Daten angezeigt aus Sitzung:
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 07.03.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 13.02.2024 hat das Landratsamt Neu-Ulm als zuständige Immissionsschutzbehörde die Stadt Vöhringen über das im Betreff genannte Vorhaben der Fa. Wieland-Werke AG, Ulm, unterrichtet und einen Satz Planunterlagen nebst näherer Beschreibung und Erläuterung des Vorhabens übersandt.
Die Firma Wieland-Werke AG hat darin einen Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 16 BImSchG für die wesentliche Änderung der Beschaffenheit und des Betriebs ihrer Schmelzanlage für Nichteisenmetalle gestellt und diverse Genehmigungen (beispielsweise Erhöhung von Zuluftmengen, Änderung von Hallenluftabsaugung, Umnutzung von Gebäudeteilen) angezeigt.
Bei der wesentlichen Änderung handelt es sich um die Errichtung und den Betrieb von zwei Bolzengießanlagen K40 und K41 mit zugehörigen Nebeneinrichtungen im Bereich des Gebäudes 47. Dieses auf dem Betriebsgelände befindliche Gebäude liegt im Bereich Illerstraße/Marienstraße, gegenüber der Marienkirche, und soll teilweise abgerissen und durch einen stattlichen Neubau ersetzt werden.
Die Firma Wieland-Werke AG gibt im Wesentlichen folgende Anlagen- und Verfahrenseinschätzung ab:
Die vorgesehenen horizontalen Kupferbolzen-Gießanlagen K40 und K41 können jeweils 2 Stränge produzieren. Die Anlagen werden nicht ausschließlich mit hochreinen Schrotten und Kupfer-Kathoden, sondern teilweise mit niederwertigeren Kupferschrotten versorgt, die mittels eines sog. „Raffinationsprozesses“ gereinigt werden. Dabei handelt es sich um ein technisches Verfahren zur Reinigung, Veredlung, Trennung und Aufkonzentration von Rohstoffen. In der beantragten Anlage werden dabei unerwünschte Bestandteile aus der flüssigen Metallschmelze entfernt. Bei dem Gesamtprozess werden unter anderem durch Verbrennung von nichtmetallischen Anteilen entstehende Abgase mittels modernen, den aktuellen Vorgaben und dem Stand der Technik entsprechenden Abgasreinigungsanlagen behandelt. Die durch den Raffinationsprozess abgeschiedenen metallischen Schlacken werden intern so aufbereitet, dass ein Teil davon direkt wieder dem Prozess zugeführt werden kann und der Rest für externe Verwertung gesammelt und bereitgestellt wird. Die erzeugten Kupferbolzen werden im Werk Vöhringen in Strangpressen weiterverarbeitet. Ein kleinerer Anteil wird zur Weiterverarbeitung in andere Werke der Wieland Gruppe abgegeben oder dient als Einsatzmaterial für andere Legierungen in der Gießerei im Werk Vöhringen. Das geplante Anlagen- und Prozesskonzept ermöglicht durch eine geeignete Raffination den Einsatz von Recyclingschrotten anstelle von hochreinen sogenannten Kupfer-Kathoden. Somit wird eine wesentliche Energieeinsparung durch die Herstellung von Kupferprodukten aus Sekundärrohstoffen gegenüber der Herstellung aus Neumaterial ermöglicht. Dies reduziert den CO2-Fußabdruck der hier hergestellten Kupferprodukte beträchtlich und unterstützt so die Nachhaltigkeits- und CO2-Minderungsziele.
Das gegenständliche Vorhaben bedarf einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung sowie einer allgemeinen Vorprüfung über das Bestehen einer Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bei Änderungsvorhaben gem. § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BImSchG.
Eine UVP-Pflicht besteht immer dann, wenn das Neuvorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde erhebliche Umweltauswirkungen haben kann.
Wieland beantragt die Zulassung eines vorzeitigen Baubeginns zum 01.04.2024.
Der vorzeitige Beginn kann laut Landratsamt Neu-Ulm zugelassen werden, wenn bezüglich des Gesamtprojekts mit einer positiven Genehmigungsentscheidung gerechnet werden kann.
Weiterhin ist eine Beurteilung des Vorhabens seitens der Stadt Vöhringen nach § 15 der Baunutzungsverordnung (allgemeine Voraussetzungen für die Zulässigkeit baulicher und sonstiger Anlagen) sowie eine Äußerung zur gegenwärtigen und geplanten baulichen oder sonstigen Nutzung im Einwirkungsbereich der Anlage erforderlich. Zudem ist eine Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erforderlich.
Die Stellungnahme der Stadtverwaltung ergibt sich aus dem gegliederten Beschlussvorschlag.
Bei der Sitzung werden Vertreter der Firma Wieland-Werke AG anwesend sein und für Erläuterungen und Fragen zur Verfügung stehen.
Empfehlung
Die Stadt Vöhringen kann dem beantragten vorzeitigen Baubeginn für die Errichtung der Anlage zustimmen, sofern bei Gesamtwürdigung des Vorhabens insbesondere unter Einbindung und Beurteilung der Fachbehörden ein positives Ergebnis zu erwarten ist.
Die Stadt Vöhringen kann schlussendlich nicht bewerten, ob für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.
Die Stellungnahme der Stadt Vöhringen zu dieser Thematik ergibt sich aus Anlage 1, die wesentlicher Bestandteil des Beschlusses ist.
Der baulichen Maßnahme „Errichtung und Betrieb von zwei Bolzengießanlagen K40 und K41 inkl. Nebenanlagen“ wird das städtebauliche Einvernehmen nach § 36 BauGB auch im Hinblick auf § 15 Baunutzungsverordnung erteilt.
Die Stadt Vöhringen geht dabei davon aus, dass die Fachbehörden insbesondere hinsichtlich der immissionsschutzrechtlichen Belange im Einwirkungsbereich der Anlage zu einer positiven Beurteilung gelangen bzw. die von Ihnen gemachten Angaben eingehalten werden.
Auf den direkt angrenzenden Bebauungsplan „Neue Rathaus-Mitte“ wird explizit hingewiesen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Neher begrüßt die Herren Rudolf Liebsch (Projektleiter von Wieland) und Bernd Hutzel (Immissionsschutzbeauftragter von Wieland).
Das Projekt wird ausführlich vorgestellt und ist im Zusammenhang mit den Zielen von Wieland, bis 2045 Netto-Null-Emissionen zu erreichen, zu sehen.
Der Baubeginn ist für 02.05.2024 vorgesehen, während die Abrissarbeiten derzeit schon laufen.
Von den Gremiumsmitgliedern wird die Frage nach möglichen gesundheitsbelastenden Emissionen aufgeworfen. Die Vertreter von Wieland verweisen auf regelmäßige und dauerhaft stattfindende Messungen.
Auf Nachfrage bezüglich der Nutzung der Abwärme der neuen Anlage (evtl. für die Schule), verweist Wieland darauf, dass sie diese weitgehend intern verwenden, jedoch der Wunsch der Stadt Vöhringen auf Abgabe von Wärme stets betriebswirtschaftlich geprüft und hinterfragt wird.
Der 2. Bürgermeister und gleichzeitig stellvertretende Leiter des Vereins für Vöhringer Stadt- und Industriegeschichte e.V., Herr Walk, bittet darum, dass dem Heimatmuseum, in dem es ein eigenes Wieland-Zimmer gibt, 10-20 Backsteine aus dem Abriss überlassen werden.
Beschluss
„Die Stadt Vöhringen kann dem beantragten vorzeitigen Baubeginn für die Errichtung der Anlage zustimmen, sofern bei Gesamtwürdigung des Vorhabens insbesondere unter Einbindung und Beurteilung der Fachbehörden ein positives Ergebnis zu erwarten ist.
Die Stadt Vöhringen kann schlussendlich nicht bewerten, ob für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.
Die Stellungnahme der Stadt Vöhringen zu dieser Thematik ergibt sich aus Anlage 1, die wesentlicher Bestandteil des Beschlusses ist.
Der baulichen Maßnahme „Errichtung und Betrieb von zwei Bolzengießanlagen K40 und K41 inkl. Nebenanlagen“ wird das städtebauliche Einvernehmen nach § 36 BauGB auch im Hinblick auf § 15 Baunutzungsverordnung erteilt.
Die Stadt Vöhringen geht dabei davon aus, dass die Fachbehörden insbesondere hinsichtlich der immissionsschutzrechtlichen Belange im Einwirkungsbereich der Anlage zu einer positiven Beurteilung gelangen bzw. die von Ihnen gemachten Angaben eingehalten werden.
Auf den direkt angrenzenden Bebauungsplan „Neue Rathaus-Mitte“ wird explizit hingewiesen.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Dokumente
Anlage 1 - Stellungnahme der Stadt - Allgemeine Vorprüfung zur Beurteilung (.pdf)
Datenstand vom 13.05.2024 14:04 Uhr