Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses und Bau- und Verkehrsausschusses (Haushaltsberatungen), 10.02.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Nach Art. 70 GO muss der Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde gelegt werden. Der Finanzplan ist dem Stadtrat spätestens mit Entwurf der Haushaltssatzung vorzulegen. Über den Finanzplan, der Anlage zum Haushalt ist, hat der Stadtrat gesondert zu beschließen.
Aufgrund der zugrundeliegenden Finanzplanung, muss die Stadt Vöhringen zwingend Einsparmaßnahmen treffen oder alternativ die Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen, damit die Leistungsfähigkeit weiterhin gegeben ist.
Der Finanzplan und das Investitionsprogramm wurden in der gemeinsamen Sitzung von Haupt- und Umweltausschuss sowie Bau- und Verkehrsausschuss am 10.Februar erläutert und beraten. Die Ausschüsse empfehlen dem Stadtrat, den Finanzplan und das Investitionsprogramm zu genehmigen.
Empfehlung
Der Stadtrat genehmigt, den als Anlage dem Haushaltsplan 2025 beigefügten Finanzplan für die Rechnungsjahre 2024 – 2028, sowie das dem Finanzplan für diesen Zeitraum zugrunde liegende Investitionsprogramm.
Dem Stadtrat ist bewusst, dass das Investitionsprogramm vor allem programmatischen Charakter hat. Bei der Aufstellung der Haushaltspläne der folgenden Jahre wird abschließend zu entscheiden sein, welche Maßnahmen aufgrund der zur Verfügung stehenden Mittel letztendlich tatsächlich umgesetzt werden.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Neher verweist auf die Sitzungsvorlage. Die Finanzplanung und das Investitionsprogramm sind mit vielen Variablen und Unsicherheiten verbunden. Er betont an der Stelle, dass die mittelfristige Finanzplanung lediglich programmatischen Charakter habe.
Im Anschluss ergehen ohne weitere Rückfragen folgende Empfehlungsbeschlüsse des Haupt- und Umweltausschusses sowie des Bau- und Verkehrsausschusses an den Stadtrat:
Beschluss 1
Der Stadtrat genehmigt, den als Anlage dem Haushaltsplan 2025 beigefügten Finanzplan für die Rechnungsjahre 2024 – 2028, sowie das dem Finanzplan für diesen Zeitraum zugrunde liegende Investitionsprogramm.
Dem Stadtrat ist bewusst, dass das Investitionsprogramm vor allem programmatischen Charakter hat. Bei der Aufstellung der Haushaltspläne der folgenden Jahre wird abschließend zu entscheiden sein, welche Maßnahmen aufgrund der zur Verfügung stehenden Mittel letztendlich tatsächlich umgesetzt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Herr Bader befindet sich nicht im Raum.
Beschluss 2
Der Stadtrat genehmigt, den als Anlage dem Haushaltsplan 2025 beigefügten Finanzplan für die Rechnungsjahre 2024 – 2028, sowie das dem Finanzplan für diesen Zeitraum zugrunde liegende Investitionsprogramm.
Dem Stadtrat ist bewusst, dass das Investitionsprogramm vor allem programmatischen Charakter hat. Bei der Aufstellung der Haushaltspläne der folgenden Jahre wird abschließend zu entscheiden sein, welche Maßnahmen aufgrund der zur Verfügung stehenden Mittel letztendlich tatsächlich umgesetzt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.02.2025 16:50 Uhr