Frau Böck erkundigte sich im Rahmen der Stadtratssitzung vom 16.05.2024 stellvertretend für Anwohner der Straße „Am Kellerberg“ nach einer Möglichkeit, diese als sogenannte „unechte Spielstraße“ einzurichten. Dabei handele es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich, welcher mit dem blau/weißen Verkehrsschild mit spielenden Kindern gekennzeichnet sei.
Von 18 Anwohnern hätten sich 15 aktiv dafür ausgesprochen und die übrigen drei nicht geäußert.
Frau Böck verweist auf einen ursprünglich vorgesehenen Spielplatz, welcher nicht realisiert worden sei, weswegen die Kinder eben den Verkehrsraum als solchen nutzen.
Zu dem angesprochenen, nicht realisierten Spielplatz sei angemerkt, dass entgegen der Äußerung von Frau Böck im einschlägigen Bebauungsplan „Kellerberg“ ein Kinderspielplatz auf Grund der kinderfreundlichen Umgebung gerade nicht festgesetzt ist.
Die Einrichtung einer sog. „unechten Spielstraße“, also wohl eines Verkehrsberuhigten Bereiches, erscheint im Bereich der Straße „Am Kellerberg“ rechtlich möglich, da der öffentliche Verkehrsraum einheitlich gestaltet ist und keine „Verkehrstrennung“ (Fußgänger, Fahrzeuge) baulich angelegt ist.
Da in der Straße „Am Kellerberg“ auf Grund der Tatsache, dass es eine Sackgasse ist, hauptsächlich nur die Anlieger zu ihren Häusern fahren (und es deshalb hauptsächlich auch nur deren Kinder betrifft), sollte von den Anwohnern automatisch ein langsames Fahren und Rücksichtnahme auf spielende Kinder zu erwarten und selbstverständlich sein.
Eine Auswirkung beim Einrichten eines verkehrsberuhigten Bereichs ist für die Anlieger natürlich in der dann zu fahrenden Schrittgeschwindigkeit gegenüber der bisherigen 30er Zone zu sehen.
Daneben ist zu beachten, dass die Möglichkeiten des Parkens auf die dann noch zu markierenden Parkplätze (wahrscheinlich insgesamt drei, max. vier) und die drei bereits baulich angelegten drei Parkplätze an der Wendeplatte beschränkt sein würden. (Parken ist im verkehrsberuhigten Bereich nur in ausgewiesenen Parkplätzen erlaubt.)
Es würde folgendermaßen beschildert und somit auch deutlich mehr Verkehrszeichen angebracht werden:
Zeichen 325.1-40 (doppelseitiges Zeichen verkehrsberuhigter Bereich Anfang und Ende) am Beginn der Straße „Am Kellerberg“ nach dem Oberen Kellerbergweg und auf der anderen Straßenseite Zeichen 274.1-40 (doppelseitiges Zeichen „Zone 30“ Ende und Beginn)