Daten angezeigt aus Sitzung:
Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 08.07.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für die Kegelabteilung „Alle Neune Thal“ des Spiel- und Sportvereins Illerberg/Thal 1948 e.V. wurde 2001 eine 4-Bahnen Kegelbahn im Untergeschoss des Sportheimes angebaut.
Inzwischen bedarf es unbedingt einer Renovierung der vier Anlaufbereiche und einer technischen Rundumerneuerung.
In der vergangenen Spielrunde gab es große Probleme mit der Technik, z.B. sinken Kegel wieder ab, obwohl sie getroffen wurden. Trotz viel Mühe und Zeit der Mitglieder ist ein normaler Spielbetrieb nicht mehr möglich. Die eingesetzten Computer laufen noch mit MS-DOS und es wird immer schwieriger, das System zu bedienen.
In der ordentlichen Mitgliederversammlung des SSV Illerberg/Thal 1948 e.V. am 29.05.2024 wurde entschieden, die notwendigen Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen umzusetzen. Die dafür veranschlagten Kosten für die Maßnahme liegen bei ca. 70.000,00 € brutto. Die Modernisierung ist für Sommer geplant, um in der nächsten Saison auf Stand zu sein.
Eine finanzielle Unterstützung der Maßnahme wurde beim BLSV (Bayerischer Landessportverband) beantragt und genehmigt.
Der SSV Illerberg/Thal 1948 e.V. beantragt einen Zuschuss der Stadt Vöhringen in Höhe von 30 % der Gesamtkosten für die Renovierung der vereinseigenen Kegelbahnanlage.
Die Kegelabteilung „Alle Neune Thal“ hat in der letzten Saison fünf Mannschaften gemeldet. Sie stellt daher eine der größten Kegelabteilungen im weiteren Umkreis dar.
Die erste Mannschaft ist nach der letzten Saison in die Bayernlinga aufgestiegen. Mit der Belegung des 3. Platzes hat sie nur knapp die Qualifikationsrunde zur 2. Bundesliga verpasst.
Die zweite Mannschaft ist in die Bezirksliga aufgestiegen.
Die dritte Mannschaft wurde Vizemeister in der Kreisklasse.
Der Spieler Felix Renz wurde bei der Gehörlosenmeisterschaft Deutscher Meister in der Mannschaftswertung.
Entsprechend Ziffer 6.1 der Städtischen Vereinsförderrichtlinien wird der übliche Investitionskostenzuschuss für Baumaßnahmen von 10% empfohlen. Die erfreulichen sportlichen Erfolge rechtfertigen es nicht, davon abzuweichen und den städtischen Haushalt in der beantragten Höhe zu belasten.
Empfehlung
Dem SSV Illerberg-Thal 1948 e.V. wird für die Renovierung der Kegelanlage ein Investitionskostenzuschuss in Höhe von 10% der tatsächlich nachgewiesenen und förderfähigen Kosten entsprechend Ziffer 6.1 der städtischen Vereinsförderrichtlinien, maximal jedoch 7.000,- Euro zugesagt.
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Neher begrüßt die anwesenden Vertreter des SSV Illerberg/Thal, Abteilung Kegeln und fasst den vorliegenden Antrag auf 30-prozentige Bezuschussung der Kegelanlage kurz zusammen. Weiterhin geht er darauf ein, dass dem Sportclub Vöhringen 1893 e.V. im Jahr 2016 ebenfalls zur Sanierung der Kegelanlage ein Zuschuss im Umfang von 10% bewilligt wurde, wie in den Vereinsförderrichtlinien vorgesehen.
Ein Gremiumsmitglied spricht sich explizit für die Bezuschussung in der beantragten Form aus, da es sich um Hochleistungssport handele bei welchem große Erfolge vom Verein erzielt würden. Das Engagement in dieser Leistungsklasse rechtfertige eine Abweichung von den Richtlinien.
Im Rahmen der kontroversen Diskussion wird einerseits die Meinung vertreten, dass auch durch die Vermietung der Bahnen Einnahmen generiert werden, welche als Rücklagen zu bilden und einzubringen seien. Andererseits wird insbesondere bei in der Vergangenheit höher gewährten Zuschüssen argumentiert, dass diese im Sinne der grundsätzlichen Zuständigkeit der Stadt Vöhringen oder im Hinblick auf das Gemeinwohl begründbar waren.
Nach Rückfrage eines Ratsmitgliedes und erteiltem Wort durch Herrn Bürgermeister Neher wird durch Frau Burkhard erläutert, dass der BLSV eine Förderung in Höhe von 20% der Nettoinvestitionskosten beisteuere.
Nachdem die Vereinsförderrichtlinien nicht erfolgsbasiert seien und auch die gestiegenen Investitionskosten seit Erlass der Richtlinien angeführt werden, wird abschließend über die Befugnis des Gremiums über die Abweichung der dort verankerten Höhe diskutiert.
Sodann stellt Herr Bernhard Thalhofer den weitergehenden Antrag auf eine Bezuschussung in Höhe von 30 %.
Beschluss 1
Dem SSV Illerberg-Thal 1948 e.V. wird für die Renovierung der Kegelanlage ein Investitionskostenzuschuss in Höhe von 30% der tatsächlich nachgewiesenen und förderfähigen Kosten entsprechend Ziffer 6.1 der städtischen Vereinsförderrichtlinien zugesagt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 11
Beschluss 2
Dem SSV Illerberg-Thal 1948 e.V. wird für die Renovierung der Kegelanlage ein Investitionskostenzuschuss in Höhe von 10% der tatsächlich nachgewiesenen und förderfähigen Kosten entsprechend Ziffer 6.1 der städtischen Vereinsförderrichtlinien, mindestens jedoch 7.000,- Euro zugesagt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.08.2024 16:35 Uhr