Musikschule Dreiklang e.V. - Billigung der Jahresrechnung 2024 - Zustimmung zum Haushalt 2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 10.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 10.03.2025 ö Beschließend 2

Sachverhalt

1. Jahresrechnung 2024

Die Jahresrechnung 2024 (siehe Anlage 1) der Musikschule Dreiklang e.V. weist im Verwaltungshaushalt gegenüber dem Ansatz geringere Ausgaben in Höhe von 55.587,69.- € aus und beläuft sich somit auf 345.112,31 € (2023 291.283,45 €).

Die Kosten der Musikschule werden zu 43,27 % aus Unterrichtsentgelten und Spenden, zu 17,33 % aus Zuschüssen und zu ca. 39,41 % aus kommunaler Förderung durch die drei Mitgliedskommunen finanziert.

Der auf die Mitgliedskommunen entfallende Anteil (39,41 %) wird auf der Grundlage der Jahreswochenstunden, nicht mehr aufgrund der Fächerbelegungen der Schülerzahlen aus ihren eigenen Orten sowie anteilig der auswärtigen Schüler berechnet. 

Danach haben die Stadt Vöhringen bei 85,19 Jahreswochenstunden 28,87 % = 99.633,92 €, die Gemeinde Bellenberg bei 54,07 Jahreswochenstunden 18,32 % = 63.224,58 € und die Stadt Illertissen bei 155,86 Jahreswochenstunden 52,81 % = 182.253,81 € zu tragen. 

Pro Jahreswochenstunde errechnet sich somit ein von den Mitgliedskommunen zu leistender Betrag in Höhe von 1.081,11 €.

Hinzu kommen noch anteilige Kosten aus dem Vermögenshaushalt, in Höhe von 4.435,81 € für die Stadt Vöhringen, 2.864,82 € für die Gemeinde Bellenberg und 8.812,94 € für die Stadt Illertissen.
Die anteiligen Gesamtkosten für die Stadt Vöhringen belaufen sich im Jahr 2024 auf 99.633,92 € (2023: 92.413,11 €). 

Die Stadt Vöhringen erhält eine Rückzahlung von 3.450,84€.

Nähere Einzelheiten der Abrechnung können den beigefügten Unterlagen entnommen werden. 

Der Schulleiter, Herr Erb, steht in der Sitzung auch für weitere Erläuterungen und Rückfragen zur Verfügung.

2. Haushalt 2025

Der Verwaltungshauhalt 2025 (s. Anlage 3) sieht gegenüber dem letzten Jahr nur geringe Abweichungen vor. Hier fallen im Wesentlichen die Mehreinnahmen durch die Änderung der Belegungszahlen sowie verringerter Einnahmen bei den Instrumentenmieten auf.

Die übrigen Positionen sind nahezu unverändert.

Insgesamt entsteht eine Unterdeckung in Höhe von voraussichtlich 337.600,00 € (Verringerung gegenüber dem Ansatz 2024 = 15.700,00 €). 
Auf die Stadt Vöhringen würde ein Anteil in Höhe von 98.632,73 € (29,22 %) entfallen, auf die Gemeinde Bellenberg 63.781,22 € (18,89 %) und Illertissen 175.186,05 € (51,89 %). 

Bei den im Haushalt 2025 zugrundeliegenden 355,56 Jahreswochenstunden würde sich ein Fehlbetrag in Höhe von 949,49 €/Schüler/Jahr ergeben.

Der Vermögenshaushalt (s. Anlage 4) enthält speziell auf Vöhringen bezogene Anschaffungen in Höhe von 2.588,00 € sowie allgemeine Beschaffungen in Höhe von 16.720,60 €, die von den drei Mitgliedskommunen entsprechend ihrem Schüler- bzw. Belegungsanteil getragen werden.

Nähere Einzelheiten können dem beigefügten Haushaltsentwurf entnommen werden.

Empfehlung

1.        Die Stadt Vöhringen erteilt ihre Zustimmung zur Jahresrechnung 2024 der Musikschule Dreiklang e.V. für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2024. 

Die Jahresrechnung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Die Stadt Vöhringen erteilt ihre Zustimmung zum Haushalt 2025 der Musikschule Dreiklang e.V.

Der Haushalt ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher begrüßt Herrn Schulleiter Erb zur Sitzung, welcher im Anschluss den Sachverhalt vorstellt.

Herr Erb führt aus, dass aufgrund der Komplexität der Zuschussabrechnung über den Freistaat eine Änderung der Berechnung pro Belegung hin zu Jahreswochenstunden notwendig geworden ist.

Aufgrund dieser Umrechnung wird der von der Stadt Vöhringen sowie Stadt Illertissen zu leistende Anteil geringer ausfallen. Lediglich die Gemeinde Bellenberg wird mit einem erhöhten Betrag zu berücksichtigen sein.

Maßgeblich für die Annahmen im Haushalt sind die steigenden Schülerzahlen, demgegenüber jedoch auch die prognostizierte Tarifsteigerung.

Auf die Rückfrage aus dem Gremium nach den Gründen der schwierig nachzubesetzenden Lehrdeputate nennt Herr Erb, dass es in diesem Bereich zu wenig Lehrkräfte gebe.

Darüber hinaus erläutert Herr Erb, dass die Digitalisierung vorangetrieben und für die Kommunikation sowie Planung vor Ort die Einführung einer App vorgesehen ist.

Seitens eines Ratsmitgliedes wird nachgefragt, wie sich die Veränderung der Belegungen auf Jahreswochenstunden auswirke. Insbesondere bei nahezu gleichbleibendem städtischem Anteil wird die Zahl der Schüler aus Vöhringen erfragt.

Dies wird von Herrn Erb zur Niederschrift ergänzend nachgereicht.

Ein weiteres Ratsmitglied erkundigt sich mit Verweis auf den Jugendförderpreis nach entsprechenden Preisträgern aus den Reihen der Musikschule Dreiklang e.V.
Im Rahmen dessen tragen andere Ratsmitglieder bei, dass es dabei nicht vordergründig um Leistung, sondern charakterliche Formung gehe. Weiterhin bieten die Konzerte immer eine interessante Auswahl an Musikstücken in Form einer tollen Darbietung.

Ohne weitere Rückfragen ergeht folgender

Beschluss 1

1.        Die Stadt Vöhringen erteilt ihre Zustimmung zur Jahresrechnung 2024 der Musikschule Dreiklang e.V. für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2024. 

Die Jahresrechnung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

2.        Die Stadt Vöhringen erteilt ihre Zustimmung zum Haushalt 2025 der Musikschule Dreiklang e.V.

Der Haushalt ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Dokumente
1 - Abrechnung 2024 Musikschule Dreiklang - final (.pdf)
3+4 - 2025 Haushaltsentwurf Stand - 2024-12-01 (.pdf)
Aufteilung Vöhringen (.pdf)

Datenstand vom 26.03.2025 15:07 Uhr