Einführung eines Dienstradleasings für kommunale Mitarbeiter; Grundsatzentscheidung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 08.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 08.04.2024 ö Beschließend 1

Sachverhalt

Der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) ermöglicht es, dass Beschäftigte und Arbeitgeber einzelvertraglich vereinbaren, künftige monatliche Entgeltbestandteile der Beschäftigten zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern sowie leasingfähigen Zubehörs umzuwandeln. 

Für die Zeit der Entgeltumwandlung überlässt der Arbeitgeber als Leasingnehmer den Beschäftigten das Fahrrad zur dienstlichen und privaten Nutzung und schließt hierzu eine Überlassungsvereinbarung, aus welcher sich die Regelungen zum Überlassungsgegenstand und dessen Nutzung, sowie die Rechte und Pflichten der Beschäftigten ergeben

Zu diesem Zweck schließt die Kommune eine Rahmenvereinbarung mit einem Fahrradleasing-Anbieter ab. Der Abschluss einer Rahmenvereinbarung ist regelmäßig ein vergaberechtspflichtiger Vorgang.

Erfreulicherweise hat sich inzwischen auch der Freistaat Bayern für eine Öffnung des Fahrradleasings für Beamte entschieden.

Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, den Beamten und Tarifbeschäftigten der Stadtverwaltung sowie den städtischen Einrichtungen einerseits durch Entgeltumwandlung das Dienstradleasing anzubieten, wie auch andererseits für diejenigen Mitarbeiter, welche den Kauf eines Fahrrades bevorzugen, diesen zu einem anteiligen prozentualen Betrag, welcher zum Kaufpreis gesehen gedeckelt ist, zu bezuschussen. 

Für die Bezuschussung wird ein Betrag von einmalig 300 Euro, maximal jedoch 50% des Bruttokaufpreises vorgeschlagen. Hierzu wird eine Richtlinie zur Handhabe erlassen.

Zur Sicherstellung eines einheitlichen Angebotes an Diensträdern soll ein einheitlicher Anbieter (Leasinggeber und Service-Dienstleister mit Fachhändlern und Versicherungsdienstleister) gefunden werden. Leasingnehmer sollen hierbei nicht die tarifvertraglichen Beschäftigten werden, sondern der kommunale Arbeitgeber, der das Dienstrad den Beschäftigten zur Verfügung stellt.

Gegenstand der Ausschreibung ist deshalb eine Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings (Teilamortisierungsleasing) gemäß TV-Fahrradleasing zum Zwecke der Überlassung an Tarifbeschäftigte zur dienstlichen und privaten Nutzung einschließlich Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen (insbesondere Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse, Wartung und Reparatur, Störfallmanagement und Bereitstellung eines Online-Portals).

Die Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch der Auftragnehmerin auf Abruf einer bestimmten Jahresmenge. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht vereinbart. Die geschätzte Abnahmemenge beläuft sich auf 18 Fahrräder. 

Die Stadt Vöhringen beabsichtigt daher die vergaberechtliche Abwicklung zur Einführung dieses Jobrad-Angebotes und empfiehlt, hierzu einen Grundsatzbeschluss zu fassen.

Empfehlung

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen befürwortet die Einführung des Dienstradleasings gemäß und im Rahmen des Geltungsbereichs des TV-Fahrradleasing für die städtischen Beschäftigten und Beamten. 

Die Stadtverwaltung wird ermächtigt, die vergaberechtlichen Verfahrensschritte für die Ausschreibung bzw. Angebotseinholung durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Herr Mennel erläutert die vorgesehene Einführung des Dienstradleasings für kommunale Beschäftigte und Beamte anhand der Sitzungsvorlage und der Rahmenbedingungen, welche im TV-Fahrradleasing verankert sind.

Im Rahmen der sich anschließenden Diskussion wird seitens eines Gremiumsmitgliedes darauf aufmerksam gemacht, die Belegschaft explizit auf die Reduzierung der Renten- und Sozialversicherungsbeiträge hinzuweisen, welche mit der Entgeltumwandlung einhergehen.

Ebenfalls wird festgehalten, die Modalitäten vertraglich zu regeln, dass die in Anspruch genommenen Fahrräder von Mitarbeitern an den Leasinggeber zurückgegeben oder ausgelöst werden können, wenn das Beschäftigungsverhältnis endet.

Die vorgeschlagene Bezuschussung von Fahrradkäufen wird als freiwillige Leistung der Stadt Vöhringen vorgesehen und wie vorgeschlagen auf eine maximale Summe gedeckelt.

Auf Nachfrage zur Möglichkeit der Inanspruchnahme durch Teilzeitbeschäftigte wird seitens einiger Gremiumsmitglieder auf online verfügbare Rechner von Dienstradanbietern verwiesen.
Herr Mennel ergänzt, dass die Leasingrate weiterhin vom Wert des ausgesuchten Rades abhänge und daher eine pauschale Aussage nicht möglich sei.

Das Versicherungsrisiko bei einem möglichen Unfall wird ebenfalls angesprochen und auf die mit dem Leasing einhergehende notwendigerweise abzuschließende Versicherung als abgedeckt angesehen.

Ohne weitere Diskussion ergeht folgender

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen befürwortet die Einführung des Dienstradleasings gemäß und im Rahmen des Geltungsbereichs des TV-Fahrradleasing für die städtischen Beschäftigten und Beamten. 

Die Stadtverwaltung wird ermächtigt, die vergaberechtlichen Verfahrensschritte für die Ausschreibung bzw. Angebotseinholung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.05.2024 14:07 Uhr