Bürgermeister Neher begrüßt Herrn Zeitler vom Verband bayerischer Wohnungsunternehmen e.V.
Herr Zeitler stellt ausführlich seine Präsentation zum Grundlagenpapier als Entscheidungsvorbereitung für die zukunftsweisende Errichtung und Verwaltung kommunaler Wohnimmobilien in der Stadt Vöhringen vor, welche als Anlage der Sitzungsvorlage beigefügt ist.
Bürgermeister Neher dankt Herrn Zeitler für die Präsentation.
Ein Ratsmitglied erkundigt sich danach, ob es sinnvoller wäre, sich einer anderen Wohnungsbaugesellschaft anzuschließen, oder eine eigene zu gründen.
Herr Zeitler erklärt, dass es sinnvoll wäre, bestehende Verwaltungsstrukturen anderer Wohnungsbaugesellschaften zu nutzen, nicht aber Grundstücke in andere Gesellschaften einzubringen oder Geschäftseinlagen dort zu tätigen.
Ein weiteres Gremiumsmitglied versteht darunter, dass die Vermögenswerte der Stadt in eine eigene Gesellschaft eingebracht werden, die Stadt sich bei der Geschäftsabwicklung aber einer anderen Wohnbaugesellschaft bedienen könnte. Leidglich der Name sollte von einer „Kommunalen Wohn-Immobiliengesellschaft“ zu „Immobiliengesellschaft“ geändert werden, da eventuell auch gewerbliche Immobilien gebaut werden können.
Herr Zeitler erläutert, dass es sich hierbei lediglich um einen Arbeitstitel handelt. Die Stadt Vöhringen ist bei der Namenswahl völlig frei.
Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich danach, ob es sinnvoll ist, die städtischen Grundstücke zu verkaufen.
Herr Zeitler empfiehlt, diese zum Zwecke des Wohnbaus zu behalten.
Ein weiteres Stadtratsmitglied fragt, ob es für die Stadtverwaltung eher um Bestandshaltung geht, und die Wohnbaugesellschaft die Grundstücke verwaltet.
Bürgermeister Neher erläutert, dass es sowohl um Bestandshaltung als auch um Bestandsaufbau geht.
Herr Mennel merkt an, dass die Stadtverwaltung städtische Gebäude an die Wohnbaugesellschaft abgibt, damit durch Mieterträge Einnahmen erzielt werden, genauso wie städtische Grundstücke, damit die Wohnbaugesellschaft projektieren und die Bauvorhaben vergeben kann, da die Stadt selbst der Ausschreibungspflicht unterliegt.
Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich nach der Genehmigungspflicht bei den Kreditmittelbeschaffungen.
Herr Mennel erläutert, dass die Stadtverwaltung Kredite vom Landratsamt Neu-Ulm als Aufsichtsbehörde genehmigen lassen muss, die Wohnbaugesellschaft hingegen unterliegt nur der Kontrolle durch ihren Aufsichtsrat.
Auf Nachfrage eines Stadtrats erklärt Bürgermeister Neher, dass die Zusammensetzung des Aufsichtsrats noch geklärt werden müsse. Die Stadt gibt zwar hier Verantwortung an die Wohnbaugesellschaft ab, ist dadurch aber im Bau deutlich flexibler.
Herr Zeitler ergänzt, dass der Bürgermeister üblicherweise Aufsichtsratsvorsitzender wird und der Stadtrat ebenfalls im Aufsichtsrat vertreten sein wird.
Ein weiteres Gremiumsmitglied erkundigt sich danach, ob die KommWFP-Förderung überhaupt auf Neubauten bezogen werden kann, da diese 2026 ausläuft.
Herr Zeitler erklärt, dass diese erst noch verlängert werden muss, was aber wahrscheinlich der Fall sein wird.
Ferner erkundigt sich das Gremiumsmitglied, welches Zielklientel die EOF-Förderung anspricht. Herr Zeitler erklärt, dass etwa 60 % der Bevölkerung in die EOF-Förderung fallen.
Ein weiteres Mitglied des Gremiums erkundigt sich, wer in dieser Wohnbaugesellschaft arbeiten wird. Bürgermeister Neher erklärt, dass ein von der Stadt bezahlter Geschäftsführer benötigt wird, entweder ein städtischer Mitarbeiter oder ein externer Dienstleister.
Ohne weitere Wortmeldungen ergeht folgender