Genehmigung überplanmäßige Ausgaben; Abfallbeseitigung; Sanierung Entwässerungsanlagen des Recyclinghofes Josef-Cardijn-Haus; Sanierungsmaßnahmen Bebauter Grundbesitz; Rentnerheim/Stadtcafé


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 05.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 05.12.2024 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Die von der Stadt Vöhringen erlassene Haushaltssatzung mit Haushaltsplan wurde mit Stadtratsbeschluss vom 29.02.2024 beschlossen.  
Im laufenden Haushaltsjahr kam es bei untenstehenden Haushaltsstellen zu überplanmäßigen Ausgaben (Art. 66 Abs. 1 Satz 1 GO, § 87 Nr.33 KommHV-K). Überplanmäßig sind Ausgaben, wenn sie den zweckentsprechenden Ansatz im Haushaltsplan oder aus dem Vorjahr übertragenen Haushaltsrest übersteigen. 
Überplanmäßige Ausgaben sind nur zulässig, wenn sie sachlich und zeitlich unabweisbar sind und Ihre Deckung im gleichen Haushaltsjahr gewährleistet ist. 
Sind die überplanmäßigen Ausgaben „erheblich“, sind sie vom Stadtrat zu genehmigen.  Diese Beschlusszuständigkeit kann auch auf einen beschließenden Ausschuss (Art. 32 Abs. 2 Satz 2 GO) übertragen werden. Die Erheblichkeit ist in der Geschäftsordnung des Stadtrats geregelt (Art. 45 Abs 1. GO).
Demnach ist der Bau- und Verkehrsausschuss für die Beschlussfassung über erheblich überplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von 100.000 € zuständig (§ 9 Nr. 1.1.2 der Geschäftsordnung). 
Haushaltsstelle 72000.9506 (Abfallbeseitigung; Sanierung Entwässerungsanlagen des Recyclinghofes) 
Während der Bauphase des Klärteiches im Recyclinghof wurde eine größere Menge Aushubmaterial, bis zum Abschluss der Beprobungen, zwischengelagert. Um eine ordnungsgemäße Verwertung des Materials zu gewährleisten, waren zum einen die Analyseergebnisse abzuwarten, als auch die finale Entsorgungsfreigabe durch das Landratsamt. Ein konformes Angebot einer Fachfirma, welches die behördlich geforderte Entsorgungs-/ Leistungsdokumentation vorwies, lag zu aktuellem Zeitpunkt ebenfalls vor. Der Abtransport des Aushubmaterials, wurde nun auf 2024 vorgezogen, da belegte Flächen bereits Auswirkungen auf den Ablauf des Grüngutrecyclings hatten. Ebenso verursachten blockierte Lagerkapazitäten dem Entsorger bereits Mehrkosten im Grüngutverarbeitungs- und Kompostierungsmanagement. Aus diesen Gründen musste die Haushaltsstelle um 32.984,45 € überzogen werden.
Haushaltsstelle 76250.9450 (Josef-Cardijn-Haus, Sanierungsmaßnahmen) 
Die bereitgestellten Gelder wurden fälschlicherweise auf der Haushaltsstelle 76210.9601 (Kulturzentrum) in Höhe von 100.000 € veranschlagt und genehmigt. Richtig wäre die Haushaltsstelle 76250.9450 (Josef-Cardijn-Haus) gewesen. Somit entsteht bei der Haushaltsstelle 76250.9450 eine Haushaltsüberschreitung in Höhe von 44.097,99 €.



Haushaltsstelle 88010.9465 (Bebauter Grundbesitz; Rentnerheim/Stadtcafe)
Für die Sanierung des ehemaligen Wieland Rentnerheimes wurden für das Jahr 2024 Haushaltsmittel in Höhe von 350.000 € vorgesehen. Dieser Haushaltsansatz wurde um 94.420,53 € überschritten. Die Mehrkosten resultieren aus höheren Kosten im Bereich der TGA (technische Gebäudeausrüstung) sowie dem unberücksichtigten Mehraufwand im Bereich der Außenanlagen und Ausstattung, die nicht im Baubeschluss (Kostenschätzung) enthalten waren.

Empfehlung

Der Bau – und Verkehrsausschuss genehmigt die überplanmäßigen Ausgaben auf folgenden Haushaltsstellen:
  • 72000.9506 mit 32.984,45 €
  • 76250.9450 mit 44.097,99 €
  • 88010.9465 mit 94.420,53 €.

Beschluss

Der Bau – und Verkehrsausschuss genehmigt die überplanmäßigen Ausgaben auf folgenden Haushaltsstellen:
72000.9506 mit 32.984,45 €
76250.9450 mit 44.097,99 €
88010.9465 mit 94.420,53 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.01.2025 10:50 Uhr