Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 28.09.2023 den Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße" sowie der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich gefasst.
Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, im Bereich der Flurstücke Nr. 600, 602, 603 und 618/1 (Teilfläche) Gemarkung Vöhringen die Entwicklung eines Gewerbegebiets zu ermöglichen.
Das Plangebiet liegt am nördlichen Rand von Vöhringen unmittelbar angrenzend an die gewerblichen Flächen der Ulmer Straße sowie der ST 2031.
Die Flächen innerhalb des Geltungsbereichs werden derzeit landwirtschaftlich als Acker- und Wiesenflächen genutzt. Im südlichen Bereich besteht zudem eine landwirtschaftlich genutzte Bergehalle.
Die Flächen liegen somit außerhalb der bebauten Ortsteile und sind aufgrund der Größe dem Außenbereich gemäß § 35 zuzuordnen. Es besteht daher derzeit keine verbindliche Bauleitplanung. Das erforderliche Baurecht für die Planung des Gewerbegebietes wird durch einen qualifizierten Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 BauGB hergestellt.
Das Planungsgebiet erstreckt sich über die gesamten Grundstücke Flur Nr. 600, 602, 603 und 618/1 (Teilfläche) und hat eine Größe von ca. 3,4 ha.
Der Vorentwurf der Planung i.d.F. vom 28.09.2023 wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 28.09.2023 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf i.d.F. vom 28.09.2023 wurde mit Schreiben vom 30.10.2023 im Zeitraum bis 04.12.2023 durchgeführt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 30.10.2023 bis 04.12.2023 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra", dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, vom 21. Oktober 2023 hingewiesen.
Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit für die 19. Änderung des Flächennutzungsplans können der Anlage 1 entnommen werden. Die Anlage 1 wird auch Bestandteil des Beschlusses. Aus der Anlage 1 ergeben sich auch die einzelnen Abwägungs-vorschläge zu den vorgebrachten Belangen.
Die eingegangenen Stellungnahmen zur angestrebten 19. Änderung des Flächennutzungsplanes bedingen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange keine Änderungen der Planungsabsicht der Stadt Vöhringen. Den planunterlagen wurde auf Anregung der Regierung von Schwaben eine Standortalternativenuntersuchung ergänzt.
Für die Planung liegt der Entwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich "Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße" in der Fassung vom 25.04.2024, ausgearbeitet vom Büro für Stadtplanung Zint&Häußler, Neu-Ulm vor (Anlagen 1 u. 2).
Auf Grundlage der Entwurfsfassung soll das Aufstellungsverfahren fortgesetzt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2/§ 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Anlagen:
Anlage 1 Aufstellung der 19. Flächennutzungsplanänderung "Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße"
Abwägungen und Beschlüsse zu den Äußerungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen der Öffentlichkeit aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 / § 3 Abs. 1 BauGB zur 19. Flächennutzungsplanänderung " Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße "
Anlage 2 19. Flächennutzungsplanänderung " Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße ", Planzeichnung und Begründung, Entwurf vom 25.04.2024
Anlage 3 Standortuntersuchung, Entwurf vom 25.04.2024