Daten angezeigt aus Sitzung:
Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 03.02.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Jahresrechnung der Stadt Vöhringen wurde im September 2024 und Oktober 2024 im Rahmen der örtlichen Rechnungsprüfung überprüft. Die Niederschrift hierzu ebenso wie das Protokoll über Beanstandungen der Prüfer wird dem Stadtrat als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Als weitere Anlage erhalten Sie die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Beanstandungen.
Der Stadtrat beschließt gemäß Art. 103 GO über die Feststellung der Jahresrechnung 2023. Hierzu sind die Anlagen „Rechenschaftsbericht“, „Rechnungsquerschnitt“ und Gruppierungsübersicht anbei.
Gemäß Art. 102 Absatz 3 GO soll dem Bürgermeister die Entlastung erteilt werden.
Empfehlung
- Die Niederschrift bzw. der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2023 der Stadt Vöhringen sowie der von ihr verwalteten, rechtlich selbstständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und der „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird zur Kenntnis genommen.
- Die Jahresrechnung 2023 der Stadt Vöhringen sowie der von ihr verwalteten, rechtliche selbständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und der „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird gemäß Art. 103 Abs. 3 GO festgestellt.
- Für das Rechnungsjahr 2023 wird dem Bürgermeister gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Neher übergibt das Wort an die Kämmerin Frau Eckel, die auf die Sitzungsvorlage verweist.
Ein Ratsmitglied erkundigt sich, ob die Anregungen nach der Genehmigung des Berichts über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2023 automatisch umgesetzt werden, oder ob Anträge zu den jeweiligen Punkten gestellt werden müssen.
Bürgermeister Neher erläutert, dass eine Stellungnahme der Stadtverwaltung abgegeben wurde und die Punkte entweder erledigt oder in Erledigung sind. Allenfalls könnte in künftigen Prüfungen beanstandet werden, dass Anregungen nicht umgesetzt wurden. Frau Eckel ergänzt, dass einige Anregungen bereits umgesetzt wurden. Frau Holdenried wird die Mietpreise überarbeiten, und anschließend dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorlegen.
Ein weiteres Mitglied des Gremiums merkt an, dass bei Ziffer 9.5 der Niederschrift ein Kreuz fehlt, dies sollte bis zur Stadtratssitzung behoben werden. Bürgermeister Neher verweist hierzu auf die Verantwortlichkeit des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses. Dieser Punkt ist von ihm zu klären.
Ein weiteres Ratsmitglied ergänzt, dass bei Ziffer 2.1 der Niederschrift statt dem angekreuzten „Nein“ bei „die Aufstellung einer Nachtragshaushaltssatzung war nach Art. 68 Abs. 2 GO nicht erforderlich“, „Ja“ angekreuzt werden muss. Dies ist vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu klären.
Ohne weitere Wortmeldungen ergeht folgender
Beschluss 1
- Die Niederschrift bzw. der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2023 der Stadt Vöhringen sowie der von ihr verwalteten, rechtlich selbstständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und der „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Beschluss 2
- Die Niederschrift bzw. der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2023 der Stadt Vöhringen sowie der von ihr verwalteten, rechtlich selbstständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und der „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Beschluss 3
Bürgermeister Neher übergibt zu diesem Punkt die Sitzungsleitung an den 2. Bürgermeister Walk.
- Für das Rechnungsjahr 2023 wird dem Bürgermeister gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Herr Bürgermeister Neher nimmt an der Abstimmung gem. Art. 49 GO nicht teil.
Datenstand vom 17.02.2025 16:46 Uhr