Zum 31.12.2023 endet der aktuelle Kalkulationszeitraum der Wasserverbrauchsgebühren.
Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesetzung der Stadt Vöhringen (BGS-WAS vom 11.12.2009 (i.d.F. vom 26.03.2020) festgesetzten Wasserverbrauchsgebühren werden daher zum 01.01.2024 der Kostenentwicklung bzw. entsprechend den abgaberechtlichen Voraussetzungen angepasst.
Die Kalkulation für den Zeitraum 2024 bis 2027 wurde nun durch Frau Egger vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband als unabhängigem Gutachter in Absprache mit Herrn Maaß erstellt.
1. Aktuelle Wassergebührensätze:
Grundgebühren:
Wasserzähler mit Nenndurchfluss (QN)
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bzw. Wasserzähler mit Dauerdurchfluss (Q3)
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€/ Jahr
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Bis 2,5 m³/h
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Bis 4 m³/h
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27,00
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Bis 6,0 m³/h
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Bis 10 m³/h
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67,80
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Bis 10,0 m³/h
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Bis 16 m³/h
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108,00
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Bis 15,0 m³/h
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Bis 25 m³/h
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168,60
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Bis 40,0 m³/h
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Bis 63 m³/h
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425,40
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Über 40,0 m³/h
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Über 63 m³/h
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850,80
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Die Verbrauchsgebühr beträgt aktuell 1,43 € /m³.
2. Neukalkulation ab 2024:
Für die Wasserversorgungseinrichtung sollen kostendeckende, nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bemessene Benutzungsgebühren erhoben werden (Art. 8 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 1 KAG).
Die Betriebs- und Unterhaltskosten sind in den vergangenen Jahren stetig gestiegen und dies wird sich im Kalkulationszeitraum weiterhin fortsetzen; auch macht sich der Anstieg der kalkulatorischen Zinsen auf Grund des von 1,3 % auf 2,0 % angehobenen Zinssatzes bemerkbar. Des Weiteren tragen die hohen, im aktuellen Kalkulationszeitraum entstandenen Unterdeckungen zur Gebührensteigerung bei.
Die doch nicht unerheblichen Kostensteigerungen sind unter anderem auch durch folgende Investitionen in die Wasserversorgung verursacht:
- neue Hochbehälterkammer in Thal,
- Notverbundleitung nach Senden,
- zweite Versorgungsleitung nach Illerberg / Thal,
- Bahnquerung zwischen Sonnenstraße und Adalbert-Stifter-Straße (Ringschluß).
Diese sichern die Zukunft einer qualitativ hochwertigen Wasserversorgung ebenso, wie die bereits erfolgte verbesserte Personalsituation im Wasserwerk.
Eine deutliche Erhöhung der Gebühreneinnahmen ist aber deshalb zwingend notwendig.
Auch in anderen Städten ist bei Neukalkulationen zum jetzigen Zeitpunkt eine deutliche Gebührenerhöhung notwendig.
Nachdem im letzten Kalkulationszeitraum eine deutliche Anpassung der Grundgebühren um 50 % und nur eine geringer Erhöhung der Verbrauchsgebühren (+3,6%) erfolgte, wird empfohlen, dieses Mal ausschließlich die Verbrauchsgebühr anzupassen.
Die Kalkulation ergibt entsprechend der beigefügten Anlagen eine Verbrauchsgebühr in Höhe von 2,16 € / m³