Widmung eines externen Trauzimmers außerhalb der Diensträume: Foyer OG Wolfgang-Eychmüller-Haus


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 19.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 19.12.2024 ö Beschließend 6

Sachverhalt

Die Gemeinden sind im Rahmen ihrer Organisationshoheit gem. § 14 Abs. 2 PStG iVm. Nr. 14.1.1 der Verwaltungsvorschriften befugt, die Diensträume des Standesamtes zu bestimmen und dabei auch festzulegen, in welchen Räumen die Eheschließungen stattfinden sollen. 
Die Entscheidung der Gemeinde, in welchen Räumen die Eheschließungen stattfinden sollen, stellt eine Widmung dar, durch die dieser Ort ausdrücklich als Eheschließungsort zugelassen wird. Gewidmet wird die Räumlichkeit durch Stadtratsbeschluss. 
Im Hinblick auf die begrenzte Kapazität des bestehenden Trausaals im Rathaus, wird vorgeschlagen, einen zusätzlichen externen Trausaal für die Vornahme von Eheschließungen zu widmen. 
Die Widmung eines externen Trausaals ist eine notwendige Maßnahme, um den wachsenden Anforderungen gerecht zu werden und die Zufriedenheit unserer Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen.
In der heutigen Zeit heiraten viele Hochzeitspaare nur noch standesamtlich. Von Brautleuten wird sehr häufig der Wunsch geäußert, dass die Trauung mit einem größeren Kreis an Gästen stattfinden soll. 
Das Trauzimmer im Rathaus Vöhringen hat 20 Sitzplätze für Gäste und bietet Platz für ca. 10 weitere Personen, die stehen müssen. Aufgrund dieser Beschränkung heiraten immer wieder Vöhringer Paar außerhalb. 
Das Foyer im OG des Wolfgang-Eychmüller-Hauses bietet ausreichend Platz und einen würdigen Rahmen für Eheschließungen. 
Um Kollisionen mit anderen Terminen im Kulturzentrum vorzubeugen, werden die Trautermine im Kulturzentrum grundsätzlich vom Standesamt vorgegeben und Anfragen sind immer mit der zuständigen Standesbeamtin abzustimmen. 

Es wird vorgeschlagen, das Foyer im OG des Wolfgang-Eychmüller-Hauses ab 01.01.2025 als externes Trauzimmer außerhalb des Rathauses zu widmen.
Die Verwaltung schlägt vor, bei einer standesamtlichen Trauung im Kulturzentrum abweichend von der Entgeltordnung der Stadt Vöhringen für das Wolfgang-Eychmüller-Haus eine Pauschalgebühr von 70 Euro zu erheben. 
Zusätzlich wird vorgeschlagen, eine Verwaltungsgebühr gemäß Nr. 2.II8/1.2.2 Anlage zum Kostenverzeichnis (erhöhter Verwaltungsaufwand) in Höhe von 30 Euro für eine Trauung außerhalb der Diensträume zu erheben. 

Empfehlung

Das Foyer im OG des Wolfgang-Eychmüller-Hauses wird ab 01.01.2025 als externes Trauzimmer außerhalb des Rathauses gewidmet.
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur Umsetzung einzuleiten.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher verweist auf die Sitzungsvorlage. 

Ein Gremiumsmitglied dankt für die Umsetzung des Vorschlags aus dem Gremium. Die Kosten hierfür seien angemessen.

Ein weiteres Mitglied des Gremiums schlägt vor, den Preis auf 150 € anzuheben, 100 € seien zu günstig. 

Bürgermeister Neher erklärt, dass die Kosten lediglich den Trau-Akt umfassen. Bei einer anschließenden Feier müssen die Räumlichkeiten des Wolfgang-Eychmüller-Hauses ganz normal gemietet werden. Der Verwaltungsaufwand richte sich nach der Anlage zum Kostenverzeichnis. Darin ist eine Trauung mit 70, -- € veranschlagt. Herr Mennel ergänzt, dass die 30,-- € den angemessenen Zusatzaufwand des Weges für den jeweiligen Standesbeamten ins Kulturzentrum darstellen.

Ohne weitere Wortmeldungen ergeht folgender

Beschluss

Das Foyer im OG des Wolfgang-Eychmüller-Hauses wird ab 01.01.2025 als externes Trauzimmer außerhalb des Rathauses gewidmet.
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur Umsetzung einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.03.2025 09:43 Uhr