Genehmigung überplanmäßige Ausgaben;
Errichtung Kinderkrippe Bärenhöhle
Kindertagesstätte "St. Michael" Zuschüsse für laufende Zwecke
Daten angezeigt aus Sitzung:
Stadtratssitzung, 21.11.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die von der Stadt Vöhringen erlassene Haushaltssatzung mit Haushaltsplan wurde mit Stadtratsbeschluss vom 29.02.2024 beschlossen.
Im laufenden Haushaltsjahr kam es bei untenstehenden Haushaltsstellen zu überplanmäßigen Ausgaben (Art. 66 Abs. 1 Satz 1 GO, § 87 Nr.33 KommHV-K). Überplanmäßig sind Ausgaben, wenn sie den zweckentsprechenden Ansatz im Haushaltsplan oder aus dem Vorjahr übertragenen Haushaltsrest übersteigen.
Überplanmäßige Ausgaben sind nur zulässig, wenn sie sachlich und zeitlich unabweisbar sind und Ihre Deckung im gleichen Haushaltsjahr gewährleistet ist.
Sind die überplanmäßigen Ausgaben „erheblich“, sind sie vom Stadtrat zu genehmigen. Die Erheblichkeit ist in der Geschäftsordnung des Stadtrats geregelt (Art. 45 Abs 1. GO).
Demnach ist der Stadtrat für die Beschlussfassung über erheblich überplanmäßige Ausgaben ab einem Betrag von 100.000 € zuständig (§ 2 Nr. 8 der Geschäftsordnung).
Haushaltsstelle 46462.9400 (Errichtung Kinderkrippe Bärenhöhle)
Für die Errichtung der Kinderkrippe Bärenhöhle wurden für das Jahr 2024 Haushaltsmittel in Höhe von 550.000 € vorgesehen. Dieser Haushaltsansatz wurde um 133.409,96 € überschritten. Die Mehrkosten resultieren aus der Herstellung der Außenanlagen sowie den Zusatzarbeiten im Bereich der Räumlichkeiten der Grundschule Illerberg (wie z.B. Ertüchtigung Elektro) die nicht im Baubeschluss (Kostenschätzung) enthalten waren.
Haushaltsstelle 46410.7000 (Kindertagesstätte St. Michael; Zuschüsse für laufende Zwecke) Hier wurde ein Haushaltsansatz von 75.000 € veranschlagt, der eigentlich letztes Jahr zu niedrig angesetzt wurde. Aufgrund der geleisteten Zuschusszahlungen im Jahr 2024 in Höhe von 140.000 € sowie der Betriebskostenabrechnung 2023 (41.916,98 €) wurde der geplante Ansatz um 106.916,98 € überschritten.
Empfehlung
Der Stadtrat genehmigt die überplanmäßigen Ausgaben der Haushaltsstelle 46410.7000 in Höhe von 106.916,98 € und der Haushaltsstelle 46462.9353 in Höhe von 133.409,99 €.
Diskussionsverlauf
Frau Eckel erläutert, dass die Zuschüsse für laufende Zwecke bei der Kindertagesstätte „St. Michael“ zu gering angesetzt wurden. Bei der Kinderkrippe „Bärenhöhle“ kamen die überplanmäßigen Ausgaben durch die Errichtung der Außenanlage und weitere Arbeiten in der Grundschule Illerberg zustande.
Ohne weitere Wortmeldungen ergeht folgender
Beschluss
Der Stadtrat genehmigt die überplanmäßigen Ausgaben der Haushaltsstelle 46410.7000 in Höhe von 106.916,98 € und der Haushaltsstelle 46462.9353 in Höhe von 133.409,99 €.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.03.2025 14:43 Uhr