Vollzug der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO);
a.) Widerruf der Bestellung von Herrn Andreas Öfner zum stellvertretenden Kassenverwalter rückwirkend zum 31.10.2024
b.) Bestellung von Frau Nadine Held zur stellvertretenden Kassenverwalterin rückwirkend zum 01.11.2024
Vorberatung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 05.11.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Finanzverwaltung der Stadt Vöhringen ergaben sich durch die Wahl des Stadtkämmerers zum Bürgermeister einige personelle Veränderungen.
In diesem Zusammenhang hat sich der bisherige stellvertretende Kassenverwalter um die Stelle des Sachbearbeiters für die Umsatzsteuer sowie als stellvertretender Kämmerer beworben.
Die damit wiederum vakante Stelle in der Stadtkasse konnte zum 01.10.2024 nachbesetzt werden.
Laut Art. 100 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) obliegt dem Stadtrat die Ernennung/Bestellung des Kassenverwalters und des Stellvertreters.
Die Verwaltung schlägt daher vor,
- die Bestellung zum stellvertretenden Kassenverwalter von Herrn Andreas Öfner zum 31.10.2024 zu widerrufen und
Frau Nadine Held zum 01.11.2024 zur stellvertretenden Kassenverwalterin zu bestellen.
Empfehlung
1. Die Bestellung von Herrn Andreas Öfner zum stellvertretenden Kassenverwalter wird rückwirkend zum 31.10.2024 widerrufen.
2. Frau Nadine Held wird rückwirkend zum 01.11.2024 zur stellvertretenden Kassenverwalterin bestellt
Diskussionsverlauf
Ohne weitere Wortbeiträge ergeht folgender
Beschluss
1. Die Bestellung von Herrn Andreas Öfner zum stellvertretenden Kassenverwalter wird rückwirkend zum 31.10.2024 widerrufen.
2. Frau Nadine Held wird rückwirkend zum 01.11.2024 zur stellvertretenden Kassenverwalterin bestellt
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.01.2025 10:42 Uhr