Neue Rathausmitte: Vorstellung des Vergabeverfahrens für die Baugrundstücke


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 21.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 07.11.2024 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 21.11.2024 ö Beschließend 6

Sachverhalt

Die Stadt Vöhringen hat auf dem Areal zwischen Rathaus, Kulturzentrum, Jugendhaus und Marienkirche einen Bebauungsplan erlassen. Dieser Bebauungsplan „Neue Rathausmitte“ wurde am 11.11.2023 bekannt gemacht und ist rechtskräftig. Es wurde ein MU – Urbanes Gebiet – festgesetzt. Darin zulässig sind u. a. Wohnen, Büro / Dienstleistung, Einzelhandelsbetriebe, gastronomische Einrichtungen sowie kirchliche / kulturelle Einrichtungen. 
Die Grundstücke befinden sich im Eigentum der Stadt Vöhringen. Eine noch zu vermessende Teilfläche von ca. 3.700 m², die die Baufelder MU 6 und MU 7 im Umgriff des Bebauungsplans beinhaltet, soll zum Zwecke der Neubebauung an einen leistungsfähigen Investor (Projektentwickler / Bauträger) veräußert werden. Es ist geplant, dass der Investor die Hochbauten, die Freianlagen und die dazu gehörige Tiefgarage umsetzt. Der Fokus liegt auf einer wohnwirtschaftlichen Nutzung mit gewerblichen Ergänzungen im Erdgeschoß. 
Besondere Anforderungen an spezielle Wohnformen oder die Größe der Wohneinheiten werden nicht gestellt. Im Fokus steht qualitätsvolle Architektur, die der zentralen und besonderen Lage in Vöhringen gerecht wird und somit den Standort aufwertet.
Während die Stadtverwaltung aktuell die Vorbereitung für die geplante Straßenumverlegung der NU 14 trifft, um mit dem Bau der Straße im 2. Halbjahr 2025 zu beginnen, erhielt sie zwischenzeitlich Anfragen von verschiedenen Bauträgern, die Interesse am Erwerb der o.g. Fläche bekundeten. Um hier einen strukturierten sowie transparenten Vergabeprozess zu gewährleisten, wurde die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung (kurz „die KE“), eine Tochter der Landesbank Baden-Württemberg, angefragt, die Stadtverwaltung bei der Vermarktung zu begleiten. Die KE verfügt über jahrelange Erfahrungen in der Begleitung von Vergabeverfahren im Auftrag für Kommunen. 
In verschiedenen Abstimmungsrunden mit Bauverwaltung wurde das im Folgenden vorstellte Verfahren favorisiert:
Anbieter-Auswahl-Verfahren
Drei Unternehmen, die bereits ihr Interesse bekundet hatten, wurden am 17.09.2024 direkt adressiert und um Zusendung weiterführender Unterlagen gebeten. 
Das Interesse an der weiteren Teilnahme am Verfahren fiel jedoch geringer aus als erwartet, insbesondere auf Grund der aktuellen, immobilienwirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Die KE schlug darauf hin vor, den Teilnehmerkreis um weitere regional tätige, sowie überregional und bundesweit tätige Unternehmen zu erweitern. 
Über ein sog. Anbieter-Auswahl-Verfahren soll eine strukturierte Vergabe ermöglicht werden. Im ersten Schritt sollen gemeinsam mit der Stadt Vöhringen die konkreten Bewertungskriterien zur Vergabe abgestimmt werden. 
Die Bewertungskriterien beinhalten qualitative Aspekte wie Nachhaltigkeit, architektonische Qualität und weitere Kriterien wie z.B. Mobilität oder soziale Aspekte. Die konkreten qualitativen Kriterien sind mit dem Bewertungsgremium (siehe unten) noch abzustimmen und final festzulegen.
Im zweiten Schritt werden aus einer von der KE zur Verfügung gestellten Liste an leistungsfähigen Investoren gemeinsam mit der Stadt Vöhringen diejenigen Unternehmen ausgewählt, die gezielt adressiert werden sollen. Die Unternehmen werden daraufhin von der KE aufgefordert, sich mit entsprechenden Projektreferenzen zu bewerben. Die Unternehmen erhalten ein Verfahrenspapier mit allen relevanten Informationen zum Projekt.
Anhand der Referenzen und auf Basis der Einschätzung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch die KE erfolgt dann die Auswahl der Verfahrensteilnehmer. 
Die Verfahrensteilnehmer werden dann aufgefordert, eine Projektidee zu erarbeiten, die die konkreten qualitativen Anforderungen an die Vergabe berücksichtigt.  
Das Bewertungsgremium soll sich aus den folgenden Personen zusammensetzen:
Vertreter der Stadt Vöhringen (Stadtrat / Verwaltung)        
  • Herr Michael Neher, Bürgermeister der Stadt Vöhringen
  • 2 Stadträte / Stadträtinnen der Fraktion der CSU (10 Mandante x 4 Sitze : 24 1,66 Sitze)
  • 1 Stadtrat / Stadträtin der Fraktion der SPD (6 Mandante x 4 Sitze : 24 1 Sitz)
  • 1 Stadtrat / Stadträtin der Fraktion der FWG (4 Mandante x 4 Sitze : 24 0,66 Sitze)
  • 1 Stadtrat / Stadträtin der Fraktion der Grünen (4 Mandante x 4 Sitze : 24 0,66 Sitze)
  • Herr Peter Schmid, Amtsleiter Bauverwaltung der Stadt Vöhringen 
  • Frau Seval Dal, Amtsleiterin Bauplanung der Stadt Vöhringen

Vertreter übergeordneter Behörden
  • Herr Tobias Frieß, Kreisbaumeister des Landkreises Neu-Ulm 
  • Ein Vertreter der Regierung von Schwaben -  in Abstimmung -   

Externer Experte
  • Herr Karl Haag / Stadtplaner + Architekt, Wick + Partner, Stuttgart
Weitere Experten können in Abstimmung noch hin zu gezogen werden.  
Das Bewertungsgremium kommt an einem Tag zusammen. Die Bieter werden nacheinander eingeladen und dürfen in einem vorher festgelegten Zeitrahmen ihr Unternehmen und ihre erarbeitete Projektidee vorstellen. Das Bewertungsgremium hat die Möglichkeit Fragen zu stellen und wird die Projektidee anhand des Kriterienkatalogs in der Sitzung bewerten.
Die Verfahrensteilnehmer werden zur Sitzung des Bewertungsgremiums einen verschlossenen Umschlag mit dem Kaufpreisangebot und einer Finanzierungsbestätigung über den angebotenen Kaufpreis mitbringen.
Um eine unvoreingenommene Bewertung der Verfahrensteilnehmer zu ermöglichen, sollte der Kaufpreisumschlag erst nach Bewertung der qualitativen Aspekte geöffnet werden. 
Die gewichtete Gesamtpunktzahl, die sich aus der Projektidee (= qualitative Kriterien) und dem Kaufpreis zusammensetzt, ist dann vergabeentscheidend. Das Bewertungsgremium spricht auf dieser Basis eine Empfehlung zur Vergabe aus. Die Vergabe des Grundstücks wird im Nachgang in einer Sitzung des Stadtrats beschlossen.  
Nach der Vergabe wird die Stadt Vöhringen die Projektidee mit dem Gewinner konkretisieren. Dabei ist insbesondere darauf zu achten, dass alle qualitativen Aspekte auch umgesetzt werden und daher im Rahmen eines Grundstückskaufvertrags und städtebaulichen Vertrags festgehalten werden müssen. 
Mit der Zustimmung zum geschilderten Vergabeverfahren wird die Durchführung eines strukturierten und transparenten Prozesses ermöglicht. Inwieweit schlussendlich durch das ausgewählte Bewertungsgremium ein Kaufvertrag mit einem Investor / Bauträger für die Baugrundstücke MU 6 und MU 7 im Umgriff des Bebauungsplans Neue Rathausmitte“ abgeschlossen werden kann, ist aus heutiger Sicht nicht gesichert.

Anlage        :        Präsentation Vergabeverfahren

Empfehlung

„Der Stadtrat nimmt die Vorstellung des Vergabeversfahrens für die Grundstücke MU 6 und MU 7 im Umgriff des Bebauungsplans „Neue Rathausmitte“ befürwortend zur Kenntnis.

Dem durch die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH vorgeschlagenen Anbieter-Auswahlverfahren inkl. Ablauf und Bewertung wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird gebeten das Verfahren in der aufgezeigten Art und Weise zu starten.“

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher begrüßt Frau Mannsdörfer von der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung. Diese stellt Ihre Präsentation vor und erläutert anhand dieser die mögliche Vorgehensweise bezüglich der Vergabe an mögliche Investoren.
In der anschließenden Aussprache zeigt sich, dass im Gremium Uneinigkeit über den Bebauungsplan herrscht. 
Ein Gremiumsmitglied weist darauf hin, dass durch den Rückzug des Investors die Möglichkeit bestünde, die Bebauung im Sinne der Bürger kleiner und auch grüner durchzusetzen. Ebenfalls wird darauf hingewiesen, dass man hier eine Konkurrenz zum Gewerbe der Ulmer Straße erzeugen würde. 
Ein weiteres Ratsmitglied erkundigt sich nach dem vorherigen Investor Hebel, wie lange es schon bekannt sei, dass der Investor abgesprungen ist und ob es keinen Vertrag hierzu gegeben hat. Herr Bürgermeister Neher erklärt, dass die Firma im Oktober abgesagt hat und damals ein nicht bindender „Letter of intent“ geschlossen wurde, dessen Laufzeit zwar schon länger abgelaufen ist, jedoch immer Kontakt mit der Firma Hebel bestand. Auf die Frage, wer denn die weiteren Interessenten seien, erwidert Bürgermeister Neher, dass er keine Namen nennen wird.
Ein anderes Gremiumsmitglied appelliert an die Zukunft und den Klimaschutz, und spricht sich in diesem Zuge ebenfalls für eine kleinere Bebauung aus. 
Ein Stadtratsmitglied merkt an, dass kein zweites „Stadtcenter“ gewünscht ist, und aktuell doch die Möglichkeit bestehe, selbst etwas aus dem Grundstück zu machen. 
Ein anderes Mitglied des Stadtrats spricht sich ebenfalls gegen den aktuellen Plan, auch bezüglich der Infrastruktur aus und schlägt vor, den aktuellen Bebauungsplan abzuändern und nach einer kreativen Lösung zu suchen. 
Aus dem Gremium wird angemerkt, dass man das Projekt nach jahrzehntelanger Planung jetzt nicht weiter ausbremsen, sondern die Planung endlich umzusetzen sollte. 
Ein Gremiumsmitglied erwidert, dass die Planung nicht gebremst , sondern lediglich nochmal überdacht werden soll. Der Bau sollte auch für „normale“ Bürger bezahlbar sein. Ebenfalls soll der Kreisverkehr breiter angedacht werden. 
Frau Mannsdörfer wirft ein, dass die Ausschreibung regional erfolgen soll, und hierbei ja mehrere Möglichkeiten bestehen, wie beispielsweise ein Weiter- oder Teilverkauf durch die Investoren. Durch das Bewertungsgremium könne die Stadt letztlich alles mitentscheiden. 
Ein Gremiumsmitglied merkt an, dass die Stadt doch genug Einflussmöglichkeiten auf das Projekt habe. Man könne im Nachhinein die Vorschläge der Investoren immer noch ablehnen. 
Ein weiteres Stadtratsmitglied erkundigt sich nach der Möglichkeit, das Projekt durch die geplante städtische Wohnbaugesellschaft durchführen zu lassen. 
Herr Bürgermeister Neher ist der Meinung, die Idee sei zwar gut aber finanziell so nicht umsetzbar. Die Stadtverwaltung befinde sich bereits in der Detailplanung. Er hatte nach Übernahme der Planung durch Wick+Partner stets die Vorstellung, dass der Bebauungsplan nicht unter dem Druck des damaligen Investors zustande kam, sondern eine eigenständige Planung der Stadt ist. Bezüglich des Klimaschutzes und der Grünflächen merkt er an, dass man auf der ohnehin schon versiegelten Fläche eine angemessene Verdichtung anstreben sollte, um mehr Menschen auf gleicher Fläche Wohnraum anbieten zu können. Er schlägt vor, sich Vorschläge von Investoren unterbreiten zu lassen. Die Stadt hat schlussendlich ja das Vergabeverfahren selbst in der Hand.
Ohne weitere Wortbeiträge ergeht folgender 

Beschluss

„Der Stadtrat nimmt die Vorstellung des Vergabeversfahrens für die Grundstücke MU 6 und MU 7 im Umgriff des Bebauungsplans „Neue Rathausmitte“ befürwortend zur Kenntnis.

Dem durch die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH vorgeschlagenen Anbieter-Auswahlverfahren inkl. Ablauf und Bewertung wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird gebeten das Verfahren in der aufgezeigten Art und Weise zu starten.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 10

Datenstand vom 20.03.2025 14:43 Uhr