Kindergarten- und Schulwesen; Neukalkulation der Gebühren


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 28.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 10.03.2025 ö Vorberatung 5
Stadtrat Stadtratssitzung 28.04.2025 ö Beschließend 9

Sachverhalt

Die Beitragssätze in den örtlichen Kinderbetreuungseinrichtungen wurden letztmalig zum September 2022 erhöht. Die aktuellen monatlichen Elternbeiträge betragen seither 
1. Für die Betreuung in den Kindertagesstätten (ab 2 ½ Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Beitrag
für 12 Monate/Jahr
Beitragszuschuss
(für Kinder ab 3)
Monatlicher Beitrag
(für Kinder ab 3)
Mindestbuchungszeit 4 Std.
100,00 €
100,00 €
0,00 €
4 Stunden bis 5 Stunden
110,00 €
100,00 €
10,00 €
5 Stunden bis 6 Stunden
120,00 €
100,00 €
20,00 €
6 Stunden bis 7 Stunden
130,00 €
100,00 €
30,00 €
7 Stunden bis 8 Stunden
140,00 €
100,00 €
40,00 €
8 Stunden bis 9 Stunden
150,00 €
100,00 €
50,00 €
9 Stunden bis 10 Stunden
160,00 €
100,00 €
60,00 €

2. Für die Betreuung in den Kinderkrippen (0 bis 3 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Monatlicher Beitrag:

für 12 Monate im Jahr
Mindestbuchungszeit 4 Stunden      
150,00 €  (119,00 €)
4 Stunden bis 5 Stunden                  
160,00 €  (124,00 €)
5 Stunden bis 6 Stunden                  
170,00 €  (129,00 €)
6 Stunden bis 7 Stunden                  
180,00 €  (134,00 €)
7 Stunden bis 8 Stunden                  
190,00 €  (139,00 €)
8 Stunden bis 9 Stunden                  
200,00 €  (144,00 €)
9 Stunden bis 10 Stunden                
210,00 €  (149,00 €)

3. Für die Betreuung in dem Schülerhort (6 bis 14 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Monatlicher Beitrag:

für 12 Monate im Jahr
Mindestbuchungszeit 4 Stunden           
90,00 €  (74,00 €)
über 4 Stunden bis 5 Stunden        
100,00 €  (76,00 €)
über 5 Stunden bis 6 Stunden        
110,00 €  (78,00 €)
über 6 Stunden bis 7 Stunden        
120,00 €  (80,00 €)
über 7 Stunden bis 8 Stunden        
130,00 €  (82,00 €)

4. Für die Betreuung in den Mittagsbetreuungen (6 bis 14 Jahre)
Nutzungs-/
Buchungszeit:


bis 14:00 Uhr:

für 11 Monate/Jahr
bis 15:30 Uhr:

für 11 Monate/Jahr
bis 16:00 Uhr:

für 11 Monate/Jahr
bis 17:00 Uhr:

für 11 Monate/Jahr
1 Tag          
10,00 €  (8,00 €)
15,00 €  (9,00 €)
17,00 €  (10,00 €)
20,00 €  (10,00 €)
2 Tage        
20,00 €  (16,00 €)
25,00 €  (18,00 €)
27,00 €  (20,00 €)
30,00 €  (20,00 €)
3 Tage        
30,00 €  (24,00 €)
35,00 €  (27,00 €)
37,00 €  (30,00 €)
40,00 €  (30,00 €)
4 Tage        
40,00 €  (32,00 €)
45,00 €  (36,00 €)
47,00 €  (40,00 €)
50,00 €  (40,00 €)
5 Tage        
50,00 €  (40,00 €)
55,00 €  (45,00 €)
57,00 €  (50,00 €)
60,00 €  (50,00 €)

Der Staffelschritt zur jeweils erhöhten Buchungszeit beträgt derzeit in Vöhringen in allen Einrichtungen 10 €. 
Buchungszeiten von bis zu 4 Stunden sind im Kindergarten für Kinder über 3 Jahren bisher aufgrund des Elternbeitragszuschusses durch den Freistaat (100,- €) gebührenfrei. 
Bei einer Buchungszeit von 5 Stunden im Kindergarten bezahlen die Eltern für ein Kind über 3 Jahren 10 € pro Monat. Das entspricht einem Betreuungsentgelt von 0,10 € pro Stunde. Für eine Betreuung von 9 Stunden fallen derzeit 50,- € an. Dies entspricht einem Betreuungsentgelt 0,28 € pro Stunde. 
Durch das Bayerischen Krippengeld (100,- €, einkommensabhängig) und das Bayerische Familiengeld (250,- €, einkommensunabhängig) reduzieren sich für einen Großteil der Eltern auch die Kosten der Krippenbetreuung. 
Unter Berücksichtigung der aktuell zu betrachtenden Betriebskosten und dem qualitativen Personaleinsatz verbleibt ein nicht unerhebliches Defizit der Kinderbetreuungseinrichtungen, welches letztlich durch die Kommunen getragen wird.
Für Familien mit mehreren Kindern gibt es eine Entlastung: Geschwisterkinder, die gleichzeitig die Einrichtung besuchen erhalten eine Ermäßigung in Höhe von 75% des nutzungszeitbezogenen Beitrags (dabei wird das jüngste Kind in der Einrichtung immer zu 100 % veranlagt).
Besuchen mehr als zwei Kinder einer Familie gleichzeitig die Einrichtung, besteht ab dem dritten Kind Beitragsfreiheit. Diese Regelung gilt auch, wenn Kinder einer Familie verschiedene Einrichtungen im Stadtgebiet besuchen.
Aufgrund der Datenvollständigkeit bezieht sich die Kalkulation des derzeitigen Kostendeckungsgrades ausschließlich auf die Einrichtungen in städtischer Trägerschaft. 
Die freien Träger sind angehalten, sich den Gebührenerhöhungen der Stadt Vöhringen anzuschließen. Demnach wird sich eine Erhöhung der Beiträge künftig positiv auf den Defizitkostenausgleich der freien Träger auswirken. Eine entsprechende Stellungnahme wird nach der Vorberatung angefordert und vor Beschlussfassung im Stadtrat vorgelegt.  
Die Kostenverteilung in Einrichtungen städtischer Trägerschaft stellte sich in den Jahren 2022-2024 wie folgt dar:

Der Anteil der Eltern lag demnach bei 5,47 % (539.581,50 €). Die Stadt Vöhringen übernahm 52,98 % (5.225.735,62 €) der Betreuungskosten, der Freistaat Bayern 37,36 % (3.685.211,42 €). 4,18 % (412.470,42 €) wurden durch sonstige Einnahmen (Spenden, Erstattungen der Sozialversicherung, Kostenübernahmen durch den Bezirk, sonstige Zuschüsse) gedeckt. 
Um den Ausgleich des Betriebskostendefizits in noch gewissem vertretbarem Umfang im Rahmen zu halten, schlägt die Stadtverwaltung vor, zum September 2025 die Beitragssätze für alle Vöhringer Einrichtungen anzupassen. Ziel soll sein, einen vorher festgelegten Deckungsgrad durch Elternbeiträge zu finanzieren. 
Hierzu wurden drei Varianten (Deckungsgrade 8 %; 12 % und 16 %) errechnet. Alle Beiträge verstehen sich ohne Abzug des Beitragszuschusses von 100,- €, welche wiederum in den betroffenen Einrichtungen ausgewiesen werden. Die Beiträge in Klammern zeigen den bisherigen Beitrag. 
Künftig soll zudem für jede Änderung der Buchungszeiten eine Gebühr in Höhe von 10,- € erhoben werden. Die erstmalige Festlegung der Buchungszeiten zu Beginn eines jeden Kindergartenjahres bleibt weiterhin gebührenfrei. 
Variante 1 – 8 % Deckungsgrad:
1. Für die Betreuung in den Kindertagesstätten (ab 2 ½ Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Beitrag
für 12 Monate/Jahr
Beitragszuschuss
(für Kinder ab 3)
Monatlicher Beitrag
(für Kinder ab 3)
Mindestbuchungszeit 4 Std.
146,00 € (100,00 €)
100,00 €
46,00 €
4 Stunden bis 5 Stunden
161,00 € (110,00 €)
100,00 €
61,00 €
5 Stunden bis 6 Stunden
176,00 € (120,00 €)
100,00 €
76,00 €
6 Stunden bis 7 Stunden
190,00 € (130,00 €)
100,00 €
90,00 €
7 Stunden bis 8 Stunden
205,00 € (140,00 €)
100,00 €
105,00 €
8 Stunden bis 9 Stunden
219,00 € (150,00 €)
100,00 €
119,00 €
9 Stunden bis 10 Stunden
234,00 € (160,00 €)
100,00 €
134,00 €

2. Für die Betreuung in den Kinderkrippen (0 bis 3 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Monatlicher Beitrag:

für 12 Monate im Jahr
Mindestbuchungszeit 4 Stunden      
219,00 €  (150,00 €)
4 Stunden bis 5 Stunden                  
234,00 €  (160,00 €)
5 Stunden bis 6 Stunden                  
249,00 €  (170,00 €)
6 Stunden bis 7 Stunden                  
263,00 €  (180,00 €)
7 Stunden bis 8 Stunden                  
278,00 €  (190,00 €)
8 Stunden bis 9 Stunden                  
293,00 €  (200,00 €)
9 Stunden bis 10 Stunden                
307,00 €  (210,00 €)

3. Für die Betreuung in dem Schülerhort (6 bis 14 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Monatlicher Beitrag:

für 12 Monate im Jahr
Mindestbuchungszeit 4 Stunden           
132,00 €  (90,00 €)
über 4 Stunden bis 5 Stunden        
146,00 €  (100,00 €)
über 5 Stunden bis 6 Stunden        
161,00 €  (110,00 €)
über 6 Stunden bis 7 Stunden        
176,00 €  (120,00 €)
über 7 Stunden bis 8 Stunden        
190,00 €  (130,00 €)

Variante 2 – 12 % Deckungsgrad:
1. Für die Betreuung in den Kindertagesstätten (ab 2 ½ Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Beitrag
für 12 Monate/Jahr
Beitragszuschuss
(für Kinder ab 3)
Monatlicher Beitrag
(für Kinder ab 3)
Mindestbuchungszeit 4 Std.
219,00 € (100,00 €)
100,00 €
119,00 €
4 Stunden bis 5 Stunden
241,00 € (110,00 €)
100,00 €
141,00 €
5 Stunden bis 6 Stunden
263,00 € (120,00 €)
100,00 €
163,00 €
6 Stunden bis 7 Stunden
285,00 € (130,00 €)
100,00 €
185,00 €
7 Stunden bis 8 Stunden
307,00 € (140,00 €)
100,00 €
207,00 €
8 Stunden bis 9 Stunden
329,00 € (150,00 €)
100,00 €
229,00 €
9 Stunden bis 10 Stunden
351,00 € (160,00 €)
100,00 €
251,00 €

2. Für die Betreuung in den Kinderkrippen (0 bis 3 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Monatlicher Beitrag:

für 12 Monate im Jahr
Mindestbuchungszeit 4 Stunden      
329,00 €  (150,00 €)
4 Stunden bis 5 Stunden                  
351,00 €  (160,00 €)
5 Stunden bis 6 Stunden                  
373,00 €  (170,00 €)
6 Stunden bis 7 Stunden                  
395,00 €  (180,00 €)
7 Stunden bis 8 Stunden                  
417,00 €  (190,00 €)
8 Stunden bis 9 Stunden                  
439,00 €  (200,00 €)
9 Stunden bis 10 Stunden                
461,00 €  (210,00 €)

3. Für die Betreuung in dem Schülerhort (6 bis 14 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Monatlicher Beitrag:

für 12 Monate im Jahr
Mindestbuchungszeit 4 Stunden           
197,00 €  (90,00 €)
über 4 Stunden bis 5 Stunden        
219,00 €  (100,00 €)
über 5 Stunden bis 6 Stunden        
241,00 €  (110,00 €)
über 6 Stunden bis 7 Stunden        
263,00 €  (120,00 €)
über 7 Stunden bis 8 Stunden        
285,00 €  (130,00 €)

Variante 3 – 16 % Deckungsgrad:
1. Für die Betreuung in den Kindertagesstätten (ab 2 ½ Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Beitrag
für 12 Monate/Jahr
Beitragszuschuss
(für Kinder ab 3)
Monatlicher Beitrag
(für Kinder ab 3)
Mindestbuchungszeit 4 Std.
293,00 € (100,00 €)
100,00 €
193,00 €
4 Stunden bis 5 Stunden
322,00 € (110,00 €)
100,00 €
222,00 €
5 Stunden bis 6 Stunden
351,00 € (120,00 €)
100,00 €
251,00 €
6 Stunden bis 7 Stunden
380,00 € (130,00 €)
100,00 €
280,00 €
7 Stunden bis 8 Stunden
410,00 € (140,00 €)
100,00 €
310,00 €
8 Stunden bis 9 Stunden
439,00 € (150,00 €)
100,00 €
339,00 €
9 Stunden bis 10 Stunden
468,00 € (160,00 €)
100,00 €
368,00 €

2. Für die Betreuung in den Kinderkrippen (0 bis 3 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Monatlicher Beitrag:

für 12 Monate im Jahr
Mindestbuchungszeit 4 Stunden      
439,00 €  (150,00 €)
4 Stunden bis 5 Stunden                  
468,00 €  (160,00 €)
5 Stunden bis 6 Stunden                  
497,00 €  (170,00 €)
6 Stunden bis 7 Stunden                  
527,00 €  (180,00 €)
7 Stunden bis 8 Stunden                  
556,00 €  (190,00 €)
8 Stunden bis 9 Stunden                  
585,00 €  (200,00 €)
9 Stunden bis 10 Stunden                
614,00 €  (210,00 €)

3. Für die Betreuung in dem Schülerhort (6 bis 14 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Monatlicher Beitrag:

für 12 Monate im Jahr
Mindestbuchungszeit 4 Stunden           
263,00 €  (90,00 €)
über 4 Stunden bis 5 Stunden        
293,00 €  (100,00 €)
über 5 Stunden bis 6 Stunden        
322,00 €  (110,00 €)
über 6 Stunden bis 7 Stunden        
351,00 €  (120,00 €)
über 7 Stunden bis 8 Stunden        
380,00 €  (130,00 €)

Beiträge der Mittagsbetreuungen (6 bis 14 Jahre)
Im Zuge der Beitragsanpassungen in den örtlichen Kindertageseinrichtungen ist es auch sinnvoll, die derzeitigen Beiträge für die Mittagsbetreuungen (Uli-Wieland-Grundschule, Grundschule Vöhringen Nord sowie Grundschule Illerberg) anzupassen.
In den Mittagsbetreuungen ist aufgrund der Nutzung der Schulgebäude keine detaillierte Aufstellung über alle Ausgaben möglich. 
Nutzungs-/
Buchungszeit:


bis 14:00 Uhr:

für 11 Monate/Jahr
bis 15:30 Uhr:

für 11 Monate/Jahr
bis 16:00 Uhr:

für 11 Monate/Jahr
bis 17:00 Uhr:

für 11 Monate/Jahr
1 Tag          
30,00 €  (10,00 €)
35,00 €  (15,00 €)
37,00 €  (17,00 €)
40,00 €  (20,00 €)
2 Tage        
40,00 €  (20,00 €)
45,00 €  (25,00 €)
47,00 €  (27,00 €)
50,00 €  (30,00 €)
3 Tage        
50,00 €  (30,00 €)
55,00 €  (35,00 €)
57,00 €  (37,00 €)
60,00 €  (40,00 €)
4 Tage        
60,00 €  (40,00 €)
65,00 €  (45,00 €)
67,00 €  (47,00 €)
70,00 €  (50,00 €)
5 Tage        
70,00 €  (50,00 €)
75,00 €  (55,00 €)
77,00 €  (57,00 €)
80,00 €  (60,00 €)

Mittagessenpauschale
Derzeit werden die Mittagessen in den städtischen Einrichtungen pauschal abgerechnet. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigte hier teilweise erhebliche Abweichungen. Aufgrund jährlich steigender Einzelkosten des Essenslieferants, müsste die Pauschale jährlich angepasst werden. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung die Abschaffung der Pauschalen und das Widereinführen der Einzelnen Abrechnungen vor.  

Empfehlung

Die Stadtverwaltung empfiehlt, die Gebühren im Hinblick auf eine sozialverträgliche und familienfreundliche Gestaltung der Elternbeiträge nach oben anzupassen und demgemäß die Variante 1 mit einem Deckungsgrad von 8 % zu wählen. Eine Anpassung nach oben ist im Hinblick auf das verhältnismäßig niedrige Niveau im Vergleich zu den umliegenden Gemeinden (siehe Anlage 2) und die steigen Personal- und Sachaufwendungen nicht nur vertretbar, sondern auch geboten. 
Die aktuelle Beitragsermäßigung für Geschwisterkinder bleibt unverändert. 
Die freigemeinnützigen Träger werden aufgefordert, sich dieser Beitragsregelung anzuschließen. 
Die Abrechnungen der Mittagessen erfolgen künftig nach der tatsächlich bestellten Anzahl.  
Künftig soll zudem für jede Änderung der Buchungszeiten eine Gebühr in Höhe von 10,- € erhoben werden. Die erstmalige Festlegung der Buchungszeiten zu Beginn eines jeden Kindergartenjahres bleibt weiterhin gebührenfrei. 

Datenstand vom 28.04.2025 09:52 Uhr