- Hintergrund
Der Stromlieferungsvertrag der Stadt Vöhringen mit den Stadtwerken Dachau ist zum 31.12.2013 ausgelaufen. Für die Neuausschreibung ist den Mitgliedern vom Bayerischen Gemeindetag für den Lieferzeitraum 2014 – 2016 die Teilnahme an einer sogenannten Bündelausschreibung angeboten worden.
Der Gemeindetag hat den Dienstleister für die Bündelausschreibungen nach Empfehlung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands in einem transparenten und diskriminierungsfreien Vergabeverfahren mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger ermittelt.
Die maßgeblichen Auswahlkriterien waren das optimale Ausschreibungsverfahren für die bayerischen Kommunen und die Preisgestaltung. Das Vergabegremium hatte sich seinerzeit einstimmig für die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH entschieden
An diesen Bündelausschreibungen hat sich die Stadt Vöhringen seit dem Jahr 2014 ebenfalls beteiligt und dafür einen Dienstleistungsvertrag abgeschlossen.
- Mangelnde Angebote im Jahr 2022
In der im Jahr 2022 durchgeführten Bündelungsausschreibung für die Jahre 2023 bis 2025 ist für den Energiebedarf von 2/5 der teilnehmenden Kommunen kein Angebot abgegeben worden. Auch die Stadt Vöhringen war hiervon betroffen.
Die Stadt war daher angehalten, sich für das Jahr 2023 eigenständig um einen Liefervertrag zu bemühen.
Aufgrund des einjährigen Vertragsabschlusses ist seitens der Kubus GmbH ein Ausschreibungskonzept mit dem Bayerischen Gemeindetag abgestimmt worden. Hiervon sind die Interessenten und Teilnehmer für eine weitere Strombündelausschreibung der Jahre 2024 bis 2026 informiert worden. Der Stadtrat hat einer Teilnahme in seiner Sitzung am 24.11.2022 zugestimmt.
- Ausschreibung des Dienstleisters zur Energiebeschaffung
Mit Rundschreiben des Bayerischen Gemeindetages vom 18.04.2024 wurde mitgeteilt, der Gemeindetag habe sich dazu entschieden, die Kooperation zur Durchführung von Bündelausschreibungen im Strom -und Gasbereich nach über 10 Jahren Laufzeit und guter Zusammenarbeit mit der Kubus GmbH neu auszuschreiben.
Seitens der Kommunen war nichts zu veranlassen, insbesondere brauchte der Dienstleistungsvertrag mit der Kubus GmbH nicht gekündigt zu werden. Die Beschaffung von Strom soll bereits für den Lieferzeitraum 2026 bis 2028 sichergestellt sein.
Weiterhin ist den Städten und Gemeinden mit Rundschreiben des Bayerischen Gemeindetages vom 09.01.2025 mitgeteilt worden, dass die Wahl des Dienstleisters Ende Dezember 2024 getroffen werden konnte.
Nach einem intensiven Wettbewerb hat sich die Kommunal GmbH nach den Wertungskriterien für den besten Bewerber entschieden. Den Gemeinden soll damit ein modernes und innovatives Dienstleistungsangebot für zukünftige Energiebeschaffungen ermöglicht werden.
Den Zuschlag hat die enPORTAL GmbH erhalten. Für die Teilnahme an der nächsten Bündelausschreibungsrunde ist der Abschluss eines Dienstleistungsvertrages mit der enPORTAL GmbH erforderlich.
- Begründung zu den Beschlussvorschlägen
Zu Beschlussvorschlag 1.
Die Teilnahme an einer Bündelausschreibung bietet für die Gemeinde u.a. folgende Vorteile:
Durch die Bündelung der Stromnachfrage von mehreren Gemeinden (Teilnehmern) können erfahrungsgemäß günstigere Konditionen als bei Einzelausschreibungen erzielt werden. Neben den Aufwänden für eine eigenständige Datenaufbereitung reduziert sich der Verwaltungs- und Kostenaufwand im Vergleich zu einer Einzelbeschaffung, indem die Bündelausschreibung durch einen professionellen Dienstleister vorbereitet und durchgeführt wird.
Die enPORTAL GmbH hat nach einem EU-weiten Wettbewerbsverfahren der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH den Zuschlag erhalten, als Kooperationspartner der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH für die Vorbereitung und Durchführung der zukünftigen Bündelausschreibungen zur Energiebeschaffung im Auftrag der Gemeinde tätig zu sein. Die Vorbereitung, die Durchführung und die Administration des Vergabeverfahrens sowie die Datenbeschaffung und Datenpflege erfolgen über das web-basierte Beschaffungsportal enPORTAL connect.
Grundlage für die Leistungen der enPORTAL GmbH ist der Abschluss des vorgelegten Dienstleistungsvertrages. Einzelheiten zur Dienstleistung der enPORTAL GmbH sind auf der Landingpage abrufbar.
Die Vergütung für die Dienstleistungen im Bereich der elektrischen Energie setzt sich aus einem Grundpreis von 475,- Euro netto und einer gesonderten Vergütung pro Abnahmestelle zusammen (15,- Euro netto pro SLP-Abnahmestellen bzw. einer nach Verbrauch definierten Abnahmestelle der Straßenbeleuchtung; 175,- Euro netto pro RLM-Abnahmestelle).
Die Gesamtvergütung für die Teilnahme an der Bündelausschreibung beläuft sich auf der Basis der bekannten Abnahmestellen auf ca. 3.000 Euro netto.
Für den Fall, dass kein Stromliefervertrag in Folge einer Bündelausschreibung oder einer
nachgelagerten Ausschreibung zustande kommt, reduziert sich die Vergütung (siehe Anlage des Dienstleistungsvertrages, Honorarblatt).
Zu Beschlussvorschlag 2.
Die Teilnahme an einer Bündelausschreibung erfordert einen koordinierten Verfahrensablauf und kurzfristige Entscheidungen u.a. über die Zuschlagsentscheidung. Deshalb wird die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH bevollmächtigt, die wesentlichen verfahrensleitenden Entscheidungen zu treffen. Über das webbasierte Portal der enPORTAL GmbH, enPORTAL connect werden alle Teilnehmer fortlaufend über die Entwicklungen bei der Bündelausschreibung informiert.
WICHTIGER HINWEIS:
Die Vollmacht erstreckt sich nur auf diese Bündelausschreibungsrunde und ist auf den in der Vollmachtsurkunde festgelegten Umfang beschränkt. Es darf nur das preisgünstigste Angebot bezuschlagt werden.
Der Gemeinderat hat über die Beteiligung an jeder weiteren Bündelausschreibung sowie über die Erteilung einer Vollmacht an die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH erneut zu entscheiden. Nur bei einer Beteiligung an einer neuen Bündelausschreibung fällt ein weiteres Dienstleistungsentgelt an. Spätere Dienstleistungsentgelte können nur im Rahmen der Preisgleitklausel aufgrund § 4 Abs. 3 des Dienstleistungsvertrages erhöht werden.
Zu Beschlussvorschlag 3.
Für die Vorbereitung der Beschaffungsmaßnahme ist die Entscheidung zu treffen, ob, in welchen Fällen und in welcher Qualität Ökostrom beschafft werden soll.
WICHTIGER HINWEIS:
Zusammen mit der Vorlage des Vergabekonzepts wird die enPORTAL GmbH aktuelle Preisindikationen vorlegen. Innerhalb der 2 Wochen-Frist (siehe dazu 4.) sind anderweitige Entscheidungen in Bezug auf die Qualität der zu beschaffenden elektrischen Energie möglich.
Zu Beschlussvorschlag 4.
Die enPORTAL GmbH erarbeitet auf der Basis der konkreten Marktgegebenheiten ein konkretes Vergabekonzept und stimmt dieses mit der Bayerische Gemeindetag Kommunal-GmbH unter Einbindung des Bayerischen Gemeindetags ab. Das Vergabekonzept soll eine möglichst sichere und preisgünstige Energiebeschaffung gewährleisten. Soweit das Konzept die Interessen der Gemeinde in Bezug auf die möglichst sichere und preisgünstige Energiebeschaffung plausibel gewährleistet, soll diesem zugestimmt bzw. kein Widerspruch erhoben werden.
WICHTIGER HINWEIS:
Soweit nicht innerhalb von 2 Wochen widersprochen wird, gilt die Zustimmung zur Umsetzung des Vergabekonzeptes als erteilt.
Zu Beschlussvorschlag 5.
Durch die Anweisung, dass die Bayerische Kommunal-GmbH eine dahingehende Zuschlagsentscheidung zu treffen hat, wonach dem preisgünstigsten Angebot nach der von der Gemeinde genehmigten Vergabekonzeption der Zuschlag zu erteilen ist, verbleibt der Gemeinde der für eine Bündelausschreibung derzeit bestehende höchstmögliche Einfluss auf die Zuschlagsentscheidung. Insoweit wird die Bevollmächtigung der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH als verfahrensleitende Stelle tätig zu sein, inhaltlich beschränkt. Eine gesonderte Zuschlagsentscheidung der Gemeinde auf Empfehlung der enPORTAL GmbH oder der Bayerische Kommunal-GmbH lässt sich bei einer losweisen Nachfragebündelung mit engen Zeitvorgaben und bei Beteiligung einer Vielzahl von Gemeinden derzeit weder zeitlich noch organisatorisch realisieren.
Mit Zuschlagserteilung wird der Stromliefervertrag geschlossen. Der Unterzeichnung bedarf
es zu dessen Rechtswirksamkeit nicht (vgl. Art. 38 Abs. 2 Satz 4 BayGO).
Zu Beschlussvorschlag 6.
Die ersten Ausschreibungsverfahren sollen im Mai 2025 beginnen. Um daran teilnehmen zu können, ist mit der Datenerfassung umgehend zu beginnen. Hierbei unterstützt die enPORTAL GmbH die Verwaltung bei der Datenbeschaffung und wird parallel hierzu mit dem Abruf der Energiedaten (Abnahmestellen, Zuordnung, Verbräuche etc.) bei dem aktuellen Lieferanten elektrischer Energie und dem Stromnetzbetreiber beginnen. Hierzu muss die enPORTAL GmbH eine entsprechende Vollmacht (siehe Anlage) erhalten.