Ortsrecht der Stadt Vöhringen - Neukalkulation der Wassergebühren und Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung ab 01.01.2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 21.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 21.12.2023 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Zum 31.12.2023 endet der aktuelle Kalkulationszeitraum der Wasserverbrauchsgebühren.
Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesetzung der Stadt Vöhringen (BGS-WAS vom 11.12.2009 (i.d.F. vom 26.03.2020) festgesetzten Wasserverbrauchsgebühren werden daher zum 01.01.2024 der Kostenentwicklung bzw. entsprechend den abgaberechtlichen Voraussetzungen angepasst.
Die Kalkulation für den Zeitraum 2024 bis 2027 wurde nun durch Frau Egger vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband als unabhängigem Gutachter in Absprache mit Herrn Maaß erstellt.

1. Aktuelle Wassergebührensätze:
Grundgebühren:
Wasserzähler mit Nenndurchfluss (QN)
bzw. Wasserzähler mit Dauerdurchfluss (Q3)
€/ Jahr
Bis 2,5 m³/h
Bis 4 m³/h
  27,00
Bis 6,0 m³/h
Bis 10 m³/h
  67,80
Bis 10,0 m³/h
Bis 16 m³/h
  108,00
Bis 15,0 m³/h
Bis 25 m³/h
168,60
Bis 40,0 m³/h
Bis 63 m³/h
425,40
Über 40,0 m³/h
Über 63 m³/h
850,80

Die Verbrauchsgebühr beträgt aktuell 1,43 € /m³.

2. Neukalkulation ab 2024:
Für die Wasserversorgungseinrichtung sollen kostendeckende, nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bemessene Benutzungsgebühren erhoben werden (Art. 8 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 1 KAG).
Die Betriebs- und Unterhaltskosten sind in den vergangenen Jahren stetig gestiegen und dies wird sich im Kalkulationszeitraum weiterhin fortsetzen; auch macht sich der Anstieg der kalkulatorischen Zinsen auf Grund des von 1,3 % auf 2,0 % angehobenen Zinssatzes bemerkbar. Des Weiteren tragen die hohen, im aktuellen Kalkulationszeitraum entstandenen Unterdeckungen zur Gebührensteigerung bei.

Die doch nicht unerheblichen Kostensteigerungen sind unter anderem auch durch folgende Investitionen in die Wasserversorgung verursacht:
- neue Hochbehälterkammer in Thal,
- Notverbundleitung nach Senden,
- zweite Versorgungsleitung nach Illerberg / Thal,
- Bahnquerung zwischen Sonnenstraße und Adalbert-Stifter-Straße (Ringschluß).
Diese sichern die Zukunft einer qualitativ hochwertigen Wasserversorgung ebenso, wie die bereits erfolgte verbesserte Personalsituation im Wasserwerk.
Eine deutliche Erhöhung der Gebühreneinnahmen ist aber deshalb zwingend notwendig.
Auch in anderen Städten ist bei Neukalkulationen zum jetzigen Zeitpunkt eine deutliche Gebührenerhöhung notwendig.

Nachdem im letzten Kalkulationszeitraum eine deutliche Anpassung der Grundgebühren um 50 % und nur eine geringer Erhöhung der Verbrauchsgebühren (+3,6%) erfolgte, wird empfohlen, dieses Mal ausschließlich die Verbrauchsgebühr anzupassen.
Die Kalkulation ergibt entsprechend der beigefügten Anlagen eine Verbrauchsgebühr in Höhe von 2,16 € / m³ 

Empfehlung

Die Wassergebühren werden entsprechend der Neukalkulation für den Zeitraum 2024 bis 2027 mit Wirkung zum 01.01.2024 angepasst.
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen erlässt die diesem Beschluss als wesentlichem Bestandteil beigefügte 6. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung. Die Satzungsänderung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

Diskussionsverlauf

Herr Maaß erläutert die vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband erstellte Kalkulation und weist dementsprechend im Bereich der Wasserversorgung auf die Kostenneutralität hin, wonach eine Über- bzw. Unterdeckung jeweils im nachfolgenden Kalkulationszeitraum auszugleichen ist. 

Aufgrund der zuletzt getätigten Investitionen, ist eine Gebührenerhöhung auf durchschnittlich 2,16 €/m³ notwendig.

Im Zuge der sich anschließenden Aussprache erkundigt sich ein Gremiumsmitglied, inwieweit bereits umgesetzte oder vorgesehene Neubaugebiete in der Kalkulation im Hinblick auf den Wasserverbrauch berücksichtigt seien. 

Hierzu führt Herr Maaß aus, dass bereits ein erhöhter Verbrauch angenommen worden sei. 

Weiterhin erkundigt sich ein Gremiumsmitgliedes, inwieweit der zu sanierende bzw. zu erneuernde Hochbehälter im Stadtteil Illerberg berücksichtigt sei.

Herr Hieber konkretisiert weitere Investitionen. So sei das Pumpwerk für die Notverbundleitung bereits im kommenden Haushalt enthalten. Der Hochbehälter in Illerberg befinde sich immer noch in der Erkundungsphase. Des Weiteren habe man die Kammersanierung des Hochbehälters in Vöhringen, die Verlagerung des Wasserwerks zum Bauhof in den nächsten Jahren als Investitionen berücksichtigt.
Ebenfalls schlage das in die Jahre gekommene Leitungsnetz mit entsprechenden Rohrbrüchen zu Buche, was allein in diesem Jahr gegenüber dem Haushaltsansatz Ausgaben in doppelter Höhe zur Folge habe.

Auf die Frage aus dem Gremium inwieweit für die vereinnahmten Gebühren eine Zweckbindung vorliege, erläutert Herr Maaß, dass dies allein schon wegen der Ausgleichsverpflichtung eines möglichen Überschusses gegeben sei.

Auch wurde auf Rückfrage erläutert, dass die Ausweisung des Wasserschutzgebietes bereits im Haushalt berücksichtigt sei. 

Ein weiteres Ratsmitglied regt an, die Bürgerschaft mittels eines verständlichen und informativen Presseartikels über die Hintergründe der nun zu erhöhenden Verbrauchsgebühren zu informieren. 

Ohne weitere Rückfragen ergeht folgender

Beschluss

Die Wassergebühren werden entsprechend der Neukalkulation für den Zeitraum 2024 bis 2027 mit Wirkung zum 01.01.2024 angepasst.

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen erlässt die diesem Beschluss als wesentlichem Bestandteil beigefügte 6. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung. Die Satzungsänderung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.01.2024 11:07 Uhr