Familienstützpunkt Vöhringen;
Fortführung der Kooperationsvereinbarung mit dem Landkreis Neu-Ulm
Daten angezeigt aus Sitzung:
Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 07.04.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Am 12.03.2018 hat sich der Haupt- und Umweltausschuss für die Errichtung eines Familienstützpunktes in Vöhringen ausgesprochen. Aufgrund einer Kooperationsvereinbarung mit dem Landkreis Neu-Ulm wurde dieser am 01.09.2018 in Betrieb genommen.
Familienstützpunkte sind sozialräumliche Anlauf- und Kontaktstellen, die bedarfsgerechte und niederschwellige Familienbildungsangebote, ggf. in Kooperation mit anderen Diensten und Einrichtungen vorhalten und initiieren. Familienstützpunkte bieten allgemeine Beratung und Unterstützung von Familien auf der Basis eines präventiven, familienorientierten und ganzheitlichen Ansatzes an und stärken sie nach Bedarf in der Erziehung.
Aufgrund einer Änderung der geltenden Richtlinie zur Förderung der strukturellen Weiterentwicklung kommunaler Familienbildung und Familienstützpunkte seitens des Freistaats Bayern endete die derzeit geltende Richtlinie zum 31.12.2024 und soll durch die neue Richtlinie rückwirkend zum 01.01.2025 ersetzt werden.
Im Hinblick auf das formale Zuwendungsverfahren sollen die Kommunen künftig so weit als möglich entlastet und das Zuwendungsverfahren vereinfacht werden.
Die kreisangehörigen Kommunen erhalten auf Grundlage der Zuschussrichtlinien ab 01.01.2025 einen Beitrag zu den Personalkosten in Höhe von 9,00 € pro unter 18-jährigem. Die Co-Finanzierung der kreisangehörigen Kommunen sieht eine Beteiligung an den Personalkosten in Höhe von 6,00 € vor. Der Förderhöchstbetrag liegt künftig bei 26.000,- € pro FSP.
In der vorangegangenen Kooperationsvereinbarung wurden den Kommunen bisher 2.000,- € jährlich für Angebote und Maßnahmen im Rahmen der Familienbildung bereitgestellt.
Zudem förderte der Landkreis Neu-Ulm die Personalkosten mit je 7 € pro unter 18-jährigem Einwohner. Der Förderhöchstbetrag lag bei 20.000 € pro FSP. Die Kommune musste sich an den Personalkosten mit dem gleichen Betrag wie der Landkreis Neu-Ulm beteiligen.
Die Stadtverwaltung hält die Weiterführung des Familienstützpunktes in Vöhringen in Ergänzung zu den bereits bestehenden Bildungs- und Beratungsangeboten für Familien zur Stärkung der Erziehungskompetenzen für empfehlenswert und hilfreich.
Empfehlung
Der Kooperationsvereinbarung mit dem Landkreis Neu-Ulm und der damit verbundenen Fortführung des Familienstützpunktes Vöhringen – Bellenberg wird zugestimmt.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Neher übergibt das Wort an Frau Ertle.
Frau Ertle führt aus, dass das Landratsamt Neu-Ulm auf die Stadt Vöhringen zugekommen ist. Die Richtlinien des Freistaats Bayern bezüglich der Abrechnung haben sich vereinfacht. Die Änderungen erläutert Frau Ertle anhand der Sitzungsvorlage. Für die Stadt Vöhringen ändern sich die Kosten nicht. Es wurde lediglich ein neues Abrechnungssystem eingeführt, weshalb eine neue Richtlinie beschlossen werden muss.
Ohne Rückfragen ergeht folgender
Beschluss
Der Kooperationsvereinbarung mit dem Landkreis Neu-Ulm und der damit verbundenen Fortführung des Familienstützpunktes Vöhringen – Bellenberg wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.04.2025 15:24 Uhr