Mitglied des Stadtrates Herr Bernhard Thalhofer-Weber - Niederlegung des Stadtratsmandates
Daten angezeigt aus Sitzung:
Stadtratssitzung, 28.04.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Herr Bernhard Thalhofer-Weber hat Herrn Ersten Bürgermeister Neher mit Nachricht vom 14. April 2025 mitgeteilt, sein Stadtratsmandat aus persönlichen Gründen nicht mehr ausüben zu können und beantragt die Entlassung aus dem Ehrenamt zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Aufgrund der 2012 erfolgten Änderung von Art. 48 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) bedarf es dafür keiner Angabe von Gründen mehr, insbesondere muss der Stadtrat nicht mehr darüber entscheiden, ob ein wichtiger Grund für die Amtsniederlegung vorliegt.
Die Niederlegung eines gemeindlichen Ehrenamtes stellt rechtlich einen Antrag auf Entlassung aus dem Amt dar, über den der Stadtrat aus Gründen der Rechtssicherheit und –klarheit zu entscheiden hat (vgl. Art. 48 und 21 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz – GLKrWG i.v.m. Art. 19 und 31 der Bayerischen Gemeindeordnung – GO).
Die Stadtverwaltung schlägt vor, Herrn Bernhard Thalhofer-Weber zum 28. April 2025 aus dem Ehrenamt des Stadtrates zu entlassen. Diese Vorgehensweise ist mit Herrn Thalhofer-Weber abgestimmt.
Infolgedessen kann der Listennachfolger in der heutigen Sitzung nachrücken und vereidigt werden.
Es wird empfohlen, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.
Empfehlung
Der Stadtrat stellt die Niederlegung des Stadtratsmandates mit Wirkung zum 28.04.2025 und somit der Entlassung von Herrn Bernhard Thalhofer-Weber aus dem Ehrenamt fest (vgl. Art. 48 und 21 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz – GLKrWG i.v.m. Art. 19 und 31 der Bayerischen Gemeindeordnung – GO).
Datenstand vom 28.04.2025 09:52 Uhr