Vollzug des Standesamtswesens - Bestellung von Frau Ann-Kathrin Wagner zur Standesbeamtin


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 08.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 08.04.2024 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 25.04.2024 ö Beschließend 6

Sachverhalt

Frau Ann-Kathrin Wagner hat bei der Stadt Vöhringen ihre Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten gemacht und diese im Sommer 2021 mit Erfolg beendet. 
Seit August 2021 – direkt im Anschluss an ihre Ausbildung - war sie im Bürgerbüro der Stadt Vöhringen beschäftigt. Aufgrund interner Umstrukturierungen wird Frau Wagner seit Dezember 2023 im Standesamt eingearbeitet und hat den Bereich des Friedhofsamts übernommen. 

Zum Standesbeamten darf nur bestellt werden, wer die Bestellungsvoraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) erfüllt. Diese lauten:

Zum Standesbeamten oder zur Standesbeamtin darf nur bestellt werden, wer
1.        zum Rechtsträger des Standesamts in einem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis steht,
2.        als Beamter oder Beamtin die Qualifikationsprüfung für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst (Leistungslaufbahngesetz – LlbG vom 05. August 2010) bestanden oder als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin die Fachprüfung des Angestelltenlehrgangs II der Bayerischen Verwaltungsschule mit Erfolg abgelegt hat,
3.        an einem Einführungslehrgang für Standesbeamte mit Erfolg teilgenommen hat und
4.        mindestens drei Monate bei einem Standesamt entweder als Sachbearbeiter oder Sachbearbeiterin oder zur Einweisung tätig gewesen ist.

Nachdem Frau Wagner zwischenzeitlich den Einführungslehrgang für Standesbeamte erfolgreich abgeschlossen hat, seit über drei Monaten im Standesamt tätig gewesen ist und vom Landratsamt Neu-Ulm eine Ausnahmegenehmigung vom Erfordernis des Nachweises der Fachprüfung II als Angestellte erhalten hat, kann nunmehr die Bestellung zur Standesbeamtin mit Wirkung ab 01.05.2024 erfolgen.
Eine weitere Standesbeamtin ist notwendig, um personellen Engpässen vorzubeugen. 

Die Aufgaben des Standesamts werden auf Frau Wagner, Frau Kirschke und Frau Zanker-Maaß verteilt, wobei Frau Wagner des größten Zeitanteil davon übernehmen soll. 

Empfehlung

Aufgrund der §§ 1, 2 und 4 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) wird Frau Ann-Kathrin Wagner mit Wirkung vom 01. Mai 2024 zur Standesbeamtin bestellt.

Die Bestellung erfolgt in stets widerruflicher Weise. Mit der Bestellung zur Standesbeamtin ist eine Bestellungsurkunde auszuhändigen

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher verweist auf die Sachdarstellung in der Sitzungsvorlage und begrüßt hierzu Frau Wagner, welche sich im Anschluss dem Gremium vorstellt.

Auf Rückfrage aus dem Gremium nach der Anzahl der aktuell bestellten Standesbeamten sowie den Fortbildungsmodalitäten erläutert Herr Mennel, dass derzeit sechs Standesbeamte bestellt seien und Standesamtsdienstbesprechungen zweimal jährlich durch den Landkreis kostenfrei organisiert werden und verpflichtend absolviert werden müssten. Darüber hinaus seien für Standesbeamte im Freistaat Bayern alle fünf Jahre Fortbildungen, welche mit 40 Punkten bewertet sein müssen, nachzuweisen.

Ohne weitere Aussprache ergeht folgender 

Beschluss

Aufgrund der §§ 1, 2 und 4 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) wird Frau Ann-Kathrin Wagner mit Wirkung vom 01. Mai 2024 zur Standesbeamtin bestellt.

Die Bestellung erfolgt in stets widerruflicher Weise. Mit der Bestellung zur Standesbeamtin ist eine Bestellungsurkunde auszuhändigen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.05.2024 14:07 Uhr