1. Ausweisung eines interkommunalen Gewerbegebietes im Bereich westlich des Müllheizkraftwerkes Weißenhorn auf Vöhringer Gemarkung – Grundsatzbeschluss 2. Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Ermöglichung einer Biomüllvergärungsanlage


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung - Verabschiedung Haushalt, 26.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung - Verabschiedung Haushalt 26.02.2025 ö 11

Sachverhalt

  1. Ausgangslage

Verschiedene Gebietskörperschaften, darunter der Alb-Donau-Kreis, die Landkreise Neu-Ulm, Günzburg, Unterallgäu, Heidenheim, Biberach, Sigmaringen sowie die Städte Ulm und Memmingen sind seit Längerem in Gesprächen darüber, gemeinsam eine Anlage zur Entsorgung und Verarbeitung von anfallendem Biomüll zu errichten und zu betreiben.

Bei der Standortfrage ist derzeit ein Standort im Bereich der Stadt Ulm im Gespräch. Im Bereich des Landkreises Neu-Ulm hat die Leitung des Abfallwirtschaftsbetriebes zusammen mit dem Landkreis und den beteiligten Kommunen als Standort den Bereich westlich des Müllheizkraftwerkes Weißenhorn ins Auge gefasst.

Es handelt sich hierbei um Teilbereiche beziehungsweise ganze Grundstücke der Flurnummern 2149, 2147 der Gemarkung Illerberg. Ein Ausdruck aus dem Lageplan ist als – Anlage 1 – beigefügt.

Diesbezüglich fand am 05.02.2025 im Landratsamt ein erster Austausch statt, an dem Frau Landrätin Eva Treu, Herr Bürgermeister Dr. Wolfgang Fendt, Weißenhorn, Herr Bürgermeister Michael Neher, Vöhringen, der Leiter des Abfallwirtschaftsbetriebes, Herr Thomas Moritz, sowie Frau Ida Burkhard (Leiterin Geschäftsbereich 4) vom Landratsamt teilgenommen haben. 

In diesem Gespräch wurde seitens des Landkreises ausdrücklich begrüßt, an dem genannten Standort eine sogenannte Grüngutvergärungsanlage zu etablieren. 

Seitens der Stadt Vöhringen wurde grundsätzlich ebenfalls positives Interesse signalisiert, natürlich vorbehaltlich der Entscheidung des Stadtrats. 

Seitens der Stadt Weißenhorn wurde das Vorhaben dem Grunde nach ebenfalls begrüßt, wenngleich die Stadt Weißenhorn von diesem Standort letztlich den Hauptanteil der Erschließungslast sowie möglicher Emissionen trägt, da das Gebiet am Rande der Weißenhorner Gemarkung liegt.

Soweit bekannt ist, bemüht sich auch die Stadt Ulm bzw. der Alb-Donau-Kreis, die gegenständliche Anlage auf dem Gebiet der Stadt Ulm zu etablieren. Dort sind jedoch noch verschiedene Grundstücksverhandlungen zu führen, weshalb grundsätzlich das Gebiet westlich des Müllheizkraftwerkes deutlich schneller erschlossen werden könnte. Hintergrund ist vor allem, dass die benötigten Flächen relativ zeitnah gesichert werden könnten.






  1. Organisation bzw. Betrieb der Grüngutvergärungsanlage

Betrieben werden soll die Anlage durch einen Zweckverband bestehend aus den interessierten Gebietskörperschaften, in etwa vergleichbar mit dem „Zweckverband Klärschlammverwertung Steinhäule“.


  1. Bewertung seitens der Stadtverwaltung

Die Stadtverwaltung spricht sich positiv für das geplante Projekt aus.

Die Biomüllvergärung, die in der Vergangenheit insbesondere wegen der damit einhergehenden Geruchsbelästigung unerwünscht war, trägt maßgeblich zum Erreichen der Klimaschutzziele bei.

Derzeit wird der Biomüll in verschiedene weitgelegene Anlagen verbracht. Zum Teil sind Landkreise gezwungen, mangels Alternativen den Müll mehrere hundert Kilometer weit zu fahren, um ihn einer Behandlung zuzuführen, was ökologisch nicht sinnvoll ist.

Neuere Verfahren zeigen jedoch, dass durch die Biomüllvergärung weder nennenswerte Geruchsbelästigungen durch die Anlage selbst hervorgerufen werden, noch während des Transports große Geruchsbelästigungen entstehen.

Vielmehr zeigen moderne Anlagen – wie beispielsweise diejenige der AVA (Abfallverwertung Augsburg) KU, dass mit der Verwertung nicht nur anfallender Bioabfall entsorgt, sondern dadurch auch Biogas gewonnen werden kann. Zur Information ist ein Auszug aus der Homepage der AVA betreffend die Biogasproduktion mittels der Bioabfallvergärungsanlage als – Anlage 2 – beigefügt. Es ist beabsichtigt, evtl. zusammen mit dem Stadtrat Weißenhorn einen Besichtigungstermin für interessierte Stadträtinnen und Stadträte anzubieten.

Aus ökologischer Sicht ist die Anlage daher sehr wünschenswert.

Die Stadt Weißenhorn hat in dem ersten Gespräch die Anlage ebenfalls - vorbehaltlich der Stadtratsentscheidung – positiv bewertet, damit aber auch den Wunsch verbunden, dass im Bereich westlich des Müllheizkraftwerkes nach Realisierung der Biomüllvergärungsanlage ein interkommunales Gewerbegebiet etabliert wird, über dessen nähere Ausgestaltung im Folgenden noch zu verhandeln und beraten sein wird.

Letztlich wird bei den Verhandlungen maßgeblich sein, inwieweit die Stadt Weißenhorn an den Gewerbesteuereinnahmen des dort etablierten Gewerbegebietes beteiligt werden wird, da insbesondere Erschließungslast und Emissionen im Wesentlichen das bewohnte Gebiet der Stadt Weißenhorn betreffen. 

Dies soll jedoch zu einem späteren Zeitpunkt näher beleuchtet werden.

Zunächst gilt es, das grundsätzliche Einverständnis der Stadt Vöhringen mit der Etablierung dieses Betriebs zu diskutieren.

Empfehlung

  1. Der Stadtrat stimmt der Ausweisung eines interkommunalen Gewerbegebietes zusammen mit der Stadt Weißenhorn im Bereich westlich des Müllheizkraftwerkes auf Vöhringer Gemarkung dem Grunde nach zu. 

  2. Zur Ermöglichung des Baus und Betriebs einer Biomüllvergärungsanlage für einen öffentlich-rechtlichen Zweckverband wird die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes dem Grunde nach befürwortet. 

  3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Verhandlungen mit der Stadt Weißenhorn, dem Landkreis Neu-Ulm und den weiteren beteiligten öffentlichen Gebietskörperschaften zu führen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher führt aus, dass bereits ein erstes Gespräch mit der Landrätin und dem Bürgermeister der Stadt Weißenhorn stattgefunden haben. Diese sind allerdings noch nicht abschließend. Eine Biomüllvergärungsanlage sei ein guter Beitrag den für Klima- und Umweltschutz. Mögliche beteiligte Gebietskörperschaften haben eine weite Entfernung zur Versorgung. Aus diesem Grund solle hier vor Ort, entweder in Vöhringen oder in Ulm, eine Biomüllvergärungsanlage gebaut werden. Das Landratsamt und die Stadt Weißenhorn stehen dem Projekt positiv gegenüber. Im Detail gibt es noch keine Einigkeit. Möglich wäre ein Zweckverband.

Bezüglich des Interkommunalen Gewerbegebiets informiert Bürgermeister Neher, dass dieses auch von der Stadt Weißenhorn gewünscht sei. Über weitere Modalitäten müsse man sich noch unterhalten. Zunächst liege ohnehin die oberste Priorität bei der Biomüllvergärungsanlage. 

Ein Ratsmitglied erinnert an ein ähnliches Projekt im Vöhringer Norden, bei dem die Stadt Vöhringen auf die Gewerbesteuereinnahmen verzichtet hat. Bei dem oben genannten Projekt würde die Stadt Weißenhorn aber an den Gewerbesteuereinnahmen partizipieren. 

Bürgermeister Neher erläutert, dass die Verteilung der Gewerbesteuer noch nicht geklärt sei, ein öffentlich-rechtlicher Zweckverband aber ohnehin eher kostendeckend arbeitet. 

Ein weiteres Ratsmitglied sieht ein größeres Gewerbegebiet aufgrund der Versiegelung kritisch. Das Ratsmitglied fragt nach, ob das Gewerbegebiet und die Biomüllvergärungsanlage zusammenhängen.

Bürgermeister Neher verneint dies. Allerdings seien beide Projekte gewünscht.

Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich nach dem Vertrieb des Biogases als Endprodukt der Biomüllvergärungsanlage.

Bürgermeister Neher erklärt, dass dies noch nicht entschieden ist. In Augsburg geht das Endprodukt beispielsweise nicht an die Gasversorgung, sondern wird landwirtschaftlich eingesetzt. 

Das Gremiumsmitglied schlägt eine Einspeisung in das örtliche Erdgasnetz vor. 

Ein weiteres Ratsmitglied merkt an, dass der Baugrund aufgrund der Probleme mit dem Regenwasser in Weißenhorn nicht optimal ist. 

Bürgermeister Neher stimmt zu, dass dies bei der Vertragserstellung beachtet werden muss.

Die Frage aus dem Gremium, ob die Grundstücke in Privatbesitz sind, wird von Bürgermeister Neher bejaht.

Ohne weitere Wortbeiträge ergeht folgender

Beschluss 1

  1. Der Stadtrat stimmt der Ausweisung eines interkommunalen Gewerbegebietes zusammen mit der Stadt Weißenhorn im Bereich westlich des Müllheizkraftwerkes auf Vöhringer Gemarkung dem Grunde nach zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1

Beschluss 2

2. Zur Ermöglichung des Baus und Betriebs einer Biomüllvergärungsanlage für einen öffentlich-rechtlichen Zweckverband wird die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes dem Grunde nach befürwortet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1

Beschluss 3

3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Verhandlungen mit der Stadt Weißenhorn, dem Landkreis Neu-Ulm und den weiteren beteiligten öffentlichen Gebietskörperschaften zu führen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1

Datenstand vom 18.03.2025 08:12 Uhr