Neubau eines Ärzte- und Wohnhauses mit Tiefgarage; Bauort: „Memminger Straße 25“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1080/4 und 1080/8)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 12.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 12.09.2024 ö Beschließend 1.3

Diskussionsverlauf

Im Anschluss an die Vorstellung des Bauantrags wird die Frage gestellt, ob die Erschließung weiterhin über die Verdistraße erfolgen soll, da dies im Plan nicht dargestellt ist. 

Bürgermeister Neher erläutert, dass das Ziel weiterhin die Erschließung über die Verdistraße ist. 
Des Weiteren ist das Thema des Stellplatzes noch nicht final abgeschlossen. Der Bauherr muss nachweisen, an welchem Standort die benötigten 42 Stellplätze realisiert werden können. Ob die städtischen Grundstücke 1080/12 und 1080/11 als Parkplätze genutzt werden könnten, schließt Bürgermeister Neher eher aus, da diese mit Schallschutz hin zur Rue de Vizille bebaut sind. Die Anzahl der benötigten Stellplätze für die Arztpraxis berechnet sich nach der Bayerischen Garagen- und Stellplatzverordnung (1 Stellplatz pro 30m² Nutzfläche). Die Stellplatz-Problematik ist wesentlicher Bestandteil für die Baugenehmigung. 

Im ersten Schritt wird bei dem Projekt die baurechtliche Grundlage geschaffen. Als zweiter Schritt ist die Entscheidung zu treffen, ob die Realisierung des Projektes über einen privaten Bauherrn oder eine städtische Wohnbaugesellschaft erfolgt. Die Stadt Vöhringen hat diesbezüglich einen Auftrag über die Rentabilität vergeben.

Es wird weiterhin nachgefragt, wie die Fassade gestaltet ist. Bei der gestreiften Fassaden-Optik handelt es sich um eine vorgehängte Holzfassade. 

Beschluss

„Das städtebauliche Einvernehmen für den Neubau eines Ärzte- und Wohnhauses mit Tiefgarage wird erteilt, nachdem dem Vorhaben keine von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange durchgreifend entgegenstehen.

Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Mozartstraße – B 19“ wird unter Zurückstellung von städtebaulichen Bedenken insbesondere hinsichtlich der angestrebten Kubatur (Grundflächenzahl, Zahl der Vollgeschosse, Geschossflächenzahl) gleichwohl zugestimmt. 

Die Erschließung des beantragten Ärzte- und Wohnhauses mit Tiefgarage ist gesichert.
Die Stadt Vöhringen wird zum gegebenen Zeitpunkt beim Landratsamt Neu-Ulm die Fortsetzung der eingeleiteten Verfahren zur Enteignung und vorzeitigen Besitzeinweisung von Teilflächen von sechs Grundstücken im Zuge der vollständig zu bauenden Verdistraße zu beantragen.
Auf den Bauvorbescheid des Landratsamtes Neu-Ulm vom 05.05.2022, AZ. 31-6024.1 – 20210855, wird Bezug genommen.

Die Stadt Vöhringen ist grundsätzlich bereit, mit dem Bauwerber einen Vertrag zur Ablösung der Stellplatzpflicht abzuschließen. Allerdings sieht sich die Stadt Vöhringen gegenwärtig außerstande, die im Raum stehende Anzahl von 42 Stellplätzen abzulösen. Dafür, dass die Arztpraxen auch tatsächlich funktionieren, ist die Bereitstellung von entsprechenden Stellplätzen zwingend erforderlich. Deswegen ist in erster Linie der Bauwerber gefordert, weiter nach einer Lösung zu suchen, die die Errichtung einer ausreichenden Zahl von Stellplätzen in der unmittelbaren Umgebung ermöglicht.“ 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.01.2025 10:31 Uhr