Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg"; - Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes - Vorstellung und Billigung des Vorentwurfs - Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB; Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 07.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 07.12.2023 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 21.12.2023 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, im Bereich des Flurstücks Nr. 1178 (Freyung), Gemarkung Illerberg die Errichtung und den Betrieb einer PV-Freiflächenanlage durch einen Vorhabenträger zu ermöglichen.

Das Grundstück wird derzeit landwirtschaftlich als Ackerfläche genutzt. Im mittleren Bereich wird die Fläche in Nord-Süd-Richtung durch eine Hochspannungsleitung durchquert. Das Flurstück befindet sich im 500 m Abstand zur Autobahn BAB A7 sowie zur Bahnstrecke Senden-Weißenhorn. Damit handelt es sich um eine vorrangig entwickelbare Fläche im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).

Die Flächen des Plangebiets kommen in einem Bereich zum Liegen, welcher von der Stadt Vöhringen für die vorrangige Entwicklung von PV-Freiflächenanlagen (Potentialflächen) beschlossen wurde. Des Weiteren wird durch die geplante Anlage das vom Stadtrat beschlossenen Ziel eingehalten, maximal 40 ha Fläche durch PV-Freiflächenanlagen zu überbauen.

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit der PV-Anlage ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes „Photovoltaikanlage“ nach § 11 BauNVO erforderlich, da PV-Anlagen außerhalb des 200m Bereichs von Autobahnen nicht zu den gem. § 35 Abs. 1 BauGB privilegierten Vorhaben im Außenbereich zählen. 

Das Planungsgebiet erstreckt sich über das gesamte Flurstück Nr. 1178 der Gemarkung Illerberg und hat eine Größe von ca. 4,16 ha. 

Der Bebauungsplan trifft insbesondere folgende Festsetzungen:

-        Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Photovoltaikanlage“ nach § 11 BauNVO

-        Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung (Grundflächenzahl (GRZ) max. 0,6, zulässige Höhe der Solarmodule mit 4,0 m und der Betriebseinrichtungen mit 5,0 m über Gelände) und zu überbaubaren Grundstücksflächen 

-        Festsetzung einer umlaufenden, 2,50 m breiten Strauchhecke zur Minimierung der Beeinträchtigungen auf das Orts- und Landschaftsbild. 

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach § 1a Abs. 3 BauGB anzuwenden. Die Ermittlung des Ausgleichsbedarfs erfolgt auf Basis des Leitfadens "Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft". Die Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung wird im weiteren Verfahren erarbeitet. Ein zusätzlicher, externer Ausgleichsbedarf ist jedoch nicht zu erwarten.

Um den Belang "Artenschutz" ausreichend zu berücksichtigen, wird derzeit eine Kartierung von bodenbrütenden Vogelarten und Zauneidechsen durchgeführt und ein Fachbeitrag Artenschutz erarbeitet. Die Ergebnisse liegen noch nicht vor. Der Fachbeitrag Artenschutz und sich daraus ggf. ergebende Vermeidungs- oder CEF-Maßnahmen werden zum Entwurfsstand des Bebauungsplans ergänzt.

Für den Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" liegt ein Vorentwurf in der Fassung vom 21.12.2023, ausgearbeitet vom Büro für Stadtplanung Zint & Häußler GmbH, Neu-Ulm mit Begründung vor. 

Gemäß vorliegendem Beschlussvorschlag soll nach Billigung des Vorentwurfes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1/§ 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden. 

Nicht unerwähnt bleiben soll, dass für das Projekt keine Beteiligung der Bürger oder Kommune vorgesehen ist. Beispiele hierfür wären eine kommunale Beteiligung an der Betreibergesellschaft oder eine freiwillige Kommunalabgabe.
Eine solche ist in § 6 EEG als Möglichkeit vorgesehen. Dort heißt es in § 6 Abs. 1: „Anlagenbetreiber sollen Gemeinden, die von der Errichtung ihrer Anlage betroffen sind, finanziell beteiligen“

Positiv zu werten ist, dass die Betreibergesellschaft ihren Sitz in Vöhringen haben dürfte.

Anlagen

Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg", Vorentwurf in der Fassung vom 21.12.2023 mit folgenden Bestandteilen
1.1)        Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
1.2)        Begründung 

Empfehlung

„Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg". Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das Grundstück mit der Flur Nr. 1178, Gemarkung Illerberg. Es ist die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" in der Fassung vom 21.12.2023.

Mit diesem Vorentwurf in der Fassung vom 21.12.2023 einschließlich Begründung sind die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.“

Diskussionsverlauf

Herr Häußler vom Büro für Stadtplanung, Zint & Häußler GmbH stellt den Bebauungsplanentwurf vor.

Herr Häußler teilt mit, dass abzuwarten ist, ob auch hier ein Blendschutz erforderlich sein wird. Das Artenschutzgutachten wird im Frühjahr erstellt und es sind keine weiteren externe Flächen als Ausgleichsflächen erforderlich.

Ein Gremiumsmitglied fragt an, inwieweit der Investor bereit sei, eine freiwillige kommunale Abgabe zu leisten, die nach EEG gegeben ist. Bürgermeister Neher stellt klar, dass der Investor eine Abgabe an die Kommune freiwillig anbieten, diese jedoch nicht durch die Stadt gefordert werden kann. Vorteilhaft ist, dass die Betreibergesellschaft ortsansässig ist.

Beschluss

„Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg". Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das Grundstück mit der Flur Nr. 1178, Gemarkung Illerberg. Es ist die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" in der Fassung vom 21.12.2023.

Mit diesem Vorentwurf in der Fassung vom 21.12.2023 einschließlich Begründung sind die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Dokumente
Anlage 1.1 - PV Illerberg Freyung_Bplan Planzeichnung Vorentwurf (.pdf)
Anlage 1.2 - PV Illerberg Freyung_Bplan Begründung Vorentwurf (.pdf)

Datenstand vom 25.03.2024 15:41 Uhr