende Angelegenheiten zuständig: 


18.        die Entscheidung über Ernennung, Beförderung, Abordnung, Versetzung, Ruhestandsversetzung, Altersteilzeit und Entlassung der Beamten ab Besoldungsgruppe A 12 und die Entscheidung über Einstellung, Höhergruppierung, Altersteilzeit und Entlassung der vergleichbaren Arbeitnehmer ab Entgeltgruppe 12 TVöD, soweit diese Befugnisse nicht auf einen Ausschuss oder dem Bürgermeister übertragen sind. 
Die Entscheidung über die Einstellung von Beamten und Beschäftigten, die in der 
Zuständigkeit des Stadtrates bzw. des Haupt- und Umweltausschusses (vgl. § 9 Ziff. 1.1.3) liegen, werden einem Gremium übertragen, das aus sechs Stadtratsmitgliedern besteht. Die Sitze werden nach § 7 der Geschäftsordnung verteilt. Den Vorsitz führt der Erste Bürgermeister.

In Abweichung zu § 7 Ziffer 2 der Geschäftsordnung werden für jedes Ausschussmitglied für den Fall der Verhinderung zwei Stellvertreter namentlich bestellt.

Ergänzend wird nach § 2 Nr. 1 c) folgende Passage eingefügt:

                               d) Personalgremium (§ 2 Ziffer 18)

Nach § 9 Nr. 1.2.8 wird folgende Passage eingefügt:

                               1.3        Personalgremium
                       
                       Entscheidung über die Einstellung von Beamten und Beschäftigten, die in der
                       Zuständigkeit des Stadtrates bzw. des Haupt- und Umweltausschusses liegen.


Die Neuverteilung des Gremiums erfolgt – wie in der Geschäftsordnung § 7 Ziffer 1 zu Beginn der Periode festgelegt – im Verfahren Hare/Niemeyer wie folgt:
Die Zahl der Stadtratssitze jeder Fraktion wird mit der Zahl der zu vergebenen Ausschusssitze multipliziert und durch die Gesamtzahl der Stadtratssitze geteilt. Somit ergäbe sich folgende Sitzverteilung im Personalgremium:

CSU                         10 x 6 : 24
2,5 Sitze
SPD                           6 x 6 : 24 
1,5 Sitze
FWG                          4 x 6 : 24
1 Sitz
Grüne                        4 x 6 : 24
1 Sitz
Summe                      
6 Sitze

Fest steht, dass die CSU zwei Ausschusssitze hat und die SPD einen. Der weiter zu verteilende Platz ist durch Los zu entscheiden (vgl. § 7 Nr. 1 der Geschäftsordnung).
Um in der Sitzung des Stadtrates zugleich auch die Ausschussbesetzung festzulegen, werden die Fraktionen gebeten, ihre Vertreter für das Personalgremium zu benennen und zwar in der Reihenfolge:
Ausschussmitglied, 1. Vertreter, 2. Vertreter.
Somit ist auch gewährleistet, dass der Fall einer möglichen Pattsituation bei einer geraden Teilnehmerzahl bei künftigen Sitzungen des Gremiums deutlich minimiert wird.
Es wird vorgeschlagen, dass die Vertretung nicht wahlweise, sondern in der Reihenfolge der Benennung durch die Fraktionen erfolgt.
Die Satzung ist entsprechend anzupassen.
Die Satzung sowie die Geschäftsordnung werden als Anlage 2 und Anlage 3 beigefügt.

Empfehlung

  1. Die Geschäftsordnung für den Stadtrat Vöhringen wird wie folgt geändert:
  1. § 2 Nr. 18 wird wie folgt neu gefasst:
§ 2
Aufgabenbereich des Stadtrats

Der Stadtrat ist insbesondere für folgende Angelegenheiten zuständig: 

       18. die Entscheidung über Ernennung, Beförderung, Abordnung, Versetzung,         Ruhestandsversetzung, Altersteilzeit und Entlassung der Beamten ab Besoldungs-        gruppe A 12 und die Entscheidung über Einstellung, Höhergruppierung, Altersteilzeit         und Entlassung der vergleichbaren Arbeitnehmer ab Entgeltgruppe 12 TVöD, soweit         diese Befugnisse nicht auf einen Ausschuss oder dem Bürgermeister übertragen sind. 
       Die Entscheidung über die Einstellung von Beamten und Beschäftigten, die in der 
       Zuständigkeit des Stadtrates bzw. des Haupt- und Umweltausschusses (vgl. § 9 Ziff.         1.1.3) liegen, werden einem Gremium übertragen, das aus sechs Stadtratsmitgliedern         besteht. Die Sitze werden nach § 7 der Geschäftsordnung verteilt. Den Vorsitz führt der         Erste Bürgermeister.

       In Abweichung zu § 7 Ziffer 2 der Geschäftsordnung werden für jedes         Ausschussmitglied für den Fall der Verhinderung zwei Stellvertreter namentlich bestellt.

  1. Ergänzend wird nach § 2 Nr. 1 c) folgende Passage eingefügt:
                               
       d) Personalgremium (§ 2 Ziffer 18)

  1. Nach § 9 Nr. 1.2.8 wird folgende Passage eingefügt:

                       
                       1.3        Personalgremium
                       
                       Entscheidung über die Einstellung von Beamten und Beschäftigten, die in der
                       Zuständigkeit des Stadtrates bzw. des Haupt- und Umweltausschusses liegen.


  1. Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts in der Stadt Vöhringen wird wie folgt geändert:

  1. § 2 Nr. 1 d) wird wie folgt neu gefasst:

das Personalgremium bestehend aus sechs Stadtratsmitgliedern

  1. § 2 Nr. 2 wird wie folgt neu gefasst:

Den Vorsitz im Haupt- und Umweltausschuss, im Bau- und Verkehrsausschuss sowie dem Personalgremium führt der Erste Bürgermeister.
Den Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss führt ein vom Stadtrat bestimmtes Ausschussmitglied.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher begrüßt die Damen und Herren des Gremiums und stellt im Anschluss den Sachverhalt vor. 
Im Anschluss erfolgt aus dem Gremium die Rückmeldung, dass bisher immer von Vorteil war, jemanden in das Gremium zu entsenden, der sich fachlich mit der auszuschreibenden Stelle beschäftigt und sich mit der Thematik der auszuschreibenden Stelle befasst. 
Ein Gremiumsmitglied fragt nach, ob die Zuständigkeit für Beamte der Besoldungsgruppe A9 bis A11 bzw. vergleichbarer Angestellter weiterhin dem Haupt- und Umweltausschuss obliegt, was von Herrn Bürgermeister Neher bejaht wird. 

Beschluss

  1. Die Geschäftsordnung für den Stadtrat Vöhringen wird wie folgt geändert:
  1. § 2 Nr. 18 wird wie folgt neu gefasst:
§ 2
Aufgabenbereich des Stadtrats

Der Stadtrat ist insbesondere für folgende Angelegenheiten zuständig: 

       18. die Entscheidung über Ernennung, Beförderung, Abordnung, Versetzung,         Ruhestandsversetzung, Altersteilzeit und Entlassung der Beamten ab Besoldungs-        gruppe A 12 und die Entscheidung über Einstellung, Höhergruppierung, Altersteilzeit         und Entlassung der vergleichbaren Arbeitnehmer ab Entgeltgruppe 12 TVöD, soweit         diese Befugnisse nicht auf einen Ausschuss oder dem Bürgermeister übertragen sind. 
       Die Entscheidung über die Einstellung von Beamten und Beschäftigten, die in der 
       Zuständigkeit des Stadtrates bzw. des Haupt- und Umweltausschusses (vgl. § 9 Ziff.         1.1.3) liegen, werden einem Gremium übertragen, das aus sechs Stadtratsmitgliedern         besteht. Die Sitze werden nach § 7 der Geschäftsordnung verteilt. Den Vorsitz führt der         Erste Bürgermeister.

       In Abweichung zu § 7 Ziffer 2 der Geschäftsordnung werden für jedes         Ausschussmitglied für den Fall der Verhinderung zwei Stellvertreter namentlich bestellt.

  1. Ergänzend wird nach § 2 Nr. 1 c) folgende Passage eingefügt:
                               
       d) Personalgremium (§ 2 Ziffer 18)

  1. Nach § 9 Nr. 1.2.8 wird folgende Passage eingefügt:

                       
                       1.3        Personalgremium
                       
                       Entscheidung über die Einstellung von Beamten und Beschäftigten, die in der
                       Zuständigkeit des Stadtrates bzw. des Haupt- und Umweltausschusses liegen.


  1. Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts in der Stadt Vöhringen wird wie folgt geändert:

  1. § 2 Nr. 1 d) wird wie folgt neu gefasst:

das Personalgremium bestehend aus sechs Stadtratsmitgliedern

  1. § 2 Nr. 2 wird wie folgt neu gefasst:

Den Vorsitz im Haupt- und Umweltausschuss, im Bau- und Verkehrsausschuss sowie dem Personalgremium führt der Erste Bürgermeister.
Den Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss führt ein vom Stadtrat bestimmtes Ausschussmitglied.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.01.2024 14:35 Uhr