Daten angezeigt aus Sitzung:
Stadtratssitzung, 27.03.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Plangebiet liegt am nördlichen Stadtrand, im Anschluss an die Wohnbebauung der “Reiherstraße” und östlich der Illerzeller Straße”. Auf der anderen Seite dieser Straße befindet sich der Lkw-Parkplatz der WielandWerke AG. Im Norden des Geltungsbereiches geht das Gebiet in die freie Landschaft über. Hier schließen Ackerflächen an.
Für den gesamten Bereich zwischen „Falkenstraße” und „Illerzeller Straße” liegt ein städtebauliches Gesamtkonzept vor. Wie im östlichen Abschnitt des Gesamtkonzeptes (Bebauungsplan „Wohngebiet Kranichstraße Ost“) entsteht auch im Bereich des gegenständlichen Bebauungsplanes „Wohngebiet Kranichstraße West“ durch die Ausbildung der „Kranichstraße“ als Hauptachse eine natürliche Gebietsunterteilung hinsichtlich der städtebaulichen Dichte. Zentrales Entwurfselement ist dabei die Bildung einer ausgeprägten Stadtkante durch die kräftigen, dreigeschossigen Häuser nördlich der „Kranichstraße“. Nach Süden hin nimmt die bauliche Dichte und Geschossigkeit ab. Südlich der „Kranichstraße“ sind Ketten- bzw. kompaktere Mehrfamilienhäuser vorgesehen, durch welche der Straßenraum der Hauptachse gefasst wird. Alle diese Bauformen lassen eine flächen- und damit kostensparende Bebauung zu. Die Einzelhäuser im Süden schaffen den Anschluss an die angrenzende Bestandsbebauung entlang der „Reiherstraße“.
Am 05.07.2021 hat die Stadt Vöhringen die Aufstellung des Bebauungsplanes mit Grünordnung „Wohngebiet Kranichstraße West“ beschlossen und den Vorentwurf für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB gebilligt.
Ferner hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 25.01.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung "Wohngebiet Kranichstraße West", bestehend aus Planzeichnung, Satzung, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 25.01.2024, gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Herr Wandinger vom Büro LARS consult hat Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen sowie den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 27.03.2025 erarbeitet. Maßgeblich folgende Änderungen werden vorgeschlagen (Die geänderten Passagen sind in den Entwurfsunterlagen gelb gekennzeichnet):
- die Festsetzung zum Grundwasserschutz zu aktualisieren (Text).
- die Breite der von Bebauung freizuhaltende Fläche sowie des hinweislich dargestellten Schutzstreifen auf 3m zu reduzieren und im Bereich der Grundstücke GS4-9 die Baugrenze entsprechend auszuweiten (Plan).
- die Festsetzung der von Bebauung freizuhaltenden Fläche zu ergänzen (Text).
- die Bauvorschrift zu Einfriedungen zu ergänzen (Text).
- die geplante Ortsrandeingrünung im Westen um 0,5m zurückzunehmen (Plan).
- die geplante Stichstraße in ihrer Breite zu reduzieren und die freiwerdende Fläche den Wohnbaugrundstücken GS10 und 11 zuzuschlagen (Plan).
- in der Präambel sowie in der Begründung auf die Überlappung des Geltungsbereiches mit dem Bebauungsplan „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ hinzuweisen (Text).
- die öffentliche Grünfläche mit Zweckbestimmung Verkehrsgrün nördlich des Grundstückes Fl.Nr. 449/1 um 3,0 m zu reduzieren (Plan).
- Die Festsetzung zum Immissionsschutz anzupassen (Text).
- die Ergebnisse der lufthygienischen Untersuchung (em plan, Stand 12/2024) in der Begründung zu ergänzen (Text).
Aufgrund der vorgeschlagenen Änderungen wird empfohlen, den angepassten Entwurf gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut auszulegen.
Anlagen
Anlage 1: Abwägungs- und Beschlussvorschläge, einschließlich der Anhänge:
- Lufthygienische Untersuchung em plan, Stand 12/2024
- AA Am Wallensteg, Vöhringen, GeoBüro Ulm GmbH, 21.02.2025
- Stellungnahme WWA vom 18.08.2020
- E-Mail Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm vom 19.09.2024
- Plan IB Wassermüller
Bebauungsplan „Wohngebiet Kranichstraße West“, Entwurf in der Fassung vom 27.03.2025 mit folgenden Bestandteilen
Anlage 2: Planzeichnung
Anlage 3: Textteil/Satzung
Anlage 4: Umweltbericht
Empfehlung
1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der förmlichen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der förmlichen Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung "Wohngebiet Kranichstraße West", in der Fassung vom 25.01.2024 gemäß Anlage 1 zur Kenntnis.
Er macht sich die in der Anlage 1 aufgeführten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen zu eigen.
2. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt, nach beschlussmäßiger Behandlung der Abwägungsergebnisse aus der förmlichen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB, den Entwurf zum Bebauungsplan mit Grünordnung "Wohngebiet Kranichstraße West", bestehend aus Planzeichnung, Satzung, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 27.03.2025.
3. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beauftragt die Stadtverwaltung, den Entwurf zum Bebauungsplan mit Grünordnung "Wohngebiet Kranichstraße West", bestehend aus Planzeichnung, Satzung, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 27.03.2025, erneut auszulegen und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen. Dabei wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können und die Dauer der Auslegung sowie die Frist zur Stellungnahme auf zwei Wochen verkürzt wird.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Neher begrüßt Herrn Wandinger und verweist auf den klaren Empfehlungsbeschluss.
Herr Wandinger stellt kurz den aktuellen Planungsstand vor. Bezüglich der Auslegung wurden einige Stellungnahmen mit Anregungen von Behörden, sowie 4 Stellungnahmen von Bürgern abgegeben. Die Anregungen der Behörden wurden mittlerweile alle umgesetzt. Ein Bürger hat angeregt, eher Einfamilienhäuser, statt Kettenhäusern vorzusehen. Herr Wandinger würde davon abraten und an der Kettenhausbebauung festhalten. Er informiert in diesem Zuge, dass die Stichstraße allerdings von 9 Meter auf 7 Meter reduziert wird. Zwei weitere Bürger haben sich mehr bauliche Freiheit gewünscht. Hiervon rät Herr Wandinger ebenfalls ab. Ein weiterer Bürger hat den Wunsch geäußert, das herausgenommene Grundstück wieder aufzunehmen. Falls dies nicht möglich sei, soll berücksichtigt werden, dass der bestehende landwirtschaftliche Betrieb in seiner Ausübung nicht eingeschränkt wird. Dies wird laut Herr Wandinger nicht der Fall sein. Der Plan soll wegen einiger Änderungen erneut für 2 Wochen ausgelegt werden, wobei nur Stellungnahmen zu aktuellen Änderungen abgegeben werden können.
Ein Ratsmitglied erkundigt sich danach, welche Auswirkungen eine Nichtbebauung auf den Straßenbau hätte.
Bürgermeister Neher erklärt, dass die Planungshoheit bei der Kommune liegt. Die Stadt kann niemanden zum Bau zwingen. Bezüglich der Straße gibt es ein Umlegungsverfahren. Hier kann gerichtlich dagegen vorgegangen werden. Letztlich kann die Stadt betroffene Straßenstücke wieder erlangen.
Ohne weitere Rückmeldungen ergeht folgender
Beschluss
1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der förmlichen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der förmlichen Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung "Wohngebiet Kranichstraße West", in der Fassung vom 25.01.2024 gemäß Anlage 1 zur Kenntnis.
Er macht sich die in der Anlage 1 aufgeführten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen zu eigen.
2. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt, nach beschlussmäßiger Behandlung der Abwägungsergebnisse aus der förmlichen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB, den Entwurf zum Bebauungsplan mit Grünordnung "Wohngebiet Kranichstraße West", bestehend aus Planzeichnung, Satzung, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 27.03.2025.
3. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beauftragt die Stadtverwaltung, den Entwurf zum Bebauungsplan mit Grünordnung "Wohngebiet Kranichstraße West", bestehend aus Planzeichnung, Satzung, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 27.03.2025, erneut auszulegen und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen. Dabei wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können und die Dauer der Auslegung sowie die Frist zur Stellungnahme auf zwei Wochen verkürzt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.04.2025 13:56 Uhr