Feststellung der Jahresrechnung 2022 und Entlastung gemäß Art. 102 Abs 3 GO
Daten angezeigt aus Sitzung: Stadtratssitzung, 24.10.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Stadtrat | Stadtratssitzung | 24.10.2024 | ö | Beschließend | 3 |
Sachverhalt
Empfehlung
- Die Niederschrift bzw. der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022 der Stadt Vöhringen sowie der von ihr verwalteten, rechtlich selbstständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und der „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird zur Kenntnis genommen.
- Die Jahresrechnung 2022 der Stadt Vöhringen sowie der von ihr verwalteten, rechtliche selbständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und der „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird gemäß Art. 103 Abs. 3 GO festgestellt.
- Für das Rechnungsjahr 2022 wird dem Bürgermeister gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.
Diskussionsverlauf
Beschluss 1
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Beschluss 2
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Beschluss 3
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0