Entwässerung Baugebiet Witzighauser Straße Nord, Illerberg; Anfrage Herr Georg Thalhofer


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 25.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.07.2024 ö Beschließend 7.1

Sachverhalt

Herr Georg Thalhofer nimmt mit E-Mail vom 15.07.2024 Bezug auf den in der Sitzung des Stadtrates vom 22.06.2017 beschlossenen Bebauungsplan „Wohngebiet Witzighauser Straße Nord“ und die zugehörige Entwässerung des Gebietes. 

Die Anfrage ist im Wortlaut nachstehend angeführt:

„In der Sitzung des Stadtrates vom 22.06.2017 (TOP 3) wurde der B-Plan "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord" beschlossen. Unter Ziffer "III. Wasserrecht und Bodenschutz" wird ausgeführt, dass aus wasser- und bodenschutzrechtlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken hinsichtlich der Niederschlagswasserbeseitigung bestehen. Da der Untergrund nicht sickerfähig ist, soll das anfallende Niederschlagswasser über eine Regenwasserkanalisation in ein Rückhaltebecken und dann gedrosselt in eine städt. Rohrleitung abgeleitet werden, die dann in den Landgraben mündet. Weiter wird ausgeführt, dass für die Einleitung rechtzeitig eine wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen ist. Die Erlaubnispflicht besteht nicht für den Ablauf (Betrieb) des Rückhaltebeckens, sondern für die Einleitungsstelle in ein Gewässer (Oberflächengewässer oder Grundwasser - Versickerung).
 
Die Rohrleitung wurde im Rahmen der Flurbereinigung gebaut und ist nach Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens, spätestens jedoch mit der Auflösung der Teilnehmergemeinschaft an die Stadt Vöhringen übergegangen. Selbst wenn im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens ein wasserrechtliches Verfahren durchgeführt wurde (Einleitung von Drainagewasser), wäre nun für die zusätzliche Entwässerung des Baugebietes eine Änderung dieser Erlaubnis erforderlich. Im Weiteren dürfte diese Einleitung dann dem Anwendungsfall der EÜV unterliegen. Zu prüfen wäre auch, ob für diese Einleitung eine UVP-Vorprüfung erforderlich gewesen wäre (Betroffenheit des Naturschutzgebietes Wasenlöcher).
 
Anwohner melden, dass sich das Becken nach den Niederschlägen der letzten Zeit nicht mehr vollständig entleert und abtrocknet. Es bleiben auf Dauer Wasserpfützen stehen, was zu einer enormen Mückenplage führt. Wird das Rückhaltebecken ordnungsgemäß betrieben / unterhalten? Das LfU empfiehlt hier mind. einmal jährlich eine Sichtprüfung hinsichtlich Bauzustand, Betriebssicherheit und Funktionsfähigkeit (EÜV, Anhnag 2, Dritter Teil, Sonderbauwerke Entlastungsanlagen). Zusätzliche Kontrollen insbesondere nach einer Vollfüllung wären meiner Meinung nach angebracht. Ebenso die Dokumentation in einem Betriebsbuch.
 
Nach meiner Kenntnis wurde von der Stadt Vöhringen bislang keine wasserrechtliche Erlaubnis beim Landratsamt Neu-Ulm beantragt.
 
Weiter läuft die Rohrleitung nicht in den Landgraben, sondern im Bereich des Grundstücks Flur-Nr. 799 Gemarkung Illerberg frei aus. Zu prüfen wäre, ob dieser freie Auslauf eine ausreichende Betriebssicherheit für die Entwässerungsanlage darstellt und ob dadurch weitere Grundstückseigentümer betroffen sind. Auch naturschutzrechtliche wäre diese Ableitung (Naturschutzgebiet Wasenlöcher) meiner Meinung nach zu prüfen.
 
Weiter ist das Rückhaltebecken incl. Zu- und Ablauf im GIS nicht erfasst. Wäre es sinnvoll, auch diese Daten zu erfassen?
 
Ich stelle den Antrag, dass die Stadtverwaltung in der Stadtratssitzung am 25.07.2024 zu diesem Sachverhalt berichtet“.


Herr Bürgermeister Neher wird in der Sitzung des Stadtrates am 25.07.2024 zum Sachverhalt berichten.

Diskussionsverlauf

Aufgrund der schriftlichen Stellungnahme durch Herrn Bürgermeister Neher gilt die Anfrage als abschließend beantwortet.

Datenstand vom 27.01.2025 10:26 Uhr