Ortsrecht der Stadt Vöhringen; 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Stadtratssitzung, 28.04.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In Anlehnung an den vorangegangenen Tagesordnungspunkt ist die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen an den eben gefassten Beschluss anzugleichen (siehe Anlage 1).
§ 6 der Satzung soll in Bezug auf die Änderung der Buchungszeiten um Absatz 4 ergänzt werden:
(4) Buchungszeiten werden erstmalig mit Beginn der Betreuung festgelegt. Diese können jährlich zu Beginn des neuen Kindergartenjahres angepasst werden. Für jede weitere Änderung der Betreuungszeiten werden Bearbeitungsgebühren in Höhe von 10,- € erhoben.
§ 8 der Satzung soll in Bezug auf die Höhe des Verpflegungsgeldes wie folgt ersetzt werden:
Das Verpflegungsgeld wird monatlich abgerechnet. Die Höhe des Verpflegungsgeldes richtet sich nach dem Menüpreis des Essensanbieters in Abhängigkeit von der tatsächlich bestellten Anzahl an Essen.
Der Anhang zu § 6 und § 8 der Satzung der Stadt Vöhringen über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen wird ebenfalls entsprechend angepasst.
Die Satzung tritt zum 01.09.2025 in Kraft.
Empfehlung
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen erlässt die diesem Beschluss als wesentlichem Bestandteil beigefügte 1. Änderung der Satzung der Stadt Vöhringen über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen.
Die Satzung tritt am 01.09.2025 in Kraft.
Datenstand vom 28.04.2025 09:52 Uhr