- Ausgangslage
Verschiedene Gebietskörperschaften, darunter der Alb-Donau-Kreis, die Landkreise Neu-Ulm, Günzburg, Unterallgäu, Heidenheim, Biberach, Sigmaringen sowie die Städte Ulm und Memmingen sind seit Längerem in Gesprächen darüber, gemeinsam eine Anlage zur Entsorgung und Verarbeitung von anfallendem Biomüll zu errichten und zu betreiben.
Bei der Standortfrage ist derzeit ein Standort im Bereich der Stadt Ulm im Gespräch. Im Bereich des Landkreises Neu-Ulm hat die Leitung des Abfallwirtschaftsbetriebes zusammen mit dem Landkreis und den beteiligten Kommunen als Standort den Bereich westlich des Müllheizkraftwerkes Weißenhorn ins Auge gefasst.
Es handelt sich hierbei um Teilbereiche beziehungsweise ganze Grundstücke der Flurnummern 2149, 2147 der Gemarkung Illerberg. Ein Ausdruck aus dem Lageplan ist als – Anlage 1 – beigefügt.
Diesbezüglich fand am 05.02.2025 im Landratsamt ein erster Austausch statt, an dem Frau Landrätin Eva Treu, Herr Bürgermeister Dr. Wolfgang Fendt, Weißenhorn, Herr Bürgermeister Michael Neher, Vöhringen, der Leiter des Abfallwirtschaftsbetriebes, Herr Thomas Moritz, sowie Frau Ida Burkhard (Leiterin Geschäftsbereich 4) vom Landratsamt teilgenommen haben.
In diesem Gespräch wurde seitens des Landkreises ausdrücklich begrüßt, an dem genannten Standort eine sogenannte Grüngutvergärungsanlage zu etablieren.
Seitens der Stadt Vöhringen wurde grundsätzlich ebenfalls positives Interesse signalisiert, natürlich vorbehaltlich der Entscheidung des Stadtrats.
Seitens der Stadt Weißenhorn wurde das Vorhaben dem Grunde nach ebenfalls begrüßt, wenngleich die Stadt Weißenhorn von diesem Standort letztlich den Hauptanteil der Erschließungslast sowie möglicher Emissionen trägt, da das Gebiet am Rande der Weißenhorner Gemarkung liegt.
Soweit bekannt ist, bemüht sich auch die Stadt Ulm bzw. der Alb-Donau-Kreis, die gegenständliche Anlage auf dem Gebiet der Stadt Ulm zu etablieren. Dort sind jedoch noch verschiedene Grundstücksverhandlungen zu führen, weshalb grundsätzlich das Gebiet westlich des Müllheizkraftwerkes deutlich schneller erschlossen werden könnte. Hintergrund ist vor allem, dass die benötigten Flächen relativ zeitnah gesichert werden könnten.
- Organisation bzw. Betrieb der Grüngutvergärungsanlage
Betrieben werden soll die Anlage durch einen Zweckverband bestehend aus den interessierten Gebietskörperschaften, in etwa vergleichbar mit dem „Zweckverband Klärschlammverwertung Steinhäule“.
- Bewertung seitens der Stadtverwaltung
Die Stadtverwaltung spricht sich positiv für das geplante Projekt aus.
Die Biomüllvergärung, die in der Vergangenheit insbesondere wegen der damit einhergehenden Geruchsbelästigung unerwünscht war, trägt maßgeblich zum Erreichen der Klimaschutzziele bei.
Derzeit wird der Biomüll in verschiedene weitgelegene Anlagen verbracht. Zum Teil sind Landkreise gezwungen, mangels Alternativen den Müll mehrere hundert Kilometer weit zu fahren, um ihn einer Behandlung zuzuführen, was ökologisch nicht sinnvoll ist.
Neuere Verfahren zeigen jedoch, dass durch die Biomüllvergärung weder nennenswerte Geruchsbelästigungen durch die Anlage selbst hervorgerufen werden, noch während des Transports große Geruchsbelästigungen entstehen.
Vielmehr zeigen moderne Anlagen – wie beispielsweise diejenige der AVA (Abfallverwertung Augsburg) KU, dass mit der Verwertung nicht nur anfallender Bioabfall entsorgt, sondern dadurch auch Biogas gewonnen werden kann. Zur Information ist ein Auszug aus der Homepage der AVA betreffend die Biogasproduktion mittels der Bioabfallvergärungsanlage als – Anlage 2 – beigefügt. Es ist beabsichtigt, evtl. zusammen mit dem Stadtrat Weißenhorn einen Besichtigungstermin für interessierte Stadträtinnen und Stadträte anzubieten.
Aus ökologischer Sicht ist die Anlage daher sehr wünschenswert.
Die Stadt Weißenhorn hat in dem ersten Gespräch die Anlage ebenfalls - vorbehaltlich der Stadtratsentscheidung – positiv bewertet, damit aber auch den Wunsch verbunden, dass im Bereich westlich des Müllheizkraftwerkes nach Realisierung der Biomüllvergärungsanlage ein interkommunales Gewerbegebiet etabliert wird, über dessen nähere Ausgestaltung im Folgenden noch zu verhandeln und beraten sein wird.
Letztlich wird bei den Verhandlungen maßgeblich sein, inwieweit die Stadt Weißenhorn an den Gewerbesteuereinnahmen des dort etablierten Gewerbegebietes beteiligt werden wird, da insbesondere Erschließungslast und Emissionen im Wesentlichen das bewohnte Gebiet der Stadt Weißenhorn betreffen.
Dies soll jedoch zu einem späteren Zeitpunkt näher beleuchtet werden.
Zunächst gilt es, das grundsätzliche Einverständnis der Stadt Vöhringen mit der Etablierung dieses Betriebs zu diskutieren.