Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat Vöhringen sowie der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts in der Stadt Vöhringen zum Personalgremium
Daten angezeigt aus Sitzung: Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 04.12.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Haupt- und Umweltausschuss | Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung | 04.12.2023 | ö | Vorberatung | 1 |
Stadtrat | Stadtratssitzung | 21.12.2023 | ö | Beschließend | 5 |
Sachverhalt
Die Entscheidung über die Einstellung von Beamten und Beschäftigten, die in der
Zuständigkeit des Stadtrates bzw. des Haupt- und Umweltausschusses (vgl. § 9 Ziff. 1.1.3) liegen, werden einem Gremium übertragen, das aus dem 1., 2. und 3. Bürgermeister und jeweils einem Vertreter aus den Stadtratsfraktionen besteht.
Die Entscheidung über die Einstellung von Beamten und Beschäftigten, die in der
Zuständigkeit des Stadtrates bzw. des Haupt- und Umweltausschusses (vgl. § 9 Ziff. 1.1.3) liegen, werden einem Gremium übertragen, das aus sechs Stadtratsmitgliedern besteht. Die Sitze werden nach § 7 der Geschäftsordnung verteilt. Den Vorsitz führt der Erste Bürgermeister.
Empfehlung
Die Entscheidung über die Einstellung von Beamten und Beschäftigten, die in der
Zuständigkeit des Stadtrates bzw. des Haupt- und Umweltausschusses (vgl. § 9 Ziff. 1.1.3) liegen, werden einem Gremium übertragen, das aus sechs Stadtratsmitgliedern besteht. Die Sitze werden nach § 7 der Geschäftsordnung verteilt. Den Vorsitz führt der Erste Bürgermeister.
Diskussionsverlauf
Beschluss
Die Entscheidung über die Einstellung von Beamten und Beschäftigten, die in der
Zuständigkeit des Stadtrates bzw. des Haupt- und Umweltausschusses (vgl. § 9 Ziff. 1.1.3) liegen, werden einem Gremium übertragen, das aus sechs Stadtratsmitgliedern besteht. Die Sitze werden nach § 7 der Geschäftsordnung verteilt. Den Vorsitz führt der Erste Bürgermeister.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0